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Erklärvideos zur Landtagswahl 2026 – auch in Leichter Sprache
Zur Landtagswahl am 8. März 2026 hat die Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (LpB BW) mehrere neue Erklärvideos veröffentlicht. Die Filme vermitteln anschaulich grundlegende Informationen rund um die Wahl und richten sich an alle Wahlberechtigten.
Thematisiert werden unter anderem die Wahlrechtsreform in Baden-Württemberg, der Unterschied zwischen Erst- und Zweitstimme sowie wichtige Hinweise zum Ablauf der Stimmabgabe in der Wahlkabine. Die Videos eignen sich sowohl für den Einsatz im Unterricht als auch für Schulungen von Wahlhelferinnen und Wahlhelfern.
Drei der Erklärfilme wurden zusätzlich in Leichter Sprache produziert. Damit sollen auch Menschen mit kognitiven Einschränkungen oder geringen Deutschkenntnissen die Möglichkeit erhalten, sich verständlich über die Landtagswahl zu informieren. Die Filme sind eine Gemeinschaftsproduktion der LpB BW und der Beauftragten der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen.
Alle Erklärfilme stehen auf dem YouTube-Kanal der LpB BW zur Verfügung.
Zu den einzelnen Videos:
„Alles, was Du über die Landtagswahl 2026 in Baden-Württemberg wissen musst“ (3:16 min)
Warum ist die Wahl des Landtags so wichtig und welche Fragen werden auf Landesebene entschieden? Wer ist wahlberechtigt, was ändert sich durch die Wahlrechtsreform und wie kann man seine Stimme abgeben?
„Was ist der Landtag in Baden-Württemberg – und wie wird er gewählt?“ (2:37 min)
Grundlegende Fragen zum Landtag, zur Bedeutung von Landespolitik und zur Landtagswahl in Leichter Sprache.
„Wie geht Briefwahl bei der Landtagswahl in Baden-Württemberg?“ (2:23 min)
Grundlegende Fragen zur Briefwahl in Leichter Sprache.
„Wie wählt man im Wahlraum bei der Landtagswahl in Baden-Württemberg?“ (2:03 min)
Informationen zum Wahlvorgang am Wahltag in Leichter Sprache.
Ausführliche Informationen rund um die Landtagswahl am 8. März 2026 bietet außerdem das Wahlportal der LpB BW.
Dort finden sich laufend aktualisierte Informationen zum Wahlrecht, zum Wahlsystem, zu Parteien und Kandidatinnen und Kandidaten sowie zusammengefasste Darstellungen der Wahlprogramme.
Das Bürgerbüro informiert
Übermittlungssperren bzw. Widerspruchsrechte gemäß § 50 Bundesmeldegesetz
Bürger haben die gesetzlich verankerte Möglichkeit, bestimmten Datenübermittlungen zu widersprechen:
Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstimmungen
Die Meldebehörde darf gemäß § 50 Absatz 1 BMG Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über die in § 44 Absatz 1 Satz 1 BMG bezeichneten Daten von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen, soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter bestimmend ist. Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Die Person oder Stelle, der die Daten übermittelt werden, darf diese nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwenden und hat sie spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten.
Bei einem Widerspruch gemäß § 50 Absatz 5 BMG werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch ist bei der Meldebehörde der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung einzulegen. Er gilt bis zu seinem Widerruf. Für die Beantragung der Übermittlungssperre nehmen Sie bitte telefonischen Kontakt mit dem Bürgerbüro Östringen (Tel. 07253/ 207-88) oder mit der Ortschaftsverwaltung Odenheim (07259/ 9108-10) auf.





