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Die Hohle am Hatzelberg in Odenheim
Hohlwege gehören zu den typischen Landschaftsbestandteilen des Kraichgaus. Ihre Entstehung haben sie einer geologischen Besonderheit zu verdanken. Ihr Untergrund besteht aus dem eiszeitlichen Löß. Wird dieser verdichtet, so wird er durch Regen leicht abgeschwemmt. Viel befahrene Wege vertiefen sich mit der Zeit deshalb, so dass über die Jahre und Jahrhunderte ein Hohlweg entsteht. An der Tiefe und der Neigung seiner Wände lässt sich das Alter eines Hohlwegs abschätzen. Damit sind Hohlwege nicht nur eine geologische Besonderheit, sonder auch Zeugen unserer Kulturgeschichte.
Eine der beeindruckensten Hohlwege liegt westlich von Odenheim. Es ist die Hohle am Hatzelberg. Mit ihrer unbefestigten Sohle gehört die Hatzelberghohle zu den weniger überformten und somit noch ursprünglichen Hohlen. Hohlen sind aber nicht nur geologische Besonderheiten, sondern Refugien für inzwischen selten gewordene Tier- und Pflanzenarten.
Die Hohle in Odenheim ist zweigeteilt. Im Norden sind die Hänge durch ihre Exposition ideale Standorte für die Pflanzen der Trockenrasen. Hier findet man den echten Dost und die Skabiosen-Flockenblume. In den nackten Lösswänden legen zahlreiche Wildbienen ihre Brutröhren an. Der Abschnitt ist hell und sonnendurchflutet.
Ganz anders ist der südliche Bereich der Hohle. Hier sind die Wände bis zu 7, gar 8 m hoch und fast senkrecht. Diese sind teils mit Gehölzen, teils mit Efeu bewachsen. Es ist überwiegend schattig und auch im Hochsommer angenehm kühl.
Als Flächenhaftes Naturdenkmal geschützt
Aufgrund ihrer wichtigen Bedeutung wurde die Hatzelberghohl im Jahr 1988 als Flächenhaftes Naturdenkmal ausgewiesen. Diese FNDs sind Schutzgebiete, die bis zu 5 ha groß sind. Hohlwege stehen inzwischen in Baden-Württemberg auch allgemein durch das Naturschutzgesetz unter dem Schutz.
Quellen: Henz, Anke: Die geplanten Flächenhaften Naturdenkmale „Heide am Hatzelberg“, „Hohle am Hatzelberg“, „Hohle Weißer Weg“, „Hohle am Kaspershäusle und „Silzbrunnen“ auf den Gemarkungen Östringen und Odenheim 1986, Berg et al: Naturschutz im Landkreis Karlsruhe – Naturdenkmale 1987
Baier et al: Hohlwege 1993, Wolfgang Essig: Geopfade im Östringer Kraichgau 2020
Entsorgung pflanzlicher Abfälle auf landwirtschaftlich genutzten Flächenicon.crdate25.08.2021
Verbrennen nur noch in Ausnahmefällen zulässig
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Verbrennen nur noch in Ausnahmefällen zulässig
Verbrennen nur noch in Ausnahmefällen zulässig
Landwirtschaftliche Abfälle und Gartenabfälle sollten am besten verwertet werden. Man kann die Grünabfälle verrotten lassen, indem man sie liegen lässt, untergräbt, unterpflügt oder auf dem eigenen Grundstück kompostiert. Darüber hinaus können Gartenabfälle bei den Grünabfallsammelplätzen der Stadt Östringen in haushaltsüblicher Menge abgegeben werden. Gewerbebetriebe (Landwirte, Gärtner etc.) müssen die Abfälle vorrangig selbst verwerten oder können auch direkte Anlieferungen an geeignete Verwertungsanlagen (z.B. Kompostieranlagen, Biomassekraftwerke) vornehmen.
Grünabfälle, die auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Grundstücken im Außenbereich anfallen, dürfen nur ausnahmsweise dort verbrannt werden. Diese Ausnahmen sind jedoch zwischenzeitlich strenger auszulegen. Deshalb ist das Verbrennen nur noch in absoluten Ausnahmefällen zulässig.
Diese sind:
- Wenn eine Abfuhr technisch nicht möglich oder unzumutbar ist (z. B. sehr steile und schwer zugängliche Flächen)
- Wenn das Pflanzenmaterial mit Feuerbrand befallen ist. Diese stelle eine Ausnahme dar, da dieses nicht in die Kompostierung gegeben werden darf.
Wir bitten um Beachtung.