Lärmaktionsplan: Stadt Östringen

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Bürgerservice & Verwaltung
Lärmaktionsplan
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Lärmaktionsplan

Öffentliche Bekanntmachung

Gemeinderatsbeschluss vom 17. Mai 2021 über die Fortschreibung

des Lärmaktionsplans der Stadt Östringen

 

Der Gemeinderat der Stadt Östringen hat in seiner Sitzung am 23. März 2015 den Lärmaktionsplan der Stadt Östringen beschlossen. Ziel der Lärmaktionsplanung ist die Verhinderung bzw. Minderung von Umgebungslärm insbesondere dort, wo die Geräuschbelastung gesundheitsschädliche Auswirkungen haben kann. Dazu werden mögliche Maßnahmen zur Reduzierung der Geräuschbelastung zusammengestellt.

 

Der Lärmaktionsplan ist alle fünf Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten. Daher erfolgte durch das von der Verwaltung beauftragte Ingenieurbüro für Verkehrswesen – Koehler & Leutwein GmbH & Co. KG eine Neukartierung. Es wurden alle Straßen berücksichtigt, die eine Verkehrsbelastung von mehr als 5.000 Kraftfahrzeugen pro 24 Stunden aufweisen, unabhängig von ihrer Klassifizierung (Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen). Hierfür wurden in den letzten drei Jahren an mehreren Querschnitten und Knotenpunkten Verkehrszählungen durchgeführt, deren Ergebnisse als Berechnungsgrundlage gemäß der VBUS (vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Straßen) für die Neukartierung des Straßenlärms herangezogen wurden. Daraus ergab sich, dass in Östringen neben der Hauptstraße (B 292) auch die Rettigheimer Straße (K 3521), die Kraichgauer Weinstraße (K3586) und die Kuhngasse (L 635) sowie in Odenheim die Ortsdurchfahrt der L 552 und die Schulstraße (K 3517) näher untersucht und Lärmminderungsmaßnahmen erarbeitet wurden.

 

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 9. November 2020 die Freigabe des Entwurfs zur Fortschreibung des Lärmaktionsplans zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 47d Absatz 3 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) sowie zur Anhörung der Fachbehörden und Träger öffentlicher Belange nach §§ 47d Absatz 6 und 47 Absatz 6 BImSchG beschlossen. Der Entwurf der Fortschreibung wurde daher in der Zeit vom 11. Januar 2021 bis einschließlich 11. Februar 2021 öffentlich mit der Gelegenheit der Stellungnahme im Rathaus Östringen ausgelegt. Den Träger öffentlicher Belange und den Fachbehörden wurde ebenfalls bis 11. Februar 2021 die Möglichkeit der Stellungnahme eingeräumt.

 

Über die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, der Fachbehörden sowie der Bürgerinnen und Bürger wurde durch den Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung am 17. Mai 2021 abgewogen und der Entwurf zur Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Stadt Östringen wurde beschlossen. Dieser kann auf der städtischen Homepage www.oestringen.de unter der Rubrik Bürgerservice & Verwaltung – Lärmaktionsplan eingesehen werden.

Die Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Stadt Östringen enthält folgende Maßnahmen zur Minderung der als sehr hoch eingestuften Lärmbelastungen:

  • Hauptstraße (B 292) Östringen: Erweiterung der Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h in Fahrtrichtung Angelbachtal, bis auf Höhe des Anwesens Friedrich-Ebert-Straße Nr. 5.
  • Rettigheimer Straße (K 3521) Östringen: Erweiterung der Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h bis zur Kreuzung Waldstraße.
  • Eppinger Straße (L 552) Odenheim: Erweiterung der Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h in Fahrtrichtung Tiefenbach, bis auf Höhe des Anwesens Eppinger Straße 84.
  • Schulstraße (K 3517) Odenheim: Einführung einer Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h ab der Einmündung Eppinger Straße bis auf Höhe des Anwesen Schulstraße Nr. 37.

Die Verwaltung wurde mit dem Gemeinderatsbeschluss vom 17. Mai 2021 beauftragt, auf die Umsetzung der zuvor genannten Lärmminderungsmaßnahmen durch die zuständigen Behörden hinzuwirken.

 

Östringen, den 20. Mai 2021

gez.Felix Geider

Bürgermeister

 

den Lärmaktionsplan finden Sie hier. (PDF-Dokument, 24,2 MB, 27.05.2021)

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