Corona: Stadt Östringen

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Artikel vom 27.10.2021

Wachsende Zahl von Corona-Patienten auf den Intensivtationen – Update Corona 27.10.2021

Grenzwert für das Inkrafttreten der Warnstufe rückt näher

Nach einem zwischenzeitlich rückläufigen Trend hat die Zahl der Corona-Patienten auf den Intensivstationen der Krankenhäuser im Land in den zurückliegenden Tagen wieder zugenommen. Der Lagebericht des Landesgesundheitsamts zur Entwicklung des Infektionsgeschehens weist aktuell (Stand: 26.10.2021, 16 Uhr) 234 COVID-19-Fälle auf den Intensivstationen aus. Davon werden 128 (= 54,7 %) invasiv beatmet.

Die sogenannte Warnstufe der Corona-Verordnung, bei deren Erreichen für verschiedene Lebens- und Anwendungsbereiche modifizierte Regeln in Kraft treten, rückt somit näher. Die Warnstufe liegt vor, wenn landesweit die stationären Neuaufnahmen mit COVID-19-Patientinnen und -Patienten pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner innerhalb von sieben Tagen (Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz) die Zahl von 8 erreicht oder überschreitet oder wenn landesweit die Auslastung der Intensivbetten (AIB) mit COVID-19-Patientinnen und -Patienten die absolute Zahl von 250 erreicht oder darüber liegt.

Das Landesgesundheitsamt macht den Eintritt der jeweiligen Stufe durch Veröffentlichung im Internet bekannt; hierfür sind die vom Landesgesundheitsamt veröffentlichten Zahlen maßgeblich. Für ein Eintreten der jeweiligen Stufe ist erforderlich, dass die für eine Stufe maßgebliche Zahl der Hospitalisierungs-Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Werktagen oder der Auslastung der Intensivbetten an zwei aufeinander folgenden Werktagen erreicht oder überschritten wurde.

In der Warnstufe sind beispielsweise Veranstaltungen wie Theater-, Opern- und Konzertaufführungen, Filmvorführungen, Stadt- und Volksfeste, Stadtführungen und Informations-, Betriebs-, Vereins- sowie Sportveranstaltungen weiterhin grundsätzlich weiterhin zulässig. Nicht-immunisierten Besucherinnen und Besuchern ist allerdings der Zutritt zu geschlossenen Räumen nur nach Vorlage eines PCR-Testnachweises gestattet; bei Veranstaltungen im Freien ist nicht-immunisierten Personen der Zutritt nur nach Vorlage eines Antigen- oder PCR-Testnachweises gestattet. Private Zusammenkünfte und private Veranstaltungen sind in der Warnstufe grundsätzlich nur noch mit Angehörigen eines Haushalts und fünf weiteren Personen zulässig. Immunisierte Personen sowie Personen, die noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben oder sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können oder für die keine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission besteht, bleiben bei der Ermittlung der Personenzahl und des Haushalts unberücksichtigt.

Die Lagekarte zur COVID-19-Situation im Landkreis Karlsruhe ist auf dem gemeinsamen Corona-Informationsportal der Stadt Karlsruhe und des Landkreises Karlsruhe (www.corona.karlsruhe.de) einsehbar. Für den Bereich der Stadt Östringen sind derzeit (27.10.2021, 00.00 Uhr) 41 aktive Corona-Infektionen registriert. Seit Beginn der Epidemie im März 2020 sind für Östringen inzwischen nun exakt 800 Infektionen mit dem Coronavirus erfasst worden. Die 7-Tage-Inzidenz lag am 26.10.2021, 16 Uhr, im Landkreis Karlsruhe bei 177. br.

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