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Kleinere Veranstaltungen bald wieder möglich – Update Corona 26.5.2020icon.crdate27.05.2020
Wiedereröffnung von Sportstätten ab 2. Juni – unter besonderen Vorsichtsmaßnahmen
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Wiedereröffnung von Sportstätten ab 2. Juni – unter besonderen Vorsichtsmaßnahmen
Wiedereröffnung von Sportstätten ab 2. Juni – unter besonderen Vorsichtsmaßnahmen
Die Landesregierung hat sich am 26. Mai auf weitere Lockerungen der Corona-Verordnung geeinigt. So dürfen sich beispielsweise statt bisher fünf künftig bis zu zehn Personen im privaten Raum treffen und auch kleinere Veranstaltungen im öffentlichen Rahmen sind wieder möglich. Großveranstaltungen über 500 Personen bleiben allerdings weiterhin bis zum 31. August 2020 untersagt.
Auch für die Kindertageseinrichtungen und die Grundschulen gibt es mit den Zwischenergebnissen der Studie an den baden-württembergischen Unikliniken eine wichtige weitere Perspektive.
Bei privaten Veranstaltungen - wie Geburtstagsfeiern oder Hochzeiten - dürfen ab dem 1. Juni in geschlossenen Räumen bis zu zehn Personen teilnehmen. Die Beschränkung auf zehn Personen gilt weiterhin nicht für Verwandte (Großeltern, Eltern, Kinder, Enkelkinder, Geschwister und deren Nachkommen) sowie die Angehörigen des gleichen Haushalts und deren Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner oder Partnerinnen und Partner. Wenn die Veranstaltung im Freien stattfindet, dürfen wegen der geringeren Infektionsgefahr an der frischen Luft maximal 20 Personen teilnehmen.
Ebenfalls ab dem 1. Juni sind öffentliche Veranstaltungen mit unter 100 Personen wieder möglich. Voraussetzung ist, dass es feste Sitzplätze gibt und die Hygiene- und Abstandsvorgaben eingehalten werden. „Großveranstaltungen ab 500 Teilnehmern bleiben auf jeden Fall bis zum 31. August verboten. Damit schaffen wir für die Veranstalter die Klarheit und Rechtssicherheit, die sie dringend benötigen“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann nach der Kabinettssitzung am Dienstag.
Ab dem 2. Juni können unter Hygiene-Auflagen zudem Kneipen und Bars wieder öffnen. Und auch Jugendhäuser dürfen dann wieder unter Auflagen ihr Publikum einlassen du geöffnet werden dürfen dann auch öffentliche Bolzplätze.
Ab 2. Juni darf es unter bestimmten Auflagen wieder Sport- und Trainingsangebote in geschlossenen Räumen geben. Bereits ab dem 29. Mai können Beherbergungsbetriebe wie Hotels, Pensionen oder Campingplätze wieder Touristinnen und Touristen aufnehmen. Auch hier gelten besondere Auflagen.
Nach Auswertung der bisherigen Resultate einer Studie baden-württembergischer Universitätskliniken beabsichtigt die Landesregierung die zeitnahe weitere Öffnung von Kindertageseinrichtungen und Grundschulen. Die dementsprechenden Konzepte werden gegenwärtig mit Hochdruck ausgearbeitet.
Die neuesten Informationen zur CoronaVO und zu den tagesaktuell geltenden Vorgaben sowie die jeweils gültige Fassung der CoronaVO ist auf der Internetpräsenz des Landes www.baden-wuerttemberg.de verfügbar.