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Wichtige Fragen und Antworten zum Coronavirusicon.crdate21.03.2020
Rechtsverordnung des Landes Baden-Württemberg wurde erneut aktualisiert
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Rechtsverordnung des Landes Baden-Württemberg wurde erneut aktualisiert
Rechtsverordnung des Landes Baden-Württemberg wurde erneut aktualisiert
In Europa und auch hier in Deutschland nimmt die Zahl der mit dem Coronavirus infizierten Menschen weiter zu. Ziel der aktuellen Maßnahmen ist es, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Je weniger Menschen sich gleichzeitig anstecken, desto besser können schwer erkrankte Patienten behandelt werden.
Auf Basis der vom Bund und den Ländern am 22.3.2020 beschlossenen Ergänzung der Leitlinien gegen die Ausbreitung des Coronavirus hat die Landesregierung von Baden-Württemberg ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus erneut geändert und an die Situation angepasst. Die neuen Regelungen gelten ab Montag, den 23. März 2020. Nähere Informationen dazu sind hier verfügbar.
Die Bundesregierung beantwortet auf ihrer Internetpräsenz eine Reihe wichtiger Fragen zum Coronavirus und zur gegenwärtigen Pandemie. Auf die diesbezügliche Webseite der Bundesregierung gelangen Sie hier.
Auszüge aus den Informationen der Bundesregierung ( www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/ausbreitung-coronavirus-1716188 -- Stand 21.3.2020):
- Das Coronavirus kann von Mensch zu Mensch übertragen werden. Um das Ansteckungsrisiko zu verringern, gilt daher wie für alle Infektionskrankheiten: gute Handhygiene, Husten- und Nies-Etikette sowie Abstand zu Erkrankten halten!
- Husten, Schnupfen, Halskratzen und Fieber: Eine Infektion mit dem neuartigen Coronavirus kann - wie bei anderen Atemwegserkrankungen auch - zu diesen Krankheitszeichen führen. Einige Betroffene klagen auch über Durchfall. Bei einem Teil der Patienten geht das Virus mit einem schwereren Verlauf einher und kann zu Atemproblemen und Lungenentzündung führen.
- Ziel der von Bund, Ländern und Kommunen ergriffenen Maßnahmen ist es, die Ausbreitung des Virus so gut es geht zu verlangsamen und damit Zeit zu gewinnen. Zeit, um diejenigen, die erkranken, bestmöglich versorgen zu können. Bund und Länder haben daher vereinbart, die Zahl der Intensivbetten aufzustocken und gemeinsam dafür Sorge zu tragen, dass ausreichend Material und Personal vorhanden ist, um behandlungsbedürftige Menschen auch angemessen behandeln zu können. Die Bundesregierung hat einen Krisenstab eingerichtet, der regelmäßig tagt und daran mitwirkt, vereinbarte Maßnahmen umzusetzen.
- Die massiven Anstrengungen auf allen Ebenen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes verfolgen bislang das Ziel, einzelne Infektionen in Deutschland so früh wie möglich zu erkennen und die weitere Ausbreitung des Virus dadurch so weit wie möglich zu verzögern. Ziel dieser Strategie ist es, in Deutschland Zeit zu gewinnen, um sich bestmöglich vorzubereiten und mehr über die Eigenschaften des Virus zu erfahren, Risikogruppen zu identifizieren, Schutzmaßnahmen für besonders gefährdete Gruppen vorzubereiten, Behandlungskapazitäten in Kliniken zu erhöhen, antivirale Medikamente und die Impfstoffentwicklung auszuloten.
- Die Anstrengungen des Gesundheitswesens sollten durch gesamtgesellschaftliche Anstrengungen ergänzt werden. Wichtig ist es daher, soziale Kontakte zu reduzieren, um Infektionen im privaten, beruflichen und öffentlichen Bereich zu vermeiden.
Wo findet man weitere aktuelle und zuverlässige Informationen?
- Das Bundesgesundheitsministerium aktualisiert fortlaufend auf seiner Internetseite die Hinweise zum Coronavirus.
- Das Robert Koch-Institut (RKI) als zuständiges Bundesinstitut stellt auf seiner Internetseite umfassende Informationen zum Coronavirus bereit und berichtet fortlaufend über die Anzahl von Infektionen. Daten und Fakten zur Verbreitung und Epidemiologie, zur Diagnostik, Prävention und Bekämpfung richten sich an eine interessierte Öffentlichkeit und an medizinisches Personal.
- Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) beantwortet häufig gestellte Fragen zum Coronavirus, zum Beispiel zum Schutz vor einer Infektionen.
- Das Bundesarbeitsministerium gibt Auskunft über arbeitsrechtliche Auswirkungen und Maßnahmen die Ausweitung des Kurzarbeitergeldes.
- Auf seiner Internetseite führt das Bundeswirtschaftsministerium die umfangreichen Sofortmaßnahmen auf, die den wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus entgegenwirken sollen.
- Reisende finden beim Auswärtigen Amt Hinweise, was sie wegen des Coronavirus beachten sollten.
- Über Fragen der Ein- und Ausreise und die Arbeit der Polizeibehörden klärt das Bundesinnenministerium auf.
- Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaftinformiert über die gesicherte Versorgung von Lebensmitteln.
- Auf den Webseiten der Landesregierung gibt es die aktuellen Informationen zu Corona in Baden-Württemberg
- Die Informationen zu Corona in Stadt und Landkreis Karlsruhe inklusive der jeweils aktuellen Fallzahlen in den verschiedenen Städten und Gemeinden sind auf dem gemeinsamen Informationsportal der Stadt Karlsruhe und des Landkreises Karlsruhe verfügbar. Abrufbar ist dort unter anderem auch ein vom Gesundheitsamt des Rhein-Neckar-Kreises entwickeltes Prüfschema zur Selbsteinschätzung des persönlichen Ansteckungsrisikos
- Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) informiert auf ihren Internetseiten über die weltweite Ausbreitung des Coronavirus (in englischer Sprache). br.