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Bauliche Ausnutzbarkeit von Gewerbeflächen wird verbessert
Änderung des Bebauungsplans Schenkloch III vorgesehen
Mit einstimmigem Beschluss leitete der Östringer Gemeinderat jetzt eine Nachjustierung der für zwei Grundstücke im Geltungsbereich des Bebauungsplans Schenkloch III vorgegebenen Bestimmungen in die Wege. So soll unter anderem ein in der ursprünglichen Fassung des Bauleitplans von 1990 enthaltenes Pflanzgebot ersatzlos entfallen, das damals wegen der nur wenige Jahre später nachfolgenden Bebauungsplanung Schenkloch IV nicht realisiert wurde und zwischenzeitlich die Bebaubarkeit der betroffenen Gewerbeparzellen beeinträchtigt.
Das Gebot zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern am südwestlichen Gebietsrand des Konzepts Schenkloch III soll hingegen als wichtiges Element zur Durchgrünung der Gewerbezone erhalten bleiben.
Wie Bürgermeister Felix Geider und Planer Dietmar Glup bei der Ratsdebatte informierten, soll im Zuge der Planänderung außerdem die Wohnflächenbegrenzung auf 240 Quadratmeter neu festgelegt werden. Darüber hinaus wird der sich nun bietende Anlass auch dazu genutzt, die Aspekte des städtischen Einzelhandelskonzepts sowie des kommunalen Vergnügungsstättenkonzepts in den Festlegungen des Bebauungsplans Schenkloch III zu verankern.
Die beabsichtigte Modifizierung des Bebauungsplans wird nun in der nächsten Phase im Wege der öffentlichen Auslegung der Öffentlichkeit vorgestellt und außerdem werden diverse Fachbehörden sowie sonstige Träger öffentlicher Belange zu dem Vorhaben angehört. br.