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Kernzeitbetreuung und Kindergärten: Beitragseinzug für April ausgesetzticon.crdate02.04.2020
Reaktion auf die vorübergehende Schließung von Einrichtungen
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Reaktion auf die vorübergehende Schließung von Einrichtungen
Reaktion auf die vorübergehende Schließung von Einrichtungen
Auf die zeitweise Schließung von Schulen und Kindergärten im Zeichen der Corona-Epidemie wurde jetzt in Östringen mit der Aussetzung der Beitragszahlungen für verschiedene Angebote der Schüler- und Kinderbetreuung im Monat April reagiert.
So wurde von der Stadtverwaltung unter anderem entschieden, im aktuellen Monat keine Eigenanteile der Eltern für die Kernzeitbetreuung an den Grundschulen abzubuchen. Zudem informierte die Verrechnungsstelle der katholischen Kirchengemeinden Bruchsal als zuständiger Betriebsträger für die Kindergärten im Östringer Stadtgebiet, dass auch dort für April keine Elternbeiträge eingezogen werden.
Ferner wurde von der Stadtverwaltung in Bezug auf die Erhebung von Kostenanteilen für den Unterricht an der städtischen Musik- und Kunstschule angekündigt, dass die zum 1. April übliche Abbuchung der Gebühren für das zweite Jahresquartal unter Vorbehalt erfolgt. Nach der erwarteten landeseinheitlichen Regelung zur Rückerstattung von Gebühren ist eine zeitnahe Anpassung der Gebührenbescheide beabsichtigt.
Notbetreuung für Kinder von Eltern mit systemrelevanten Berufen
Von dem Beschluss der Landesregierung, im Rahmen der Bemühungen zur Verlangsamung der Ausbreitung des Corona-Virus landesweit vom 17. März bis zum Ende der Osterferien alle Schulen, Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegeeinrichtungen zu schließen, sind auch alle Bildungseinrichtungen und Kindergärten im Bereich der Stadt Östringen betroffen.
Für die Kinder, deren Eltern in sogenannten systemrelevanten beruflichen Tätigkeiten unabkömmlich sind, wird eine Notfallbetreuung eingerichtet, die für aufnahmeberechtigte Jungen und Mädchen im Kindergartenalter von der Verrechnungsstelle für katholische Kirchengemeinden als zuständigem Betriebsträger der Kindergärten im Stadtgebiet und für aufnahmeberechtigte Kinder im Grundschulalter von der Stadtverwaltung organisiert wird.
Die Notfallbetreuung für Kindergartenkinder aus dem Stadtgebiet findet am jeweiligen Kindergarten statt, den das Kind besucht zuvor besucht hat.
Angeboten wird eine einheitliche Betreuungszeit von 7 Uhr bis 14 Uhr. Es wird im Rahmen der Notbetreuung keine Verpflegung angeboten, den Kindern ist ein Vesper mitzugeben.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Notfallbetreuung ist, dass beide Elternteile in systemrelevanten Bereichen tätig sind, dass in den zurückliegenden 14 Tagen kein Aufenthalt in einem Risikogebiet nach Maßgabe der Auflistung des Robert-Koch-Instituts (RKI) stattfand und dass bei Eltern und Kindern keine Erkältungssymptome vorhanden sind. Als systemrelevante Tätigkeitsbereiche in diesem Sinne gelten Labore, Praxen, Krankenhäuser und Pflegeheime einschließlich deren Verwaltungen, die Verwaltungen von Ämtern und Behörden, Polizei, Feuerwehr, Apotheken, Lebensmittelmärkte, Firmen in Lieferketten von Lebensmitteln und Gütern des täglichen Bedarfs sowie Reinigungsdienste.
Die Zugehörigkeit zu diesen Berufsgruppen wird über eine Selbstauskunftserklärung, die von den Eltern bei Betreuungsbeginn zu erteilen ist, geprüft. Dazu sind zusätzlich einfache Nachweise vorzulegen. Gegebenenfalls erfolgt die Überprüfung der Berechtigung durch die Gemeinde.
Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend auch für die Notfallbetreuung von Grundschülerinnen und Grundschülern aus dem Stadtgebiet, die ab dem 17. März angeboten wird. Die Betreuung der Grundschulkinder beginnt allerdings erst um 7.30 Uhr. Formulare zur Beantragung einer Notbetreuung für ein Grundschulkind sind bei der jeweiligen Grundschule und auch bei der Stadtverwaltung erhältlich.
