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Wichtiger Mosaikstein bei der Neuausrichtung des Industriegebiets
Bauleitplanung wird für weitere Teilflächen nachjustiert
Der Östringer Gemeinderat billigte jetzt mit einstimmigem Beschluss die Entwürfe des Bebauungsplans „Industriegebiet West - 5. Änderung“, mit dem für weitere Teilbereiche des am westlichen Stadtrand gelegenen Terrains des früheren Nylonfaserwerks die bauleitplanerischen Rahmenbedingungen bedarfsgerecht neu ausgerichtet werden sollen.
Sozusagen auf der "grünen Wiese" hatte der britische ICI-Konzern ab 1963 westlich von Östringen das zu jener Zeit mit Abstand größte Nylonfaserwerk Europas realisiert, in dem phasenweise an die 3.000 Menschen beschäftigt waren. Ab den 1990-er Jahren wechselte die Betriebsstätte mehrfach den Besitzer, bis Ende 2010 die US-Firma Invista als damalige Eigentümerin des Standorts die Herstellung von Teppichgarnen und Stapelfasern in Östringen einstellte und sich knapp zwei Jahre später auch der israelische Wettbewerber Nilit zurückzog, der das Werk im Kraichgau einige Zeit als Mieter genutzt hatte.
Im Herbst 2012 begann im Östringer Industriegebiet mit der Übernahme des Invista-Geländes durch die Industriepark GmbH & Co. KG eine neue Zeitrechnung und in der Folgezeit wurden mit ersten Anpassungen des ursprünglich 1964 in Kraft getretenen Bebauungsplans unter anderem die Voraussetzungen für die Ansiedlung des Getränkelogistikers Winkels und des Versandhauses Bader geschaffen. Bei der mittlerweile fünften Änderung des Bauleitplans geht es nun um eine Nachsteuerung der Festsetzungen für das Gelände der Firma Solvay sowie für die ehemaligen zentralen Produktionsbereiche des früheren Nylonfaserwerks. In diesem Zusammenhang sollen unter anderem die in den jeweiligen Abschnitten maximal zulässigen Gebäudehöhen definiert werden, die an die Stelle der einst in den 1960-er Jahren bei der Ausweisung des Industriegebiets festgelegten sogenannten Baumassenzahl treten.
Bei der frühzeitigen Beteiligung der Fachbehörden am Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan „Industriegebiet West - 5. Änderung“ hat sich unterdessen gezeigt, dass im südlichen, noch nicht erschlossenen und auch nicht bodengeordneten Teilgebiet komplexe Ausgleichsbedarfe vorliegen. Da auf diese Teilflächen auch zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht zurückgegriffen werden soll, wurde der Geltungsbereich der neuen Bauleitplanung nun gegenüber den 2021 vorgestellten ersten Entwürfen entsprechend reduziert.
Nach dem Plazet des Gemeinderats gehen die als Ergebnis des bisherigen Abwägungsprozesses modifizierten Entwürfe des Bebauungsplans jetzt in die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Fachbehörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.
br.