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Corona: Hinweise zur Entsorgung von Abfällen aus Haushalten betroffener Personen
Wichtige Informationen des Abfallwirtschaftsbetriebs
Der Abfallwirtschaftsbetrieb informiert, was bei der Abfallentsorgung beachtet werden, wenn in einem Haushalt Personen leben, die Quarantäne stehend oder positiv auf das Corona-Virus getestet wurden. Die Empfehlungen basieren auf Entsorgungsvorgaben, die das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg auf der Grundlage von Empfehlungen des Robert Koch-Instituts herausgegeben hat.
Grundsätzlich gilt, dass Abfälle aus betroffenen privaten Haushalten in der Restmülltonne zu entsorgen sind. Um sowohl bei anderen Nutzern der gleichen Restmülltonne als auch bei Dritten wie den Müllwerkern eine Gesundheitsgefährdung auszuschließen, müssen folgende Vorsichtsmaßnahmen beachtet werden:
- Spitze oder scharfe Gegenstände (z.B. Spritzen) müssen in stich- und bruchfesten Einwegbehältnissen wie Blechdosen oder Plastikdosen gesammelt werden. Sie müssen fest verschlossen zum Restmüll gegeben werden.
- Geringe Mengen an Flüssigkeiten und nasse Abfälle müssen mit ausreichend saugfähigem Material, z.B. Papier, vermischt werden, damit keine Flüssigkeit austritt.
- Alle Abfälle aus diesen Haushalten müssen in stabilen Müllsäcken gesammelt und beispielsweise durch Verknoten fest verschlossen werden, bevor sie in die Restmülltonne gegeben werden.
- Die befüllten Müllsäcke müssen direkt in die Restmülltonne gegeben werden und dürfen nicht daneben gestellt werden. Sind die Mülltonnen bereits gefüllt, müssen die gefüllten und verknoteten Müllsäcke bis zur nächsten Leerung an einem möglichst kühlen Ort, beispielsweise im Keller, vor einem unbeabsichtigten Zugriff sicher gelagert werden.
Unter Beachtung der genannten Vorsichtsmaßnahmen müssen auch folgende Abfälle aus positiv getesteten oder unter Quarantäne gestellten privaten Haushalten über die Restmülltonne entsorgt werden und dürfen keinesfalls in die Wertstofftonne gegeben werden:
- Wertstoffe, Verpackungen
- häusliche Bioabfälle (Küchenabfälle)
- Materialien, die zum Abdecken von Mund und Nase im Zuge der Husten- und Nies-Etikette verwendet wurden
- Taschentücher, Aufwischtücher, Einwegwäsche und Hygieneartikel (z.B. Windeln), Schutzkleidung und Abfälle aus Desinfektionsmaßnahmen.
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an das Team des Abfallwirtschaftsbetriebs unter der Email-Adresse kundenservice@awb.landratsmt-karlsruhe.de oder während der üblichen Sprechzeiten unter der kostenfreien Rufnummer 0800 2982 020.