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Gemeinderat dringt bei FFH-Verordnung auf Korrekturen
Genehmigte Nutzungen und anstehende Planungen sollen abgesichert werden
Bei seiner Aussprache über den Entwurf der Verordnung des Karlsruher Regierungspräsidiums zur förmlichen Festlegung sogenannter Flora-Fauna-Habitat-Gebiete (FFH) sprach sich der Östringer Gemeinderat jetzt einmütig dafür aus, bestimmte Teilflächen vom Geltungsbereich der Verordnung auszunehmen, auf denen beispielsweise genehmigte bauliche Nutzungen vorhanden sind.
Mit den FFH-Zonen, die auf rechtliche Vorgaben der Europäischen Union zurückgehen, werden wertvolle Lebensraumtypen oder Gebiete mit bedrohten Tier- und Pflanzenarten unter Schutz gestellt. Für den Bereich der Gemarkungen der Stadt Östringen, auf denen es großflächige Ausweisungen von FFH-Arealen gibt, forderte der Gemeinderat nun unter anderem, im Wald nördlich der Kernstadt das Grundstück des mit rechtsverbindlicher Baugenehmigung ausgestatteten Schützenhauses aus dem Geltungsbereich der FFH-Verordnung herauszunehmen. „Außen vor“ bleiben sollen außerdem das Terrain des Vogelparks sowie das zum Bau eines Verkehrskreisels am Östringer Ortsrand an der Kreisstraße K 3520 in Richtung Mühlhausen benötigte Gelände.
Eine Modifizierung der Festlegungen der Verordnung wünscht das Stadtparlament ferner in Bezug auf Flächen im Gewann „Schleich“, zudem für das Terrain des Trinkwasser-Hochbehälters bei Eichelberg, für eine Reihe bebauter Grundstücke am südlichen Siedlungsrand von Eichelberg sowie für das Gelände des zwischen Eichelberg und Tiefenbach gelegenen kommunalen Häckselplatzes.
Gegenüber dem Karlsruher Regierungspräsidium wird Östringen schließlich darauf drängen, dass bei den Festlegungen der FFH-Verordnung auch die bereits im Bundesverkehrswegeplan 2030 aufgenommene Ortsumfahrung der Bundesstraße 292 berücksichtigt wird, für die nach den Resultaten des Priorisierungsverfahrens des baden-württembergischen Verkehrsministeriums bis zum Jahr 2025 das Planungsverfahren in die Wege geleitet wird. br.