Hinweisgeberschutzgesetz: Stadt Östringen

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ReadSpeaker
ReadSpeaker ist ein Vorleseservice für Internetinhalte. Der Besucher der Webseite kann den Vorleseservice mit einem Klick auf die Funktion aktivieren.
Verarbeitungsunternehmen
ReadSpeakerAm Sommerfeld 786825 Bad WörishofenDeutschland Phone: +49 8247 906 30 10Email: deutschland@readspeaker.com
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ReadSpeaker dokumentiert lediglich, wie oft die Vorlese-Funktion angeklickt wurde. Es werden keinerlei nutzerbezogene Daten erhoben, protokolliert oder dokumentiert. ReadSpeaker erhebt und speichert keine Daten, die zur Identifikation einer Person genutzt werden können.

Die IP-Adresse des Website-Besuchers wird im Cookie gespeichert, der Link zum Besucher wird jedoch nur für ReadSpeaker gespeichert, um die vom Benutzer gewählten Einstellungen beizubehalten (Hervorhebungseinstellung, Textgröße usw.). Es kann also keine Verbindung zwischen der IP-Adresse und der tatsächlichen Nutzung oder sogar Web-besuch-Details dieser individuellen Nutzung erfolgen. ReadSpeaker führt statistische Daten über die Verwendung der Sprachfunktion im Allgemeinen. Die statistischen Daten können jedoch nicht mit einzelnen Benutzern oder der Verwendung verknüpft werden. In ReadSpeaker wird nur die Gesamtzahl der Sprachfunktionsaktivierungen pro Webseite gespeichert. Die IP – Adresse wird einige Wochen nach dem  Umwandlungsprozesses wieder gelöscht.

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1: Ein erstes Cookie, das festlegt, ob die Javascripts beim Laden der Seite geladen werden sollen oder nicht. Dieser Cookie heißt "_rspkrLoadCore" und ist ein Session-Only-Cookie. Dieser Cookie wird gesetzt, wenn der Benutzer mit der Schaltfläche interagiert.

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Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO

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Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

ReadSpeaker, Princenhof park 13, 3972 NG Driebergen-Rijsenburg, Niederlande

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Netze BW
Im Rahmen der Netze BW Initiative „Digitale Nähe zu Kommunen“ werden der Kommune Östringen Daten des sogenannten Energiemonitors und zu Störungsmeldungen für ihren Webauftritt bereitgestellt.Die Darstellung des Energiemonitors sowie der aktuellen Störungen zeigen ausschließlich aggregierte und nicht personenbeziehbare Daten der Kommune Östringen
Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
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Diese Nutzungsdaten werden von Netze BW GmbH für die Qualitätssicherung des Systembetriebs genutzt und nach 90 Tagen von den Systemen der Netze BW gelöscht.

Einwilligungshinweis
 

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Zur Gewährleistung eines störungsfreien Betriebs speichert die Netze BW GmbH technische Informationen sowie Inhalt, Datum und Uhrzeit von Systemzugriffen.

Die Darstellung des Energiemonitors sowie der aktuellen Störungen zeigen ausschließlich aggregierte und nicht personenbeziehbare Daten der Kommune Östringen.

Ort der Verarbeitung
Deutschland
Aufbewahrungsdauer
 

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  90 Tage
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Netze BW GmbH

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

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datenschutz@netze-bw.de

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Stadt Östringen
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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

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Hinweisgeberschutzgesetz
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Interne Meldestelle für Hinweisgebende

Zur Meldung von Rechtsverstößen und anderen Zuwiderhandlungen steht (nach §3 Abs.8 HinSchG) allen Mitarbeitenden, Kunden, Lieferanten und anderen Vertragspartnern der Stadt Östringen ein anonymes Hinweisgebersystem zur Verfügung.  Es erlaubt eine anonyme Meldung von möglichen Missständen oder Verstößen innerhalb der Stadtverwaltung Östringen. Gibt es also Anhaltspunkte dafür, dass Mitarbeitende der Stadt Östringen nicht im Interesse der Stadt oder nicht korrekt handeln, so können sie diese Hinweise streng vertraulich von unserem Rechtsanwalt Hartwig Heinzmann bearbeiten lassen.

Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung

FAQ – Fragen und Antworten zum Thema Hinweisgeberschutzgesetz

An wen richtet sich die interne Meldestelle?/ Wer darf Meldungen abgeben?

Das Meldesystem richtet sich an alle Mitarbeitenden der Stadt Östringen und an alle Personen, die in ihrem beruflichen Umfeld mit der Stadt Östringen Informationen über Missstände oder Rechtsverstöße erlangt haben (wie zum Beispiel auch Lieferanten der Stadt Östringen), sodass auch ehemalige Mitarbeitende, Zeitarbeitende, sowie Bewerber und Bewerberinnen hiervon erfasst sind. Dasselbe gilt für Dienstleistende. Potenzielle oder ehemalige Geschäftspartner des Betriebs, die nicht Dienstleistende sind, sind ebenfalls berechtigt.

