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Infektionslage entspannt sich weiter – Update Corona 12.6.2020icon.crdate12.06.2020
Lockerungen für das Zusammentreffen mit anderen im öffentlichen und privaten Raum
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Lockerungen für das Zusammentreffen mit anderen im öffentlichen und privaten Raum
Lockerungen für das Zusammentreffen mit anderen im öffentlichen und privaten Raum
Im Landkreis Karlsruhe ist die Zahl der aktuell mit dem Coronavirus infizierten Personen weiter zurückgegangen. Für Östringen melden die Gesundheitsbehörden gegenwärtig keine akuten COVID-19-Fälle. Die momentane Situation im Landkreis ist aus der Grafik im Anhang ersichtlich.
In Baden-Württemberg sind die Kontaktbeschränkungen seit dem 10. Juni sind weiter gelockert. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist künftig in einer Gruppe mit Angehörigen von bis zu zwei Haushalten oder bis zu zehn Personen gestattet. Bisher durfte man sich im öffentlichen Raum nur mit den Personen eines weiteren Haushalts treffen.
Bei Veranstaltungen und sonstigen Ansammlungen außerhalb des öffentlichen Raums dürfen sich jetzt bis zu 20 statt bisher nur zehn Personen aus mehreren Haushalten treffen oder ohne zahlenmäßige Beschränkung, wenn alle Personen miteinander verwandt sind.
Feiern mit maximal 99 Teilnehmenden sind wieder möglich. Die Corona-Verordnung für private Veranstaltungen regelt, unter welchen Bedingungen. Sie gilt für alle privaten Veranstaltungen in Räumen, die zu diesem Zweck vermietet oder sonst zur Verfügung gestellt werden, also beispielsweise in Restaurants, Eventlocations, Vereinsheimen oder Gemeindehäusern. Hier können seit dem 9. Juni wieder private Veranstaltungen mit maximal 99 Teilnehmenden stattfinden. Bei der Teilnehmenden-Zahl zählen die Beschäftigten des Veranstaltungsortes nicht mit. Die Grenze von maximal 99 Teilnehmenden gilt unabhängig vom Alter oder Verwandtschaftsgrad der Gäste.
Das Sozialministerium kann nun auch Verordnungen für Veranstaltungen mit bis zu 500 Teilnehmenden erlassen. Veranstaltungen mit einer größeren Zahl von Teilnehmern, auch in Betrieben, Behörden und Einrichtungen, sind bis auf weiteres weiterhin verboten.
Die neuesten Informationen zur CoronaVO und zu den tagesaktuell geltenden Vorgaben sowie die jeweils gültige Fassung der CoronaVO ist auf der Internetpräsenz des Landes www.baden-wuerttemberg.de verfügbar. br.