Corona: Stadt Östringen

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

ReadSpeaker
ReadSpeaker ist ein Vorleseservice für Internetinhalte. Der Besucher der Webseite kann den Vorleseservice mit einem Klick auf die Funktion aktivieren.
Verarbeitungsunternehmen
ReadSpeakerAm Sommerfeld 786825 Bad WörishofenDeutschland Phone: +49 8247 906 30 10Email: deutschland@readspeaker.com
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

ReadSpeaker dokumentiert lediglich, wie oft die Vorlese-Funktion angeklickt wurde. Es werden keinerlei nutzerbezogene Daten erhoben, protokolliert oder dokumentiert. ReadSpeaker erhebt und speichert keine Daten, die zur Identifikation einer Person genutzt werden können.

Die IP-Adresse des Website-Besuchers wird im Cookie gespeichert, der Link zum Besucher wird jedoch nur für ReadSpeaker gespeichert, um die vom Benutzer gewählten Einstellungen beizubehalten (Hervorhebungseinstellung, Textgröße usw.). Es kann also keine Verbindung zwischen der IP-Adresse und der tatsächlichen Nutzung oder sogar Web-besuch-Details dieser individuellen Nutzung erfolgen. ReadSpeaker führt statistische Daten über die Verwendung der Sprachfunktion im Allgemeinen. Die statistischen Daten können jedoch nicht mit einzelnen Benutzern oder der Verwendung verknüpft werden. In ReadSpeaker wird nur die Gesamtzahl der Sprachfunktionsaktivierungen pro Webseite gespeichert. Die IP – Adresse wird einige Wochen nach dem  Umwandlungsprozesses wieder gelöscht.

Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien

IP-Adresse

Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

ReadSpeaker webReader speichert zwei Cookies:

1: Ein erstes Cookie, das festlegt, ob die Javascripts beim Laden der Seite geladen werden sollen oder nicht. Dieser Cookie heißt "_rspkrLoadCore" und ist ein Session-Only-Cookie. Dieser Cookie wird gesetzt, wenn der Benutzer mit der Schaltfläche interagiert.

2: Ein Cookie, der gesetzt wird, wenn Sie Änderungen an der Einstellungsseite vornehmen. Es heißt "ReadSpeakerSettings", kann aber mit einer Konfiguration ("general.cookieName") umbenannt werden. Standardmäßig ist die Cookie-Lebensdauer auf 360 000 000 Millisekunden (~ 4 Tage) festgelegt. Die Lebensdauer des Cookies kann vom Kunden geändert werden, um eine längere / kürzere Lebensdauer zu ermöglichen.

Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

ReadSpeaker, Princenhof park 13, 3972 NG Driebergen-Rijsenburg, Niederlande

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Netze BW
Im Rahmen der Netze BW Initiative „Digitale Nähe zu Kommunen“ werden der Kommune Östringen Daten des sogenannten Energiemonitors und zu Störungsmeldungen für ihren Webauftritt bereitgestellt.Die Darstellung des Energiemonitors sowie der aktuellen Störungen zeigen ausschließlich aggregierte und nicht personenbeziehbare Daten der Kommune Östringen
Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

Diese Nutzungsdaten werden von Netze BW GmbH für die Qualitätssicherung des Systembetriebs genutzt und nach 90 Tagen von den Systemen der Netze BW gelöscht.

Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

Zur Gewährleistung eines störungsfreien Betriebs speichert die Netze BW GmbH technische Informationen sowie Inhalt, Datum und Uhrzeit von Systemzugriffen.

Die Darstellung des Energiemonitors sowie der aktuellen Störungen zeigen ausschließlich aggregierte und nicht personenbeziehbare Daten der Kommune Östringen.

Ort der Verarbeitung
Deutschland
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

90 Tage
Datenempfänger

Netze BW GmbH

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

datenschutz@netze-bw.de

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Webseite zu aktivieren.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Stadt Östringen
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Logo Bürgermeldungen.com
Titel 1
Text 1
Titel 3
Text 3
Bürgerservice & Verwaltung in Östringen
Corona
Vorlesen

Infobereich

Hauptbereich

Artikel vom 28.07.2021

Geltungsdauer der Corona-Verordnung bis 23. August verlängert – Corona-Update 28.7.2021

Delta-Variante weiter auf dem Vormarsch

Mit der zum 26. Juli 2021 in Kraft getretenen 1. Änderungsverordnung zur Corona-Verordnung (CoronaVO) wurde die Laufzeit der CoronaVO bis zum 23. August 2021 verlängert. Die bestehenden Schutzmaßnahmen müssen aufgrund des gegenwärtig festzustellenden Infektionsgeschehens und der mittlerweile auch in Baden-Württemberg dominierenden und weitaus ansteckenderen Delta-Variante vorerst aufrechterhalten werden. Die zum 28. Juni 2021 eingeführten Inzidenzstufen gelten weiter.

Der Sieben-Tage-Reproduktionswert (R-Wert), der angibt, wie viele Personen ein Infizierter im Durchschnitt ansteckt, liegt mittlerweile in Baden-Württemberg wieder konstant über dem Wert von 1 (Stand 21. Juli 2021: 1,10). Die Delta-Variante wird zudem im weit überwiegenden Anteil der Neuinfektionen nachgewiesen (Stand KW 28: 82,81 %). Demgegenüber hat die Impfquote im Land noch nicht den Stand erreicht, der trotz des aktuellen Infektionsgeschehens weitere Lockerungen oder die Aufhebung von Maßnahmen ermöglichen könnte. Zum 21. Juli 2021 hatten nach den Daten des digitalen Impfquotenmonitorings 6.515.255 Baden-Württemberger eine Erstimpfung (58,7 %) und 5.337.519 (48,1 %) eine Zweitimpfung erhalten. Die Landesregierung appellierte deshalb jetzt nochmals ausdrücklich an die Bevölkerung, dass die Überwindung der Corona-Pandemie und die Aufhebung der Schutzmaßnahmen einzig und allein über eine ausreichende Impfquote im Sinne einer Herdenimmunität erfolgen kann.