Welche Inhalte/ Vorfälle darf oder soll ich melden?

Wenn Sie Anhaltspunkte haben, dass Mitarbeitende der Stadt Östringen gegen interne Regeln der Stadtverwaltung verstoßen, beziehungsweise nicht im Interesse der Stadt oder nicht korrekt handeln, so können Sie dies streng vertraulich melden. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Mitarbeitende sich bestechen lassen, gegen Vergaberegelungen verstoßen, ihre berufliche Position zum persönlichen Vorteil missbrauchen, oder vielleicht sogar strafbare Handlungen begehen.

Die Schwerpunkte der internen Meldestelle für Hinweisgebende sind Korruption und Wirtschaftsdelikte, schwerwiegende Verstöße gegen Regeltreue im Verwaltungshandeln (Compliance-Verstöße) sowie Verstöße nach der EU-Whistleblowing-Richtlinie.

Bitte beachten Sie: Das Hinweisgebersystem ist nicht zur Meldung von Notfällen geeignet! Bei akuter Gefahrensituation oder anderen Situationen, die ein sofortiges Tätigwerden erfordern, wenden Sie sich bitte umgehend an die allgemeinen Notrufdienste.

Wie kann ich Meldungen abgeben?

Meldungen können Sie bei der internen Meldestelle der Stadt Östringen abgeben. Ihnen steht dazu ein Online-Meldeweg unseres Dienstleisters zu Verfügung. Unter folgendem Link gelangen sie auf die oben genannte Website.

Sie können Ihren Hinweis auch bei folgenden externen Meldestellen abgeben:

Bundesamt für Justiz (BfJ)

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

Bundeskartellamt

Interne Meldungen sind jedoch häufig der effektivste Weg den Verstoß am schnellsten zu untersuchen und abstellen zu können.

Wie läuft eine Meldung ab?

  1. Die Angabe ihres Namens und einer Kontaktmöglichkeit für etwaige Rückfragen wäre für die Bearbeitung hilfreich. Eine Meldung kann jedoch auch ohne Angabe der persönlichen Daten erfolgen. Die Angaben werden vertraulich behandelt.
  2. Formulieren sie Ihre Meldung in eigenen Worten und machen sie eine Angabe zum Schwerpunkt der Meldung, sodass das zu behandelnde Themenfeld direkt ersichtlich ist. (Fünf W-Fragen: Wer? Was? Wie? Wo? Wann?)
  3. Der Auftragnehmer führt das Verfahren nach §17 HinSchG durch.
  4. Der Auftragnehmer gibt der hinweisgebenden Person innerhalb der Frist des §17 Abs.2 HinSchG Rückmeldung.
  5. Hinsichtlich der angemessenen Folgemaßnahmen nach §18 HinSchG wird der Auftragnehmer die betroffenen Personen oder Arbeitseinheiten des Auftraggebers kontaktieren oder das Verfahren zwecks weiterer Untersuchungen an den Auftraggeber abgeben.

Falscher Hinweis/ Meldung und Missbrauch

Es sind keine negativen Konsequenzen zu befürchten, wenn Sie zum Zeitpunkt der Meldung glauben oder annehmen, dass der Inhalt Ihrer Meldung wahr ist. Wichtig ist außerdem, dass Sie den Hinweis ohne missbräuchliche Absicht abgegeben haben.

Wer das Hinweisgebersystem zum Zweck der Verunglimpfung oder für falsche Anschuldigungen anderer Mitarbeiter missbraucht, muss auch im Fall einer anonymen Meldung mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. So hat der zu Unrecht Beschuldigte unter Umständen das Recht Anzeige gegen Unbekannt wegen Verleumdung zu stellen.

 

Wie werden meine Daten geschützt (Datenschutz)?

Oberstes Prinzip des Hinweisgebersystems ist Ihr Schutz als hinweisgebende Person. Nur die für die Entgegennahme und Bearbeitung der Meldung zuständigen Personen haben Zugriff auf die eingegangene Meldung. Auch bei Kontakt zu Ihnen als hinweisgebender Person, zum Beispiel zur Anforderung weiterer Informationen, gilt das Vertraulichkeitsgebot. Ihre personenbezogenen Daten werden entsprechend der in Artikel 5 EU-Datenschutz-Grundverordnung normierten Grundsätze verarbeitet und sind vor unbefugtem Zugriff geschützt.

Hinweis:  Die interne Meldestelle für Hinweisgebende der Stadt Östringen wurde auf Grundlage der EU-Hinweisgeber Richtlinie von 2019 und dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) eingerichtet.

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