Corona: Stadt Östringen

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

ReadSpeaker
ReadSpeaker ist ein Vorleseservice für Internetinhalte. Der Besucher der Webseite kann den Vorleseservice mit einem Klick auf die Funktion aktivieren.
Verarbeitungsunternehmen
ReadSpeakerAm Sommerfeld 786825 Bad WörishofenDeutschland Phone: +49 8247 906 30 10Email: deutschland@readspeaker.com
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

ReadSpeaker dokumentiert lediglich, wie oft die Vorlese-Funktion angeklickt wurde. Es werden keinerlei nutzerbezogene Daten erhoben, protokolliert oder dokumentiert. ReadSpeaker erhebt und speichert keine Daten, die zur Identifikation einer Person genutzt werden können.

Die IP-Adresse des Website-Besuchers wird im Cookie gespeichert, der Link zum Besucher wird jedoch nur für ReadSpeaker gespeichert, um die vom Benutzer gewählten Einstellungen beizubehalten (Hervorhebungseinstellung, Textgröße usw.). Es kann also keine Verbindung zwischen der IP-Adresse und der tatsächlichen Nutzung oder sogar Web-besuch-Details dieser individuellen Nutzung erfolgen. ReadSpeaker führt statistische Daten über die Verwendung der Sprachfunktion im Allgemeinen. Die statistischen Daten können jedoch nicht mit einzelnen Benutzern oder der Verwendung verknüpft werden. In ReadSpeaker wird nur die Gesamtzahl der Sprachfunktionsaktivierungen pro Webseite gespeichert. Die IP – Adresse wird einige Wochen nach dem  Umwandlungsprozesses wieder gelöscht.

Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien

IP-Adresse

Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

ReadSpeaker webReader speichert zwei Cookies:

1: Ein erstes Cookie, das festlegt, ob die Javascripts beim Laden der Seite geladen werden sollen oder nicht. Dieser Cookie heißt "_rspkrLoadCore" und ist ein Session-Only-Cookie. Dieser Cookie wird gesetzt, wenn der Benutzer mit der Schaltfläche interagiert.

2: Ein Cookie, der gesetzt wird, wenn Sie Änderungen an der Einstellungsseite vornehmen. Es heißt "ReadSpeakerSettings", kann aber mit einer Konfiguration ("general.cookieName") umbenannt werden. Standardmäßig ist die Cookie-Lebensdauer auf 360 000 000 Millisekunden (~ 4 Tage) festgelegt. Die Lebensdauer des Cookies kann vom Kunden geändert werden, um eine längere / kürzere Lebensdauer zu ermöglichen.

Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

ReadSpeaker, Princenhof park 13, 3972 NG Driebergen-Rijsenburg, Niederlande

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Netze BW
Im Rahmen der Netze BW Initiative „Digitale Nähe zu Kommunen“ werden der Kommune Östringen Daten des sogenannten Energiemonitors und zu Störungsmeldungen für ihren Webauftritt bereitgestellt.Die Darstellung des Energiemonitors sowie der aktuellen Störungen zeigen ausschließlich aggregierte und nicht personenbeziehbare Daten der Kommune Östringen
Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

Diese Nutzungsdaten werden von Netze BW GmbH für die Qualitätssicherung des Systembetriebs genutzt und nach 90 Tagen von den Systemen der Netze BW gelöscht.

Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

Zur Gewährleistung eines störungsfreien Betriebs speichert die Netze BW GmbH technische Informationen sowie Inhalt, Datum und Uhrzeit von Systemzugriffen.

Die Darstellung des Energiemonitors sowie der aktuellen Störungen zeigen ausschließlich aggregierte und nicht personenbeziehbare Daten der Kommune Östringen.

Ort der Verarbeitung
Deutschland
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

90 Tage
Datenempfänger

Netze BW GmbH

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

datenschutz@netze-bw.de

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Webseite zu aktivieren.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Stadt Östringen
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Logo Bürgermeldungen.com
Titel 1
Text 1
Titel 3
Text 3
Bürgerservice & Verwaltung in Östringen
Corona
Vorlesen

Infobereich

Hauptbereich

Artikel vom 24.03.2021

Seit 23. März gelten wieder verschärfte Kontaktbeschränkungen - Update Corona 24.3.2021

Inzidenzwert liegt erneut über 100 / „Notbremse“ muss eingesetzt werden

Im Zuge der zurückliegenden Konsultationen vom 3. März 2021 zur Vorgehensweise bei der Eindämmung des Corona-Infektionsgeschehens hatten sich der Bund und die Bundesländer auf eine grundsätzliche Verlängerung des schon zuvor geltenden Lockdowns bis zum 28. März 2021 verständigt, verbunden mit vorsichtigen Schritten einer Lockerung bestimmter Maßnahmen. Zugleich einigte man sich auf Bund-Länder-Ebene auf ein System, mit dem (seit 8. März 2021) den unterschiedlichen Inzidenzen in den verschiedenen Regionen Rechnung getragen werden kann – und zwar durch weitere Lockerungen bei weniger als 50 Neuansteckungen pro 100.000 Einwohner in 7 Tagen (7-Tages-Inzidenz) oder durch zusätzliche beschränkende Maßnahmen („Notbremse“) bei nicht nur vorübergehenden Inzidenzwerten von 100 oder mehr. Die Festlegungen der Bund-Länder-Gespräche vom 3. März 2021 fanden Eingang in die zum 8. März in Kraft getretene Aktualisierung der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg.