Obwohl zwischenzeitlich landesweit genügend Impfstoff verfügbar ist, um allen impfwilligen Personen den wirksamen Schutz vor einer Infektion mit dem Coronavirus zu verschaffen, ist derzeit insbesondere bei jüngeren Menschen noch eine vergleichsweise niedrige Impfquote festzustellen. In Östringen konnten am zurückliegenden Wochenende im Rahmen einer gemeinsam von der Stadtverwaltung und den im Landkreis Karlsruhe tätigen Mobilen Impfteams (MIT) koordinierten Impfaktion in der Erich-Bamberger-Stadthalle nochmals 60 Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen im Stadtgebiet im Alter ab 12 Jahren die Erstimpfung mit dem Vakzin der Firma Biontech/Pfizer erhalten.

Gerade auch mit Blick auf die Bedrohung durch die Delta-Variante des Coronavirus gilt es trotz der zwischenzeitlich in Kraft getretenen Lockerungen weiter vorsichtig zu sein. Im Alltag ist von den Einwohnerinnen und Einwohnern weiter auf den Infektionsschutz achten und sind die sogenannten AHA+L-Regeln (Abstand/Hygiene/Corona-Warn-App + Lüften) einzuhalten. Nicht alles, was erlaubt ist, sollte auch maximal „ausgereizt“ werden. Auf nicht unbedingt notwendige Reisen in Risiko- und Virusvariantengebiete sollte weiter verzichtet werden. Und wenn dennoch eine Reise angetreten wird, haben sich Reisende unbedingt an die jeweils geltenden Einreise-, Rückreise- und Quarantäneregeln zu halten. Auch im Urlaub selbst ist der beste Schutz vor einer Infektion durch die Einhaltung der AHA+L-Regeln gewährleistet, dies gilt insbesondere für nicht geimpfte Personen.

Mit der aktuellen Änderungsverordnung zur Corona-Verordnung wurde nun in § 8 Abs. 1 CoronaVO unter anderem klargestellt, dass Feiern von Vereinen unabhängig von der im Einzelfall gewählten Organisationsform grundsätzlich den allgemeinen Regelungen für Veranstaltungen unterliegen. Es sind weiterhin - abhängig von der für eine bestimmte Region festgestellten Inzidenzstufe - differenzierte Regelungen für die zulässige Anzahl teilnehmender Personen, das Gebot zum Tragen einer medizinischen Maske und das Abstandsgebot zu beachten. Für private Veranstaltungen wie Geburtstags- und Hochzeitsfeiern gelten die speziellen Regelungen in § 8 Abs. 2 CoronaVO.

Für Archive, Bibliotheken und Büchereien gilt nun, dass Personen, die lediglich Medien abholen oder zurückbringen, keinen negativen Corona-Schnelltest, Genesenen- oder Geimpften-Nachweis benötigen (§ 11 Abs. 1 CoronaVO). Bei Personen, die lediglich Medien abholen oder zurückbringen, müssen auch keine Kontaktdaten erhoben werden (§ 11 Abs. 7 CoronaVO).

Gemäß § 15 CoronaVO gilt bei Sportveranstaltungen im Freien in der Inzidenzstufe 1 bei mehr als 300 Personen die Maskenpflicht, in der Inzidenzstufe 2 bei mehr als 200 Personen. Die Maskenpflicht gilt dabei jeweils nicht, wenn durch feste Zuweisung von Sitzplätzen ein Abstand von 1,5 Metern zwischen den Besucherinnen und Besuchern garantiert ist.

Die jeweils aktuell geltenden Vorgaben der Corona-Verordnung für Baden-Württemberg sind auf der Internetpräsenz der Landesregierung www.baden-wuerttemberg.de in der Rubrik `Service´ und dort unter `Aktuelle Infos zu Corona´ bzw. über diesen Link verfügbar. Zu den Antworten der Landesregierung auf häufig im Kontext der Corona-Pandemie gestellte Fragen gelangen Sie hier.

Die Lagekarte zur COVID-19-Situation im Landkreis Karlsruhe ist auf dem gemeinsamen Corona-Informationsportal der Stadt Karlsruhe und des Landkreises Karlsruhe (www.corona.karlsruhe.de) einsehbar. Für den Bereich der Stadt Östringen ist derzeit (28.7.2021, 00.00 Uhr) 2 aktive Corona-Infektionen registriert. Seit Beginn der Epidemie im März 2020 sind für Östringen 640 Infektionen mit dem Coronavirus erfasst worden. Die 7-Tage-Inzidenz lag am 27.7.2021, 16 Uhr, im Landkreis Karlsruhe bei 12,8 und somit im Bereich der Inzidenzstufe 2. Zum selben Zeitpunkt lag die 7-Tage-inzidenz im Stadtkreis Karlsruhe bei 11,2. Für den Rhein-Neckar-Kreis ist aktuell eine 7-Tage-Inzidenz von 13,9 gemeldet, für die Stadt Heidelberg eine solche von 18,6.

Auf dem Internetportal https://corona.karlsruhe.de/ sind weitergehende Informationen zum regionalen Infektionsgeschehen verfügbar.

br.

Infobereich