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Im ganzen Land gelten jetzt die Regeln der Alarmstufe – Update Corona 17.11.2021
Weitere Einschränkungen für Ungeimpfte
In Baden-Württemberg gelten in Bezug auf die Corona-Pandemie ab dem 17.11.2021 die Festlegungen für die sogenannte „Alarmstufe“ im Sinne von $ 1 Abs. 2 Ziff. 3 der Corona-Verordnung, die unter anderem weitere Kontaktbeschränkungen mit sich bringt. In vielen Lebensbereichen ist der Zutritt zu Veranstaltungen oder Einrichtungen, etwa in Restaurants, in Museen oder bei Ausstellungen, nun häufig nur noch für Geimpfte und Genesene möglich „2G“).
Maßgeblich für den Übergang von der zuvor geltenden Warnstufe in die Alarmstufe war nun, dass am Dienstag, den 16.11.2021, auf den Intensivstationen im Land am zweiten Werktag in Folge mehr als 390 COVID-19-Patientinnen und -Patienten behandelt werden mussten und somit der von der Landesregierung festgelegte Grenzwert erneut überschritten wurde.
In der Alarmstufe darf sich jetzt nur noch ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen. Geimpfte und genesene Personen werden dabei nicht mitgezählt. Im Einzelhandel gilt eine 3G-Regelung, das heißt, für nicht-immunisierte Personen ist der Zutritt nur mit negativem Antigen-Schnelltest erlaubt. Ausgenommen von der 3G-Regel sind Geschäfte der Grundversorgung, Märkte im Freien sowie Abhol- und Lieferangebote. Im Fitnessstudio, beim Vereinssport oder sonstigen sportlichen Aktivitäten in Sportstätten gilt in geschlossenen Räumen 2G, im Freien 3G mit PCR-Test-Pflicht.
In den Schulen gilt in der Alarmstufe nun wieder die Maskenpflicht am Platz.
Ausgenommen von der PCR-Pflicht und den 2G-Beschränkungen sind generell Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, Schwangere sowie Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Für diese ist in der Regel ein Antigen-Schnelltest ausreichend. Nicht-immunisierte Schülerinnen und Schüler erhalten stattdessen Zugang gegen Vorlage ihres Schülerausweises beziehungsweise eines geeigneten Dokuments, aus dem sich die Schülereigenschaft ergibt.
Erhalten bleibt in der Alarmstufe für alle weiter die Maskenpflicht. Die Maskenpflicht gilt somit in geschlossenen Räumen - mit Ausnahme des privaten Bereichs - und im Freien, wenn der Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht dauerhaft eingehalten werden kann. Kinder bis einschließlich 5 Jahre sind weiterhin von der Maskenpflicht befreit. Auch die schon bislang geltenden weiteren Abstands- und Hygieneregelungen bleiben in der Alarmstufe bestehen.
Wie das Landesgesundheitsamt informiert, ist die Ausbreitung des Coronavirus in Baden-Württemberg auch in den letzten Tagen rasant weiter fortgeschritten. Nach einer Stagnation der Fallzahlen von Mitte August bis Mitte Oktober 2021 ist seit der Kalenderwoche 42 ein starker Wiederanstieg der übermittelten Neuinfektionen zu beobachten. Seit Beginn der Pandemie wurden bislang in Baden-Württemberg insgesamt 718.976 laborbestätigte COVID-19-Fälle aus allen 44 Stadt- bzw. Landkreisen erfasst, darunter 11.342 Todesfälle. Die 7-Tage-Inzidenz beträgt inzwischen landesweit 382,8 pro 100.000 Einwohner.
Die tagesaktuelle Berichterstattung des Landesgesundheitsamts über die Datenlage in Bezug auf die Ausbreitung des Coronavirus ist auf der Internetpräsenz www.gesundheitsamt-bw.de verfügbar.
Ministerpräsident Winfried Kretschmann richtete jetzt an die Bürgerinnen und Bürger im Land ein weiteres Mal den dringenden Appell, sich vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus zu schützen.
Auch wer sich nicht krank fühlt, kann das Coronavirus weitergeben. Im Freien, aber auch in geschlossenen Räumen, ist es wichtig, auf Infektionsschutz zu achten. Infizierte Personen können andere Menschen schon dann anstecken, wenn sie selbst noch keine Beschwerden haben. Bereits ein bis zwei Tage vor Auftreten von Symptomen können Infizierte das Coronavirus an andere Menschen weitergeben und mitunter verläuft die Krankheit ganz ohne Beschwerden und Symptome.
Oft fühlt sich die Erkrankung wie ein typischer grippaler Infekt an, der gerade in den Herbst- und Wintermonaten häufiger vorkommt. Die Betroffenen deuten die Symptome als unproblematisch, nehmen weiter am öffentlichen Leben teil und verbreiten das Coronavirus dabei unwissentlich weiter.
Daher gilt: Jede sollte sich im Alltag besonders vor einer Ansteckung und den möglichen schweren Folgen einer COVID-19 Erkrankung schützen. Abstand, Hygiene, Alltagsmaske und regelmäßiges Lüften von geschlossenen Räumen (AHA+L-Regel) bleiben weiter sehr wichtig, um die Infektionszahlen wieder sinken zu lassen. Nutzen Sie auch die Corona-Warn-App, mit der Begegnungen mit Risikopotential erfasst werden, und melden Sie auch über diese App, wenn Sie positiv getestet wurden, um andere zu warnen.
Hohe Bedeutung hat darüber hinaus auch das regelmäßige Testen auf das Vorliegen einer COVID-19-Infektion. Seit kurzem können asymptomatische Personen an den von den Gesundheitsbehörden zertifizierten Teststellen wieder kostenfrei einen Antigenschnelltest durchführen und sich das Testergebnis von dort bescheinigen lassen. Überwachte Antigen-Tests zur Eigenanwendung fallen nicht hierunter. Die diesbezüglich maßgebliche Coronavirus-Testverordnung (TestV) des Bundesgesundheitsministeriums ist am 13.11.2021 in Kraft getreten. Damit hat jeder Anspruch auf mindestens einen kostenlosen Antigen-Schnelltest (PoC-Test) pro Woche - unabhängig vom Impf- oder Genesenenstatus.
Alle aktuellen Nachrichten zu den Maßnahmen gegen die weitere Ausbreitung des Coronavirus in Baden-Württemberg sind auf der Internetpräsenz des Landes www.baden-wuerttemberg.de verfügbar.
Die Lagekarte zur COVID-19-Situation im Landkreis Karlsruhe ist auf dem gemeinsamen Corona-Informationsportal der Stadt Karlsruhe und des Landkreises Karlsruhe (www.corona.karlsruhe.de) einsehbar. Für den Bereich der Stadt Östringen sind derzeit (17.11.2021, 00.00 Uhr) 53 aktive Corona-Infektionen registriert. Seit Beginn der Epidemie im März 2020 sind für Östringen inzwischen 876 Infektionen mit dem Coronavirus erfasst worden. Die 7-Tage-Inzidenz lag am 16.11.2021, 16 Uhr, im Landkreis Karlsruhe bei 377,8. Zum selben Zeitpunkt lag die 7-Tage-inzidenz im Stadtkreis Karlsruhe bei 334,6. Für den Rhein-Neckar-Kreis ist aktuell eine 7-Tage-Inzidenz von 308,8 gemeldet, für die Stadt Heidelberg eine solche von 207,3.
Auf dem Internetportal www.corona.karlsruhe.de sind auch weitergehende Informationen zum regionalen Infektionsgeschehen verfügbar.
br.