Infobereich
Hauptbereich
Schalltechnische Untersuchung zeigt Handlungsmöglichkeiten auf
Lärmaktionsplan soll auf Odenheimer Ortsdurchfahrt erweitert werden
Dem Östringer Gemeinderat wurden bei seiner jüngsten Sitzung die Resultate einer schalltechnischen Untersuchung zur Lärmbelastung entlang der Odenheimer Ortsdurchfahrt der Landesstraße 552 vorgestellt. Im Auftrag der Stadtverwaltung hatte das Karlsruher Ingenieurbüro für Verkehrswesen Koehler & Leutwein im vorigen Herbst den Streckenabschnitt der Ortsdurchfahrt zwischen den Einmündungen der Rötestraße und der Utestraße begutachtet und die Daten zur Verkehrsbelastung und zu den Lärmimmissionen entlang der Landesstraße auf einen aktuellen Stand gebracht.
Wie Verkehrsplaner Peter Koehler jetzt den Mitgliedern des Stadtparlaments mitteilte, sind auf der L 552 innerorts in Odenheim täglich bis zu 7.700 Fahrzeuge unterwegs und liegt der Anteil des Schwerverkehrs bei sechs Prozent. Für die Odenheimer Ortsdurchfahrt wird demnach zwar weiterhin keine förmliche Kartierungspflicht im Sinne der Umgebungslärmrichtlinie der Europäischen Union ausgelöst, die dafür einen Schwellenwert von 8.200 Fahrzeugen pro Tag vorgibt. Nach einem im Juli letzten Jahres ergangenen Urteil des baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshofs rücken die im Tagzeitraum von 6 Uhr bis 22 Uhr ermittelten Fassadenpegel von über 65 dB (A) und abschnittsweise sogar deutlich mehr als 70 dB (A) die Festlegung von Geschwindigkeitsbeschränkungen allerdings dennoch in den Bereich des Möglichen.
Wie Verkehrsplaner Koehler darlegte, sind an der Eppinger Straße zwischen den Einmündungen der Schulstraße und der Utestraße derzeit insgesamt etwa 45 Anwohner in 18 Gebäuden von Fassadenpegeln über 70 dB (A) tagsüber beziehungsweise mehr als 60 dB (A) in den Nachtstunden betroffen. In weiteren 113 Gebäuden entlang der rund 1.500 Meter langen Ortsdurchfahrt der L 552 sind außerdem rund 360 Personen Überschreitungen von mehr als 65 dB (A) am Tag beziehungsweise mehr als 55 dB (A) nachts ausgesetzt. Zugleich sind an sehr vielen Gebäuden die Auslösewerte für Lärmsanierungen entlang von Landesstraßen überschritten.
Der 2015 auf Basis der EU-Umgebungslärmrichtlinie beschlossene Östringer Lärmaktionsplan, der sich wegen der hinsichtlich der Verkehrsfrequenz maßgeblichen Schwellenwerte derzeit lediglich auf die B 292 im Bereich der Kernstadt bezieht, muss nach den gesetzlichen Vorgaben 2020 komplett neu begutachtet und aktualisiert werden. Im Vorgriff darauf beauftragte der Gemeinderat nun die Verwaltung mit einstimmigem Beschluss, auf Basis der aktuellen Untersuchungen in Odenheim mit der Unteren Straßenverkehrsbehörde beim Karlsruher Landratsamt die Optionen für eine zeitnahe Festlegung von Geschwindigkeitsbeschränkungen auf der Ortsdurchfahrt der Landesstraße 552 zu erörtern. br.