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Stadtumfassender Bebauungsplan setzt Vergnügungsstättenkonzept um
Beeinträchtigungen des Siedlungsumfelds soll entgegengewirkt werden
„Nägel mit Köpfen“ machte der Östringer Gemeinderat jetzt in der Frage der künftigen Steuerung der Ansiedlung von Vergnügungsstätten im Stadtgebiet. Mit einer einstimmigen Entscheidung verabschiedete das Stadtparlament das seit vorigem Jahr entwickelte neue Vergnügungsstättenkonzept als Abwägungsgrundlage für die kommunale Bauleitplanung und beschloss damit verbunden auch den das komplette Stadtgebiet umfassenden Bebauungsplan „Vergnügungsstätten-Steuerung“. Letzterer schafft unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen die Grundlage zur Ansiedlung von Vergnügungsstätten in den Geltungsbereichen der Bebauungspläne Schenkloch IV und Schenkloch V in der Gewerbezone am östlichen Östringer Stadtrand und schließt zugleich die Schaffung von neuen dementsprechenden Einrichtungen an anderer Stelle in den Siedlungsgebieten aller Stadtteile aus. Mit der Neuregelung trägt Östringen dem Umstand Rechnung, dass Gesetzgeber und Rechtsprechung in Bezug auf Vergnügungsstätten eine bloße „Verhinderungsplanung“ als unzulässig erachten.
Wie von der Verwaltung und dem beauftragten Planer Dietmar Glup bei der Ratsdebatte nochmals verdeutlicht wurde, fallen unter den Begriff der Vergnügungsstätte unter anderem Diskotheken, Nachtlokale, Spiel- und Automatenhallen sowie Wettbüros. Die formale Zulässigkeit einer Vergnügungsstätte richtet sich dabei unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls nach den einschlägigen baurechtlichen und glücksspielrechtlichen Vorschriften.
Bei der Beurteilung bereits vorhandener Vergnügungsstätten spielt darüber hinaus der Aspekt des vom Gesetzgeber unter bestimmten Voraussetzungen gewährleisteten baurechtlichen Bestandsschutzes eine Rolle, dies grundsätzlich auch dann, wenn die vom baden-württembergischen Landesglücksspielgesetz vorgegebenen Mindestabstände solcher Einrichtungen zu Schulen oder Kindergärten unterschritten sind.
Davon unabhängig soll das neue Vergnügungsstättenkonzept mittel- und längerfristig einen wirkungsvollen Beitrag zur Sicherung und Weiterentwicklung der städtebaulichen Qualität der Ortskerne leisten und außerdem raumplanerisch unerwünschten `trading-down-Effekten´ entgegenwirken. br.