Auch für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5 und 6 der weiterführenden Schulen im Stadtgebiet (Leibniz-Gymnasium, Thomas-Morus-Realschule, Carl-Dänzer-Werkrealschule) wird eine Notfallbetreuung organisiert. Auch hier gelten die vorstehend dargestellten Kriterien. Ansprechpartner sind die Schulleitungen der jeweiligen weiterführenden Schule.
Nähere Hinweise zur konkreten Umsetzung der Notfallbetreuung an Schulen erhalten die Eltern von der jeweiligen Bildungseinrichtung (ggf. auch auf elektronischem Weg).
Allgemeine Informationen des Kultusministeriums zu Fragen rund um die Schließung von Schulen und Kindertageseinrichtungen finden Sie hier. (PDF-Dokument, 107,19 KB, 15.03.2020)
Die Städtische Musik- und Kunstschule Östringen bleibt ab 17. März bis zum Ende der Osterferien ebenfalls geschlossen.
br.
Schließung der allgemeinbildenden Schulen in Baden-Württemberg (17.3. - 19.4.2020)
Notfallbetreuung für Grundschüler aus der Stadt Östringen
Um die zuletzt sehr schnell fortschreitende Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen, sind von den zuständigen Behörden zwischenzeitlich weitreichende Maßnahmen auf den Weg gebracht oder bereits umgesetzt worden, die sich auch nachhaltig auf den Alltag der Menschen auswirken. Zielsetzung ist es in allen Fällen, durch eine Reduzierung der Anzahl und des Umfangs von sozialen Kontakten die Wahrscheinlich-keit einer Infektion mit dem Coronavirus zu reduzieren und damit dessen Verbreitung zu verzögern. Aufgrund einer Anordnung des Kultusministeriums sind daher ab 17.3.2020 bis zum Ende der Osterferien (19.4.2020) auch die Schulen in Baden-Württemberg geschlossen. Das bringt für viele Familien sicherlich große Herausforderungen mit sich.
Um die Versorgung der Bevölkerung mit Gütern und Dienstleistungen in systemrelevanten Bereichen zu gewährleisten, bietet die Stadt Östringen für bestimmte Berufsgruppen eine Notfallbetreuung von Grundschulkindern an. Diese Notfallbetreuung kommt ausschließlich für solche Kinder in Betracht, deren Eltern in dementsprechen-den systemwichtigen beruflichen Tätigkeiten unabkömmlich sind. Die Notfallbetreuung für Grundschüler wird von der Stadtverwaltung organisiert.
Angeboten wird eine Betreuungszeit von 7.30 Uhr bis 14 Uhr. Es wird im Rahmen der Notfallbetreuung keine Verpflegung angeboten, den Kindern ist ein Vesper mitzugeben.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Notfallbetreuung für Grundschüler ist, dass beide Elternteile in systemrelevanten Bereichen tätig sind, dass in den zurückliegenden 14 Tagen kein Aufenthalt in einem Risikogebiet nach Maßgabe der kontinuierlich aktualisierten Auflistung des Robert-Koch-Instituts (RKI) stattgefunden hat und dass sowohl bei den Eltern und auch bei den Kindern keine Erkältungssymptome vor-handen sind. Als systemrelevante Tätigkeitsbereiche in diesem Sinne gelten Labore, Praxen, Krankenhäuser und Pflegeheime einschließlich deren Verwaltungen, die Verwaltungen von Ämtern und Behörden, Polizei, Feuerwehr, Apotheken, Lebensmittelmärkte, Firmen in Lieferketten von Lebensmitteln und Gütern des täglichen Bedarfs sowie Reinigungsdienste.
Die Zugehörigkeit zu einer dieser Berufsgruppen wird über eine Selbstauskunftserklärung, die von den Eltern bei Betreuungsbeginn zu erteilen ist, geprüft. Dazu sind zusätzlich einfache Nachweise vorzulegen. Die Überprüfung der Berechtigung erfolgt durch die Stadtverwaltung. Für die Notfallbetreuung sind ggf. Tageskarten (15 Euro) bzw. 10-er-Karten (100 Euro) erhältlich.
Für die Anmeldung zur Notfallbetreuung für Grundschüler kann dieser Vordruck (PDF-Dokument, 169,86 KB, 17.03.2020) verwendet werden. Der ausgefüllte und unterschriebene Vordruck ist an die Stadtverwaltung Östringen - Hauptamt -, Am Kirchberg 19, 76684 Östringen, oder per Email zurückzureichen.
Anmeldeformular für Notfallbetreuung (PDF-Dokument, 169,86 KB, 17.03.2020)