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Seit 23. März gelten wieder verschärfte Kontaktbeschränkungen - Update Corona 24.3.2021
Inzidenzwert liegt erneut über 100 / „Notbremse“ muss eingesetzt werden
Im Zuge der zurückliegenden Konsultationen vom 3. März 2021 zur Vorgehensweise bei der Eindämmung des Corona-Infektionsgeschehens hatten sich der Bund und die Bundesländer auf eine grundsätzliche Verlängerung des schon zuvor geltenden Lockdowns bis zum 28. März 2021 verständigt, verbunden mit vorsichtigen Schritten einer Lockerung bestimmter Maßnahmen. Zugleich einigte man sich auf Bund-Länder-Ebene auf ein System, mit dem (seit 8. März 2021) den unterschiedlichen Inzidenzen in den verschiedenen Regionen Rechnung getragen werden kann – und zwar durch weitere Lockerungen bei weniger als 50 Neuansteckungen pro 100.000 Einwohner in 7 Tagen (7-Tages-Inzidenz) oder durch zusätzliche beschränkende Maßnahmen („Notbremse“) bei nicht nur vorübergehenden Inzidenzwerten von 100 oder mehr. Die Festlegungen der Bund-Länder-Gespräche vom 3. März 2021 fanden Eingang in die zum 8. März in Kraft getretene Aktualisierung der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg.
Unter dem Eindruck der seit Anfang März wieder kontinuierlich steigenden 7-Tages-Inzidenzen gilt in Baden-Württemberg nun ab dem 22. März 2021 unter anderem eine Ausweitung der erweiterten Maskenpflicht (medizinische Maske oder FFP2-/KN95-/N95-Maske) auf Grundschulen und weiterführende Schulen für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte im Unterricht und außerhalb des Unterrichts. An den Klassenstufen 5 und 6 der weiterführenden Schulen ist Wechselunterricht zugelassen.
Zu einer Übersicht über die generell in Baden-Württemberg ab 22. März 2021 geltenden Regelungen auf der Internetpräsenz der Landesregierung gelangen Sie hier (PDF-Datei).
Im Landkreis Karlsruhe liegt die 7-Tages-Inzidenz nun bereits seit einigen Tagen wieder über dem für die Anwendung der sogenannten „Notbremse“ maßgeblichen Schwellenwert von 100. Das Landratsamt Karlsruhe hat als Gesundheitsamt am 20. März 2021 per Allgemeinverfügung förmlich festgestellt, dass sowohl im Stadtkreis Karlsruhe als auch im Landkreis Karlsruhe seit drei Tagen in Folge eine 7-Tage-Inzidenz von mehr als 100 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner besteht. Damit greift die sogenannte „Notbremse“ und es treten ab Dienstag, 23. März, 00.00 Uhr, wieder diejenigen Regelungen in Kraft, die bis 7. März gegolten haben. Zur o.g. Allgemeinverfügung des Landratsamts Karlsruhe gelangen Sie hier, die dazu herausgegebene Pressemitteilung des Landratsamts ist hier (PDF-Datei)verfügbar.
Dies bedeutet, dass sich dann ein Haushalt nur noch mit höchstens einer weiteren Person, die nicht zum eigenen Haushalt gehört, treffen kann. Kinder der beiden Haushalte bis 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt. Der Einzelhandel darf nicht mehr „Click@Meet“, sondern nur noch „Click@Collect“ anbieten. Körpernahe Dienstleistungen müssen schließen. Nur medizinisch notwendige Behandlungen sind weiterhin erlaubt, ebenso dürfen Friseure geöffnet bleiben.
Schließen müssen auch wieder Außen- und Innensportanlagen für den Amateur- und Freizeitsport. Individualsport auf weitläufigen Anlagen wie z.B. Golf bleibt erlaubt. Gruppensport im Freien ist dagegen aufgrund der verschärften Kontaktbeschränkungen nicht erlaubt. Für den Publikumsverkehr schließen müssen zudem auch Museen, Galerien, Gedenkstätten sowie botanische und zoologische Gärten.
Die aktuelle Lagekarte zur COVID-19-Situation im Landkreis Karlsruhe ist auf dem gemeinsamen Corona-Informationsportal der Stadt Karlsruhe und des Landkreises Karlsruhe (www.corona.karlsruhe.de) verfügbar. Für den Bereich der Stadt Östringen sind derzeit (24.3.2021) 23 aktive Corona-Infektionen registriert. Die 7-Tage-Inzidenz liegt aktuell (23.3.2021, 16.00 Uhr) bei 116,2. Auf dem Internetportal www.corona.karlsruhe.de sind weitere Informationen zum regionalen Infektionsgeschehen verfügbar.
Zu Wochenbeginn erörterte jetzt Bundeskanzlerin Angela Merkel mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Bundesländer die Entwicklung des Corona-Infektionsgeschehens seit den vorangegangenen Bund-Länder-Konsultationen vom 3. März 2021.
Der seit mehr als drei Monaten geltende harte Lockdown zur Bekämpfung der Corona-Pandemie, so die Übereinkunft der Bundeskanzlerin mit den Länder-Chefinnen und Länder-Chefs vom 22. März 2021, wird insgesamt um drei Wochen bis zum 18. April verlängert. Am 12. April soll darüber beraten werden, wie es danach weiter geht.
Die Anfang März vereinbarte „Notbremse“ bei mehr als 100 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen soll konsequent umgesetzt werden, auch das wurde bei der jüngsten Konferenz auf Regierungsebene bekräftigt. Öffnungsschritte sollen bei Erreichen der Marke zurückgenommen werden. Die Landkreise sollen darüber hinaus aber auch weitere Maßnahmen ergreifen, wenn der Schwellenwert überschritten wird. Als Möglichkeit genannt werden in dem Beschluss unter anderem Ausgangsbeschränkungen, verschärfte Kontaktbeschränkungen und die Pflicht zu tagesaktuellen Schnelltests in Bereichen, in denen das Abstandhalten oder das konsequente Maskentragen erschwert ist. Zeitnah weiter intensiviert werden soll zudem der Einsatz von Corona-Tests für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Kita-Personal.
Eine weitere Festlegung, die im Anschluss an die jüngste Bund-Länder-Konferenz kommuniziert wurde, nämlich für verschärfte Kontaktbeschränkungen im Rahmen sogenannter „Ruhetage“ am Gründonnerstag und Ostersamstag, wurde von Bundeskanzlerin Merkel kurz vor Druckfreigabe für diese Ausgabe der Stadtnachrichten Östringen am Mittwoch, den 24. März, wieder zurückgenommen.
Die Entscheidungen der Bund-Länder-Konferenz vom 22. März 2021 münden in Baden-Württemberg in eine weitere Aktualisierung der für den Landesbereich verbindlichen Corona-Verordnung ein. Die Fortschreibung der Corona-Verordnung ist für die nächsten Tage zu erwarten, da die momentan geltende Fassung zum 28. März 2021 außer Kraft tritt (§ 21 Abs. 2 CoronaVO). br.