Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
Zu Modernisierungsmaßnahmen gehören bspw. die Erneuerung von Heizungsanlagen, sanitärer Anlagen, Fenstern, Elektroinstallationen oder eine Dach- und Fassadendämmung. Auch Maßnahmen zur Verbesserung der Raumaufteilung sind möglich. Werden Fördermittel aus energetischen Sanierungsprogrammen wie KfW oder BAFA in Anspruch genommen, so sind die dort geförderten Gewerke von der Städtebauförderung ausgenommen. Weitere Gewerke bleiben davon unberührt.
Schwerpunktmäßig werden nur umfassende Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen gefördert (keine Einzelmaßnahmen).
Je nach Umfang der Maßnahme beträgt der Zuschuss bis zu 35 % der zuwendungsfähigen Kosten. Der maximale Zuschussbetrag beträgt 30.000 € pro Grundstück. Dieser Maximalbetrag ist bspw. mit dem verbindlichen Anschluss des Gebäudes an das örtliche Nahwärmenetz zu erreichen.
Genauere Informationen entnehmen Sie bitte den Förderrichtlinien unter Ziffer 2.1 und 2.2.
Ordnungsmaßnahmen
Die Kosten für die sanierungsbedingte Freilegung (Abriss) von Grundstücken und daraus entstehende Folgekosten werden mit 70 % der zuwendungsfähigen Kosten bezuschusst, jedoch mit max. 20.000 €.
Für Ordnungsmaßnahmen muss der Eigentümer mindestens drei Angebote unterschiedlicher Abbruchunternehmen einholen und der Gemeinde vorlegen. Die Förderung ist an die Nachnutzung bzw. Neubebauung gekoppelt.
Sonstiges
Nicht zuwendungsfähig sind Neubauten, sowie Instandhaltungsmaßnahmen.
Steuervorteile
Wenn Sie eine Modernisierungsvereinbarung mit der Gemeinde abgeschlossen haben, können Sie die Aufwendungen, die nicht durch öffentliche Zuschüsse gedeckt wurden, gemäß §§ 7h oder 10f Einkommensteuergesetz (EStG) geltend machen.
Wie müssen Sie vorgehen?
- Wenn Sie eine Sanierungsmaßnahme planen, nehmen Sie das kostenlose Angebot der Sanierungsberatung der Stadt wahr (Kontaktdaten siehe unten).
- Im Beratungsgespräch werden Fragen und der Umfang der Maßnahmen geklärt.
- Die Stadt rät zum Einbinden eines Energieberaters.
- Handelt es sich um eine Baumaßnahme, für die ein Baugesuch erforderlich ist, so beauftragen Sie einen Architekten.
- Holen Sie Angebote für die geplanten Arbeiten ein.
- Reichen Sie die Unterlagen bei der Stadt ein. Anhand der vorläufigen förderfähigen Kosten wird die Höhe Ihres Zuschusses errechnet.
- Schließen Sie mit der Stadt eine Modernisierungs- bzw. Ordnungsmaßnahmenvereinbarung ab. In dieser Vereinbarung werden die Zuschusshöhe und die auszuführenden Bauarbeiten geregelt.
- Erst nach Abschluss der Vereinbarung darf mit den Arbeiten begonnen werden.
- Sammeln Sie Ihre Rechnungen und reichen diese bei der Stadt bzw. bei der Kommunalentwicklung GmbH zusammen mit den Zahlungsnachweisen ein.
Wenden Sie sich zur Terminvereinbarung bitte an folgende Ansprechpartner:
Ansprechpartner
Stadt Östringen
Herr Dominik Broll
Leiter der Finanzverwaltung
E-Mail
Telefonnummer: 07253 / 207 - 45
Herr Rudolf Vogel
Finanzverwaltung
E-Mail
Telefonnummer: 07253 / 207 - 44
LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH
Katharina Schreiner
E-Mail
Telefonnummer: 0721 / 35454 - 231