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Östringen plant eingeschränkten Regelbetrieb in Kindertageseinrichtungen ab 25. Mai - Update 20.5.2020icon.crdate15.05.2020
Eltern sollen so weit als möglich entlastet werden
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Eltern sollen so weit als möglich entlastet werden
Eltern sollen so weit als möglich entlastet werden
Wie Kultusministerin Susanne Eisenmann bereits am 6. Mai angekündigt hatte, sollte das Angebot der Kinderbetreuung in Baden-Württemberg schrittweise ab Montag, den 18. Mai, ausgeweitet und ab diesem Zeitpunkt mit einem eingeschränkten Regelbetrieb begonnen werden. Diese vorgesehene Öffnung stellt die Träger der Kindertageseinrichtungen vor große organisatorische Herausforderungen, zumal sie für die Planung, Koordination und Umsetzung konkreter Öffnungsschritte in der Kinderbetreuung mindestens eine Woche Vorlauf benötigen. Nachdem konkrete Leitlinien für die beabsichtigte Öffnung der Kindertagesbetreuung in Gestalt einer dementsprechenden Änderung der Corona-Verordnung von der Landesregierung allerdings erst am 16. Mai bekanntgegeben worden waren, kann das Konzept eines eingeschränkten Regelbetriebs an den Kindertageseinrichtungen im Bereich der Stadt Östringen nun ab dem 25. Mai in die Praxis umgesetzt werden.
Alle Träger von Kindertageseinrichtungen, so auch die in der Betriebsträgerschaft der Verrechnungsstelle der Katholischen Kirchengemeinden geführten Kindergärten im Östringer Stadtgebiet, sind für die rechtskonforme Umsetzung und die Funktionsfähigkeit des nun angestrebten eingeschränkten Regelbetriebs verantwortlich und haben diesen eingeschränkten Regelbetrieb nach den Richtlinien des Landes zwischenzeitlich sorgfältig geplant und koordiniert.
Zielsetzung für das neue Konzept ist es, dass möglichst allen Familien und Kindern zumindest zeitweise eine Betreuung angeboten werden kann. Priorität erhalten dabei die Kinder, die bereits in der erweiterten Notbetreuung angemeldet sind, für diese nach den Kriterien der Corona-Verordnung teilnahmeberechtigt sind oder eine besondere Förderung benötigen. Bestehen nach Ermittlung des Bedarfs und Platzvergabe der erweiterten Notbetreuung und der Kinder mit Förderbedarf weitere Kapazitäten, können im Rahmen des Konzepts eines eingeschränkten Regelbetriebs nun beispielsweise grundsätzlich auch Kinder berufstätiger Eltern berücksichtigt werden, die im Homeoffice mit Onlinepräsenzzeiten arbeiten. Arbeitgeber müssen dies entsprechend bestätigen. Für alle weiteren Kinder soll es in einem rollierenden System möglich sein, zumindest an festgelegten Tagen ihren Kindergarten zu besuchen. Aktuell besteht noch eine Belegungsobergrenze von 50% der durch die Betriebserlaubnis vorgegebenen Gruppengröße.
Auf dieser Grundlage werden die Einrichtungen mit den Eltern ins Gespräch gehen, den konkreten Bedarf der Eltern ermitteln und die Umsetzung des Betreuungskonzepts vorbereiten.
Je nach Bedarf bleibt den Einrichtungen auch Spielraum für individuelle Lösungen. Dabei spielen vor allem auch die jeweiligen räumlichen und personellen Möglichkeiten eine Rolle.
Für Bürgermeister Felix Geider ist es erklärte und vorrangige Zielsetzung, dass in Östringen möglichst allen Kindern und ihren Eltern im realisierbaren Umfang ein erweitertes Angebot gemacht werden kann. Bis zur Einführung des eingeschränkten Regelbetriebs an den Kindertageseinrichtungen am 25. Mai wird dort weiterhin die bestehende erweiterte Notbetreuung angeboten. br.