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Beförsterung durch das Kreisforstamt soll beibehalten werden
Zuverlässige und nachhaltige Wald-bewirtschaftung im Fokus
Mit einstimmigem Beschluss billigte der Östringer Gemeinderat bei seiner jüngsten Sitzung die Empfehlung der Verwaltung, das Kreisforstamt auch weiterhin mit der Beförsterung des Stadtwalds zu beauftragen. Wie Bürgermeister Felix Geider deutlich machte, sind bei der künftigen Zusammenarbeit allerdings die Auswirkungen zwischenzeitlicher gesetzlicher Neuregelungen sowie des zurückliegenden Kartellrechtsverfahrens zu berücksichtigen, bei dem die Zulässigkeit der früher im Land praktizierten „Bündelung“ des Verkaufs von Holz aus dem Staatsforst sowie aus Kommunal- und Privatwäldern auf den Prüfstand gestellt worden war.
Das Landratsamt bietet den kreisangehörigen Kommunen weiterhin die Beförsterung der jeweiligen gemeindeeigenen Wälder an. Weil die Synergien mit der Beförsterung des Staatswalds zukünftig jedoch entfallen, ist es absehbar, dass sich die bisher an den Kreis entrichteten Entgelte, zuletzt waren das 37 Euro pro Hektar forstlicher Betriebsfläche, spürbar erhöhen. Wie nun bei der Ratsdebatte in Östringen verlautete, soll dieses Entgelt für das Jahr 2020 auf 54,50 Euro je Hektar neu festgesetzt wer- den, zudem werden für die Organisation und Abwicklung des Holzverkaufs weitere Kosten in Höhe von 3 bis 5 Euro je verkauftem Festmeter fällig. Wie die Gemeinderäte weiter erfuhren, sind für die Folgezeit weitere Tariferhöhungen nicht ausgeschlossen. Gleichzeitig sei allerdings auf Landesebene im Gespräch, die kommunalen Waldbesitzer unter Berücksichtigung ihres Holzeinschlags und der im Wald vorgehaltenen Erholungsflächen durch einen sogenannten Gemeinwohlausgleich wieder zu entlasten.
Im Ergebnis einer angeregten Aussprache richteten die Östringer Bürgervertreter ihre Entscheidung jetzt an dem Umstand aus, dass die langjährig praktizierte Beförsterung des Stadtwalds durch das Landratsamt stets zuverlässig und nachhaltig erfolgte. br.