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Entwicklungsmöglichkeiten für alle Stadtteile im Blick

icon.crdate05.07.2021

Zur Fortschreibung des Regionalplans gibt es noch einige Fragezeichen

Zur Fortschreibung des Regionalplans gibt es noch einige Fragezeichen

Bei der zurückliegenden Sitzung des Östringer Gemeinderats nahm die Aussprache über die Formulierung einer Stellungnahme der Stadt zum Entwurf der geplanten Fortschreibung des Regionalplans breiten Raum ein. Das vom Planungsausschuss des Regionalverbands Mittlerer Oberrhein entwickelte Konzept enthält auch für den Bereich der Kraichgaustadt etliche Aktualisierungen für die Festlegungen zur Raumordnung sowie für die weitere Entwicklung der regionalen Siedlungs- Freiraum- und Infrastruktur.

Bürgermeister Felix Geider wurde nun vom Gemeinderat bei drei Enthaltungen ansonsten einstimmig beauftragt, gegenüber dem Regionalverband nach Maßgabe der Vorschläge der Verwaltung eine Stellungnahme der Kommune zu dem Planwerk abzugeben. Damit verbunden legten die Ratsmitglieder allerdings großen Wert darauf, dass zu den künftigen Festlegungen der Regionalplanung nochmals eine vertiefte Debatte im Rahmen einer Ausschusssitzung geführt wird und die Stellungnahme der Stadt auf dieser Grundlage gegebenenfalls auch „nachjustiert“ werden kann.

Wie Bürgermeister Geider bei der Gemeinderatssitzung darlegte, will der Regionalverband bei der Fortschreibung des Regionalplans insbesondere den Grundsatz „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ weiter stärken. Vorrangige Priorität gelte außerdem einer nachhaltigen und ressourcenschonenden Entwicklung der Region.

Im Bereich der Kernstadt Östringen berücksichtigt der Entwurf zur Fortschreibung des Regionalplans unter anderem eine Nutzung des Gebiets „Erlen“ am westlichen Siedlungsrand unmittelbar an der Bundesstraße 292, für das auf kommunaler Ebene bereits der Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans gefasst wurde. Zudem wurde in den Entwurf für den neuen Regionalplan eine Teilfläche des Außenbereichs südlich des Mingolsheimer Weges und überdies die Option zu einer Erweiterung des Siedlungsgebiets westlich der Neubauzone „Dinkelberg IV“ aufgenommen. Auch einer Entwicklung von Sportflächen am Waldbuckel sowie im Gewann „Soliswiesen“ zu Siedlungsflächen möchte der Regionalverband mit seinem Konzept nicht entgegenstehen.

Schließlich soll außerdem auch im Gebiet südlich des Marienweges eine Siedlungserweiterung ermöglicht werden. Weiterhin im Regionalplan enthalten bleiben soll die derzeit in Prüfung befindliche potentielle Wohnbaufläche im Gewann „Sauwingert“.

Im Stadtteil Odenheim wird eine westlich des Baugebiets „Weidenfeld“ gelegene Fläche nach dem vorliegenden Entwurf für die Aktualisierung des Regionalplans nicht mehr für Siedlungserweiterungen zur Verfügung stehen. Dagegen soll die „Breitwiese“ nördlich und südlich der S-Bahn-Strecke bis auf Höhe der Unteren Mühle für eine Entwicklung geöffnet werden.

Entfallen soll im Stadtteil Odenheim eine im Regionalplan bisher für bauliche Nutzungen vorgemerkte Fläche südlich der Forsthausstraße im Gewann „Häuselberg“. Demgegenüber wurde im Plankonzept der Fortschreibung die Fläche der „Spitzäcker“ westlich des Friedhofs aufgenommen. Die Kuppe des Lerchenbergs soll, unter anderem auch wegen der Schwierigkeit einer Erschließung, nicht mehr länger als künftige Siedlungsfläche notiert sein, das Gebiet „Wanne“ hingegen soll weiterhin im Regionalplan ausgewiesen bleiben.

Im Stadtteil Tiefenbach wird im Entwurf der Fortschreibung des Regionalplans der Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans „Alter Bahnhof“ als Siedlungsfläche übernommen. Auch eine Erweiterungsmöglichkeit im Gewann „Hinter der Kelter“ soll bei der Aktualisierung des Regionalplans erhalten bleiben. Dagegen soll eine entsprechende Option im Gewann „Hofklinge“ jedenfalls vorerst entfallen.

In Eichelberg soll die schon bisher im Regionalplan vorgesehene potentielle Arrondierung östlich des Baugebiets „Ackerwald“ beibehalten werden, ebenso eine Bebauung im Gewann „Widder/Hippberg“, letztere wiederum mit einer Erweiterung in das Gewann „Unterer Heuchel“.

Eine Korrektur der Darstellung im künftigen Regionalplan schlägt der Östringer Gemeinderat schließlich auch in Bezug auf die im Sinne einer Vormerkung berücksichtigte Ortsumfahrung der Bundesstraße 292 für Östringen vor. Im Vorgriff auf die erst in kommenden Jahren anstehende Streckenplanung

für die Ortsumfahrung durch das Regierungspräsidium Karlsruhe soll im Kartenwerk der Fortschreibung des Regionalplans zumindest ein diesbezüglicher „Platzhalter“ aufgenommen werden. Im aktuell vorliegenden Entwurf durchschneidet die „Platzhalter-Trasse“ allerdings das bereits konkret projektierte Baugebiet „Dinkelberg IV“, so dass der Gemeinderat jetzt eine Modifizierung vorschlug, um diesbezügliche Irritationen zu vermeiden. Im aktuellen Bundesverkehrswegeplan ist der Bau einer Ortsumfahrung von Östringen dem sogenannten vordringlichen Bedarf zugeordnet. Die Überlegungen für die exakte Streckenführung sollen jedoch erst ab dem Jahr 2025 planerisch weiter verfeinert werden.

Nähere Informationen über das Verfahren zur Fortschreibung des Regionalplans und den diesbezüglichen Entwurf sind auf der Internetpräsenz des Regionalverbands Mittlerer Oberrhein bzw. über diesen Link verfügbar. br.