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Artikel vom 06.06.2021

Ab 7.6.2021 werden die Kontaktbeschränkungen weiter gelockert – Update Corona 6.6.2021

Erleichterungen hinsichtlich der Testpflicht bei Veranstaltungen und Angeboten im Freien

Das Gesundheitsamt des Landratsamts Karlsruhe hat am 4.6.2021 öffentlich bekannt gemacht (PDF-Datei), dass in Anbetracht der gegenwärtigen Infektionslage mit weiter sinkenden Ansteckungsraten ab 5.6.2021 im Landkreis Karlsruhe die sogenannte „Öffnungsstufe 2“ im Sinne von § 21 Abs. 2 der Corona-Verordnung (CoronaVO) gilt.

Außerdem hat jetzt die Landesregierung die CoronaVO mit Beschluss vom 3.6.2021 ein weiteres Mal aktualisiert bzw. deren Vorgaben an die Entwicklung des Infektionsgeschehens angepasst. Die Regelungen der Neufassung der CoronaVO treten größtenteils am Montag, den 7. Juni 2021, in Kraft. Die Neufassung der CoronaVO sieht - abhängig vom Infektionsgeschehen - weitere Lockerungen und Erleichterungen in vielen Bereichen vor, beispielsweise bei der Testpflicht.

Öffnen mit Umsicht und Vorsicht“ – unter diesem Leitmotiv stehen nach Angaben von Gesundheitsminister Manne Lucha die nun anstehenden Erleichterungen. Lucha mahnte die Menschen im Land, mit der Lockerung der dem Infektionsschutz dienenden Regeln verantwortungsvoll umzugehen. „Wie sich die Pandemie über den Sommer entwickelt, haben wir alle zum großen Teil selbst in der Hand“, sagte der Minister am Wochenende.

Mit der Neufassung wird im System der CoronaVO, das für den Fall des Unterschreitens bestimmter Inzidenzstufen in einem Stadt- oder Landkreis die dann jeweils geltenden Vorgaben identifiziert, eine weitere Inzidenzstufe 35 eingeführt (§ 21 Abs. 5a, 9a CoronaVO). Auf dieser Basis hat das Gesundheitsamt des Landkreises Karlsruhe am 6.6.2021 öffentlich bekannt gemacht (PDF-Datei), dass die Rechtswirkungen von § 21 Abs. 5a CoronaVO am 7.6.2021, 00.00 Uhr, in Kraft treten.

Damit entfällt ab diesem Zeitpunkt im Landkreis Karlsruhe unter anderem die Pflicht zur Vorlage eines Test-, Impf- oder Genesenen-Nachweises bei den in den Öffnungsstufen 1 bis 3 zulässigen Veranstaltungen, Angeboten und Einrichtungen im Freien (Besuch von Freibädern, Außengastronomie, Open-Air-Kulturveranstaltungen etc.).

Während der Geltung der Inzidenzstufe 35 im Sinne von § 21 Abs. 5a CoronaVO ist außerdem für Schülerinnen und Schüler die Vorlage eines von der Schule bescheinigten negativen Tests, der maximal 60 Stunden zurückliegt, für den Zutritt zu allen zulässigen Angeboten ausreichend.

Mit derselben öffentlichen Bekanntmachung vom 6.6.2021 (PDF-Datei) hat das Gesundheitsamt des Landratsamts Karlsruhe außerdem förmlich festgestellt, dass die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Karlsruhe an fünf vor dem 7. Juni 2021 aufeinanderfolgenden Tagen den Schwellenwert von 50 unterschritten hat. Damit gelten ab dem 7.6.2021 die Bestimmungen für die sogenannte "Öffnungsstufe 3" im Sinne von § 21 Abs. 3 CoronaVO.

Am Samstag, den 5. Juni. 16 Uhr, hat das Landesgesundheitsamt landesweit insgesamt 423 bestätigte Neuinfektionen mit dem Coronavirus innerhalb eines Tages und zudem 3 weitere Todesfälle im Zusammenhang mit dem Krankheitserreger binnen 24 Stunden gemeldet. Die landesweite 7-Tage-Inzidenz (Anzahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen) wurde vom Landesgesundheitsamt für den 5.6.2021 mit 29,6 angegeben.  

Zu der ab 7. Juni geltenden Fassung der CoronaVO für Baden-Württemberg gelangen Sie hier. Nach deren § 28 tritt die neu gefasste CoronaVO mit Ablauf des 30.6.2021 außer Kraft. Eine kompakte Darstellung der Landesbehörden zum aktuellen Stand der Corona-Regeln ("Stufenplan für sichere Öffnungsschritte ab 7.6.2021") ist hier (PDF-Datei) verfügbar.

Die Lagekarte zur COVID-19-Situation im Landkreis Karlsruhe ist auf dem gemeinsamen Corona-Informationsportal der Stadt Karlsruhe und des Landkreises Karlsruhe (www.corona.karlsruhe.de) einsehbar. Für den Bereich der Stadt Östringen sind derzeit (6.6.2021, 00.00 Uhr) 7 aktive Corona-Infektionen registriert. Seit Beginn der Epidemie im März 2020 sind für Östringen 628 Infektionen mit dem Coronavirus registriert worden.

Nach den Daten des Landesgesundheitsamts liegt die 7-Tage-Inzidenz aktuell (5.6.2021, 16.00 Uhr) im Landkreis Karlsruhe bei 21,1. In der weiteren Region liegt die 7-Tage-Inzidenz bei 17,6 (Stadtkreis Karlsruhe) bzw. 18,6 (Rhein-Neckar-Kreis) und 10,5 (Stadtkreis Heidelberg).

Auf dem Internetportal www.corona.karlsruhe.de sind weitergehende Informationen zum regionalen Infektionsgeschehen verfügbar. br.

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