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Pandemie-Regeln werden erneut angepasst – Update Corona 26.1.2022
Aktualisierung der Corona-Verordnung soll noch diese Woche in Kraft treten
In Baden-Württemberg gelten voraussichtlich schon ab Freitag dieser Woche neue Regeln in Bezug auf den Umgang mit der Corona-Pandemie, das wurde von Ministerpräsident Winfried Kretschmann bei der jüngsten Plenarsitzung des Landtags am Mittwochvormittag, 26. Januar, angekündigt.
Mit der anstehenden Aktualisierung der Corona-Verordnung des Landes soll das System der Alarmstufen überarbeitet werden. Es werden dabei Lockerungen für verschiedene Bereiche erwartet, so beispielsweise für Veranstaltungen und im Handel. Angekündigt wurde jedoch zugleich ein Verbot von Fastnachtsumzügen. Bei Kulturveranstaltungen wie Konzerten sollen demnächst in geschlossenen Räumen 2.000 Besucher zugelassen sein - unter der Bedingung, dass 2G plus am Eingang angewendet wird. Bei Anwendung des 2G-Modus für Veranstaltungen in Innenräumen liegt die Obergrenze voraussichtlich bei 1.500 Besuchern. Im Freien gelten in Bezug auf die zulässige Zahl von Besuchern höhere Grenzwerte. Für alle Veranstaltungen soll gelten, dass höchstens die Hälfte der Kapazitäten ausgeschöpft werden darf.
Im Handel, der nicht der sogenannten Grundversorgung zugeordnet ist, soll künftig wieder der Modus „3G“ gelten. Verschärft werden soll hingegen die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen. Voraussichtlich ab dem 28.2.2022 sind in den öffentlichen Verkehrsmitteln nur noch FFP2-Masken bzw. vergleichbare Masken zugelassen.
Neu geregelt werden soll darüber hinaus, dass die Sperrstunde für Ungeimpfte von 22.30 Uhr bis 6 Uhr in der "Alarmstufe" entfällt. Gleiches gilt für die nächtliche Ausgangsbeschränkung für Ungeimpfte und Nicht-Genesene.
Wegen der rasanten Verbreitung der Omikron-Variante ist allerdings zugleich angekündigt, dass Clubs und Diskotheken auch während der Geltung der Regeln der Alarmstufe I geschlossen bleiben müssen.
Hintergrund der neuerlichen Anpassungen der Corona-Verordnung des Landes ist unter anderem, dass die Landesregierung nach aktuellen Beschlüssen des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) das zuvor befristet ausgesetzte reguläre System von Warn- und Alarmstufen wieder in Kraft setzen muss. Zuletzt war wegen der neuen und hoch ansteckenden Omikron-Variante des Coronavirus die Alarmstufe II "eingefroren" worden. Zwei Bestimmungen der Corona-Verordnung, und zwar in Bezug auf den Zugang zum Einzelhandel sowie in Bezug auf die 2G-Regelung für Studierende, sind nun vom VGH in zwei Beschlüssen vom 20.1.2022 bzw. 25.1.2022 außer Vollzug gesetzt worden. Eine maßgebliche Rolle spielte insoweit, dass die Belastung der Krankenhäuser derzeit unter den Grenzwerten für die Alarmstufe II liegt.
Zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Ausgabe der `Stadtnachrichten Östringen´ stand die Bekanntmachung der Neufassung der Corona-Verordnung für Baden-Württemberg noch aus.
Bereits mit Wirkung ab 26.1.2022 hat das Gesundheitsministerium mit einer Aktualisierung der Corona-Verordnung Absonderung die Regeln für Quarantäne, Isolation und Absonderung angepasst. Künftig müssen auch Genesene mit mindestens einer Impfung gegen das Coronavirus als Kontaktpersonen nicht mehr in Quarantäne. Wie bislang schon ausgenommen von der Pflicht zur Quarantäne sind Haushaltsangehörige und enge Kontaktpersonen, wenn sie geimpft oder genesen beziehungsweise aufgefrischt sind. Künftig werden nun auch Genesene mit mindestens einer Impfung geboosterten Personen gleichgestellt und müssen damit als Kontaktpersonen nicht mehr in Quarantäne. Die bisherige Befristung der Quarantänebefreiung entfällt somit für diese Personengruppe. Die Reihenfolge der Impfung und Infektion spielt dabei keine Rolle.
Im Internet stehen die jeweils neuesten Informationen zur Pandemie sowie zur Anpassung der Corona-Regeln auf der Webseite der Bundesregierung (www.bundesregierung.de) bzw. auf der Webseite der Landesregierung (www.baden-wuerttemberg.de) zum Abruf bereit.
Am Dienstag, den 25. Januar, gab es in Baden-Württemberg weitere 16.076 bestätigte Infektionen mit dem Coronavirus und 14 weitere COVID-19-Todesfälle. Die landesweite 7-Tage-Inzidenz lag am 25.1.2022 bei 869,6. Insgesamt sind in Baden-Württemberg inzwischen 13.587 Menschen in einem Zusammenhang mit einer Infektion mit dem Coronavirus verstorben.
Nach den Daten des DIVI-Intensivregisters von Krankenhaus-Standorten mit Intensivbetten zur Akutbehandlung sind mit Datenstand 25. Januar 2022, 12.30 Uhr, 286 (-7) COVID-19-Fälle in Baden-Württemberg in intensivmedizinischer Behandlung, davon werden 170 (59,4 Prozent) invasiv beatmet. Der Anteil an COVID-19 Fällen in intensivmedizinischer Behandlung an der Gesamtzahl der betreibbaren ITS-Betten beträgt 12,7 Prozent (-0,4).
Die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz (Hospitalisierungen bezogen auf 100.000 Einwohner in Baden-Württemberg) liegt im Landes-Durchschnitt momentan bei 4,8 (-0,2).
Die Lagekarte zur COVID-19-Situation im Landkreis Karlsruhe ist auf dem gemeinsamen Corona-Informationsportal der Stadt Karlsruhe und des Landkreises Karlsruhe (www.corona.karlsruhe.de) einsehbar. Für den Bereich der Stadt Östringen sind derzeit (26.1.2022, 00.00 Uhr) 166 aktive Corona-Infektionen registriert. Seit Beginn der Epidemie im März 2020 sind für Östringen inzwischen 1.424 Infektionen mit dem Coronavirus erfasst worden. Die 7-Tage-Inzidenz lag am 25.1.2022, 16 Uhr, im Landkreis Karlsruhe bei 851,1. Zum selben Zeitpunkt lag die 7-Tage-inzidenz im Stadtkreis Karlsruhe bei 933,7. Für den Rhein-Neckar-Kreis ist aktuell eine 7-Tage-Inzidenz von 609 gemeldet, für die Stadt Heidelberg eine solche von 585,9.
Auf dem Internetportal www.corona.karlsruhe.de sind auch weitergehende Informationen zum regionalen Infektionsgeschehen verfügbar.
br.