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Bauantrag für Mehrfamilienhaus in Tiefenbach erhitzte die Gemüter
Stellungnahme des Ortschaftsrats wird an die Baurechtsbehörde weitergeleitet
Viele der Zuhörerinnen und Zuhörer der zurückliegenden Sitzung des Östringer Gemeinderats interessierten sich vor allem für die Behandlung eines Bauantrags zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit acht Wohneinheiten an der Östlichen Hauptstraße im Stadtteil Tiefenbach. Zwar hatte der Gemeinderat in diesem Fall nicht über die förmliche Erteilung oder Versagung des kommunalen Einvernehmens nach den Bestimmungen des Baugesetzbuchs zu entscheiden, da sich das Baugrundstück im Geltungsbereich des 1972 beschlossenen Bebauungsplans „Im Klingel“ befindet und sich nach Art und Maß an die dortigen Vorgaben hält. Dennoch erhielt das Ratsgremium von Bürgermeister Felix Geider Gelegenheit zur Aussprache, zumal zuvor der Tiefenbacher Ortschaftsrat eine ablehnende Haltung zu dem Bauvorhaben eingenommen hatte.
Ortsvorsteher Dieter Sprengel legte bei der Gemeinderatssitzung dar, dass das Bauprojekt aus der Sicht der Ortschaftsräte „überdimensioniert“ erscheine und zudem nach Einschätzung der Tiefenbacher Bürgervertreter zu wenige Stellplätze ausgewiesen seien. Nach Sprengels Worten folge die Angelegenheit „dem Trend, dass gewachsene dörfliche Strukturen durch solche Bauvorhaben gestört werden“.
Von der Verwaltung wurde demgegenüber bei der Sitzung, bei der sich auch etliche Gemeinderatsmitglieder kritisch zu dem Bauvorhaben äußerten, klargestellt, dass der rechtsgültige Bebauungsplan beispielsweise keine Regelungen zur Zahl der zulässigen Wohneinheiten beziehungsweise zur Anzahl der nachzuweisenden Stellplätze für Kraftfahrzeuge enthalte. Zudem wurde auf eine Reihe weiterer, im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Im Klingel“ an anderer Stelle bereits realisierter Mehrfamilienhäuser mit mehr als sechs Wohneinheiten Bezug genommen.
Einstimmig gebilligt wurde vom Gemeinderat schließlich der Vorschlag von Bürgermeister Geider, die Stellungnahme des Tiefenbacher Ortschaftsrats als solche an die Baurechtsbehörde weiterzuleiten, die letztendlich über die Baugenehmigung zu entscheiden hat. br.