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Kompostieranlage mit Gärrestelager im Außenbereich wird sehr kritisch gesehenicon.crdate04.05.2021
Gemeinderat versagte sein Einvernehmen zu geplantem Bauvorhaben
icon.crdate04.05.2021
Gemeinderat versagte sein Einvernehmen zu geplantem Bauvorhaben
Gemeinderat versagte sein Einvernehmen zu geplantem Bauvorhaben
Bei zwei Gegenstimmen und zwei Enthaltungen verweigerte der Östringer Gemeinderat bei seiner zurückliegenden Sitzung ansonsten einmütig das Einvernehmen der Stadt im Sinne des Baugesetzbuchs zum Antrag eines Gewerbetreibenden aus Kraichtal-Neuenbürg, im Gewann Rechtenbach auf Gemarkung Odenheim eine Anlage zur Erzeugung von Kompost aus organischen Abfällen sowie eine Anlage zur zeitweiligen Lagerung von Gärresten zu errichten und zu betreiben.
Viele der Zuhörerinnen und Zuhörer bei der Sitzung des Gemeinderats in der Tiefenbacher Kreuzberghalle waren eigens wegen dieses Tagesordnungspunkts aus dem Stadtteil Odenheim gekommen, weil sie die Aussprache des Gemeinderats zu dem Projekt, von dem sie ihre Belange und Interessen direkt betroffen sehen, unmittelbar mitverfolgen wollten.
Wie Bürgermeister Felix Geider und Markus Schäfer vom Stadtbauamt informierten, wäre die projektierte Anlage, die südwestlich von Odenheim in einer Entfernung von rund 1,5 Kilometer Luftlinie zum Siedlungsgebiet entstehen würde, auf eine Kapazität von etwa 19.000 Tonnen oder umgerechnet rund 63.000 Kubikmeter Grüngut pro Jahr ausgelegt, das vor Ort zerkleinert und kompostiert würde. Erwartet wird, dass mit der Anlage jährlich rund 18.200 Tonnen beziehungsweise 30.400 Kubikmeter Kompost zur Vermarktung erzeugt werden könnten.
Im Zuge des betrieblichen Konzepts soll des Weiteren ein geschlossen ausgeführter Behälter aus Stahlbeton zur Zwischenlagerung von Gärresten mit einem Durchmesser von gut 33 Metern, einer Höhe von 8 Metern und einem nutzbaren Volumen von rund 6.870 Kubikmetern errichtet werden.
Aus den Informationen der Verwaltung für die Bürgervertreter und zudem auch aus den Wortmeldungen bei der Sitzung wurde nun deutlich, dass bei dem Vorhaben, das auf einer Gesamtfläche von rund 28.000 Quadratmetern unweit der Gemarkungsgrenze zwischen Odenheim und Neuenbürg verwirklicht werden soll, die erwarteten Auswirkungen auf das Erscheinungsbild und die Erholungsfunktion der Landschaft, der zusätzliche LKW-Verkehr für die Anlieferung des Ausgangsmaterials und den Abtransport des Endprodukts sowie außerdem die Geruchsemissionen der Anlage besonders im Blick stehen.
Unter anderem Franziska Hamann von der SPD sowie Heidi Wagenblaß (Unabhängige Liste) brachten in ihren Stellungnahmen zum Ausdruck, dass man die diesbezüglich in der Bevölkerung vorhandenen Bedenken auch durch das vom Vorhabenträger zur Verfügung gestellte Informationsmaterial nicht ausgeräumt sehe. Stadträtin Wagenblaß erachtete zudem die beabsichtigte Realisierung eines solchen Vorhabens im sogenannten Außenbereich, der nach den Bestimmungen des Baugesetzbuchs im Wesentlichen frei von einer Bebauung bleiben sollte, als juristisch „sehr heikles Thema“, zumal wenn es möglicherweise Alternativen in Industrie- oder Gewerbegebieten gebe.
Hannah Bott (SPD) befürchtete darüber hinaus, dass sich der unter Schutz stehende Magerrasen eines nahe gelegenen FFH-Gebiets im Falle des Baus und der Inbetriebnahme der Anlage wegen deren Emissionen mittel- und längerfristig nicht erhalten ließe. Ortsvorsteher Gerd Rinck (SPD) informierte schließlich, dass es zu dem Vorhaben ablehnende Rückmeldungen von Mitgliedern des Ortschaftsrats gegeben habe und auch in der Bevölkerung überwiegend keine Akzeptanz erkennbar sei.
Zusammenhängend mit dem mehrheitlichen Votum, das baurechtliche Einvernehmen der Stadt zu dem Projekt zu versagen, beschloss der Gemeinderat nun außerdem, ein von dem betrieblichen Konzept der Anlage tangiertes gemeindeeigenes Feldwegegrundstück nicht für den angedachten Zweck zur Verfügung zu stellen.
br.