Unter dem Eindruck der seit Anfang März wieder kontinuierlich steigenden 7-Tages-Inzidenzen gilt in Baden-Württemberg nun ab dem 22. März 2021 unter anderem eine Ausweitung der erweiterten Maskenpflicht (medizinische Maske oder FFP2-/KN95-/N95-Maske) auf Grundschulen und weiterführende Schulen für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte im Unterricht und außerhalb des Unterrichts. An den Klassenstufen 5 und 6 der weiterführenden Schulen ist Wechselunterricht zugelassen.

Zu einer Übersicht über die generell in Baden-Württemberg ab 22. März 2021 geltenden Regelungen auf der Internetpräsenz der Landesregierung gelangen Sie hier (PDF-Datei).

Im Landkreis Karlsruhe liegt die 7-Tages-Inzidenz nun bereits seit einigen Tagen wieder über dem für die Anwendung der sogenannten „Notbremse“ maßgeblichen Schwellenwert von 100. Das Landratsamt Karlsruhe hat als Gesundheitsamt am 20. März 2021 per Allgemeinverfügung förmlich festgestellt, dass sowohl im Stadtkreis Karlsruhe als auch im Landkreis Karlsruhe seit drei Tagen in Folge eine 7-Tage-Inzidenz von mehr als 100 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner besteht. Damit greift die sogenannte „Notbremse“ und es treten ab Dienstag, 23. März, 00.00 Uhr, wieder diejenigen Regelungen in Kraft, die bis 7. März gegolten haben. Zur o.g. Allgemeinverfügung des Landratsamts Karlsruhe gelangen Sie hier, die dazu herausgegebene Pressemitteilung des Landratsamts ist hier (PDF-Datei)verfügbar.

Dies bedeutet, dass sich dann ein Haushalt nur noch mit höchstens einer weiteren Person, die nicht zum eigenen Haushalt gehört, treffen kann. Kinder der beiden Haushalte bis 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt. Der Einzelhandel darf nicht mehr „Click@Meet“, sondern nur noch „Click@Collect“ anbieten. Körpernahe Dienstleistungen müssen schließen. Nur medizinisch notwendige Behandlungen sind weiterhin erlaubt, ebenso dürfen Friseure geöffnet bleiben.

Schließen müssen auch wieder Außen- und Innensportanlagen für den Amateur- und Freizeitsport. Individualsport auf weitläufigen Anlagen wie z.B. Golf bleibt erlaubt. Gruppensport im Freien ist dagegen aufgrund der verschärften Kontaktbeschränkungen nicht erlaubt. Für den Publikumsverkehr schließen müssen zudem auch Museen, Galerien, Gedenkstätten sowie botanische und zoologische Gärten.

Die aktuelle Lagekarte zur COVID-19-Situation im Landkreis Karlsruhe ist auf dem gemeinsamen Corona-Informationsportal der Stadt Karlsruhe und des Landkreises Karlsruhe (www.corona.karlsruhe.de) verfügbar. Für den Bereich der Stadt Östringen sind derzeit (24.3.2021) 23 aktive Corona-Infektionen registriert. Die 7-Tage-Inzidenz liegt aktuell (23.3.2021, 16.00 Uhr) bei 116,2. Auf dem Internetportal www.corona.karlsruhe.de sind weitere Informationen zum regionalen Infektionsgeschehen verfügbar.

Zu Wochenbeginn erörterte jetzt Bundeskanzlerin Angela Merkel mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Bundesländer die Entwicklung des Corona-Infektionsgeschehens seit den vorangegangenen Bund-Länder-Konsultationen vom 3. März 2021.

Der seit mehr als drei Monaten geltende harte Lockdown zur Bekämpfung der Corona-Pandemie, so die Übereinkunft der Bundeskanzlerin mit den Länder-Chefinnen und Länder-Chefs vom 22. März 2021, wird insgesamt um drei Wochen bis zum 18. April verlängert. Am 12. April soll darüber beraten werden, wie es danach weiter geht.

Die Anfang März vereinbarte „Notbremse“ bei mehr als 100 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen soll konsequent umgesetzt werden, auch das wurde bei der jüngsten Konferenz auf Regierungsebene bekräftigt. Öffnungsschritte sollen bei Erreichen der Marke zurückgenommen werden. Die Landkreise sollen darüber hinaus aber auch weitere Maßnahmen ergreifen, wenn der Schwellenwert überschritten wird. Als Möglichkeit genannt werden in dem Beschluss unter anderem Ausgangsbeschränkungen, verschärfte Kontaktbeschränkungen und die Pflicht zu tagesaktuellen Schnelltests in Bereichen, in denen das Abstandhalten oder das konsequente Maskentragen erschwert ist. Zeitnah weiter intensiviert werden soll zudem der Einsatz von Corona-Tests für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Kita-Personal.

Eine weitere Festlegung, die im Anschluss an die jüngste Bund-Länder-Konferenz kommuniziert wurde, nämlich für verschärfte Kontaktbeschränkungen im Rahmen sogenannter „Ruhetage“ am Gründonnerstag und Ostersamstag, wurde von Bundeskanzlerin Merkel kurz vor Druckfreigabe für diese Ausgabe der Stadtnachrichten Östringen am Mittwoch, den 24. März, wieder zurückgenommen.

Die Entscheidungen der Bund-Länder-Konferenz vom 22. März 2021 münden in Baden-Württemberg in eine weitere Aktualisierung der für den Landesbereich verbindlichen Corona-Verordnung ein. Die Fortschreibung der Corona-Verordnung ist für die nächsten Tage zu erwarten, da die momentan geltende Fassung zum 28. März 2021 außer Kraft tritt (§ 21 Abs. 2 CoronaVO). br.

Infobereich