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Neues Instrument zur Steuerung der Ansiedlung von Vergnügungsstättenicon.crdate21.09.2018
Konzept soll Beeinträchtigungen des Siedlungsumfelds entgegenwirken
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Konzept soll Beeinträchtigungen des Siedlungsumfelds entgegenwirken
Konzept soll Beeinträchtigungen des Siedlungsumfelds entgegenwirken
Nägel mit Köpfen will der Östringer Gemeinderat jetzt bei der Frage machen, wie man im Interesse einer gedeihlichen städtebaulichen Entwicklung der übermäßigen Ausbreitung von Vergnügungsstätten wie Spielhallen und Wettbüros Einhalt gebieten kann. Bei seiner jüngsten Sitzung am Donnerstag beschloss das Stadtparlament in diesem Zusammenhang einstimmig den Entwurf eines Rahmenkonzepts, das nach Fertigstellung für alle vier Stadtteile die verbindlichen Leitlinien zur künftigen Handhabung von Anträgen zur Ansiedlung von Vergnügungsstätten vorgibt.
Zu den Zielsetzungen des neuen Vergnügungsstättenkonzept gehört es beispielsweise, in den Ortsmitten die Verdrängung von Einzelhandel zu stoppen, das Stadt- und Ortsbild zu schützen, die Aufenthaltsqualität zu verbessern und insgesamt einem sogenannten Trading-Down-Effekt entgegenzuwirken, der bei Ausbleiben geeigneter Gegenmaßnahmen unter anderem durch Leerstände, Imageverlust und schwindende Kaufkraft geprägt ist.
Wie Stadtamtsrat Markus Schäfer bei der Ratsdebatte deutlich machte, ist es den Kommunen allerdings bereits aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht möglich, in Bezug auf Vergnügungsstätten ein bloßes „Verhinderungskonzept“ zu etablieren. Somit ist die Ausarbeitung einer Positivplanung unumgänglich, die tragfähigen Perspektiven für Vergnügungsstätten - darunter fallen neben Spielhallen und Wettbüros beispielsweise auch Diskotheken und Tanzlokale - genügend Raum geben muss. Verdeutlicht wurde von der Verwaltung außerdem, dass bei der einigermaßen komplexen Materie neben dem Baurecht auch das Landesglücksspielgesetz zu berücksichtigen ist.
Derzeit werden im Östringer Stadtgebiet, auch das wurde berichtet, sechs Spielhallen betrieben, fünf davon im Kernort und eine in Odenheim, bei denen im Einzelfall Aspekte des Bestandsschutzes zu beachten sind. In Bezug auf etwaige künftige Anfragen zur Errichtung von Vergnügungsstätten identifiziert der Entwurf der kommunalen Leitlinie nun das Gewerbegebiet „Schenkloch IV“ am westlichen Siedlungsrand der Kernstadt als bauleitplanerisch möglichen Standort.
Das Vergnügungsstättenkonzept, mit dem eine im 2015 beschlossenen Stadtentwicklungsprogramm `Östringen 2030´ enthaltene Maßnahme umgesetzt wird, geht nun in die nächste Verfahrensrunde, in der die einschlägigen Fachbehörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten und das Dokument außerdem auch öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt wird.
Im selben Sachzusammenhang beschloss der Gemeinderat am Donnerstagabend jeweils einstimmig bereits auch die Aufstellung der Bebauungspläne „Vergnügungsstätten-Steuerung“ für die Innenbereiche von Östringen, Odenheim, Tiefenbach und Eichelberg sowie „Schenkloch IV - 3. Änderung“. br.