Infobereich
Hauptbereich
Lockdown wird verlängert und teilweise weiter verschärft - Corona-Update 6.1.2020
Entwicklung des Infektionsgeschehens ist weiterhin besorgniserregend
Wie die Landesregierung von Baden-Württemberg aktuell auf ihren Internetseiten informiert, machen es die unverändert hohen Infektionszahlen sowie ein erhöhtes Ansteckungsrisiko durch Mutationen des Corona-Virus unumgänglich, die Corona-Maßnahmen der vergangenen Wochen zunächst bis Ende Januar zu verlängern und dabei teilweise auch nachzuschärfen.
Trotz des Lockdowns im Dezember verharrte die Anzahl der täglichen Neuinfektionen in Baden-Württemberg zuletzt weiter auf einem hohen Niveau. Die landesweite 7-Tage-Inzidenz liegt mit 124 (Stand 5.1.2021) immer noch weit über der Zielmarke von 50. Dazu kommt, dass die statistischen Daten aktuell nur sehr bedingt geeignet sind, das tatsächliche Infektionsgeschehen abzuschätzen. Aufgrund der zahlreichen Feiertage ist es zu Test- und Meldeverzögerungen gekommen und die Auswirkungen des Reise- und Besuchsverhaltens an den Feiertagen wird sich erst in den kommenden Tagen in den vom Robert-Koch-Institut und den Landesgesundheitsämtern erfassten Zahlen niederschlagen.
Unterdessen ist die Belastung des Gesundheitssystems weiter gestiegen. In zahlreichen Krankenhäusern sind die Intensivstationen an ihrer Kapazitätsgrenze angelangt. Und noch nie sind innerhalb eines Monats so viele Menschen im Zusammenhang mit Corona verstorben wie im Dezember.
Vor diesem Hintergrund haben sich die Bundesregierung und die Länder am 5. Januar darauf verständigt, die derzeit bereits geltenden Maßnahmen bis zum 31. Januar 2021 zu verlängern. Die Landesregierung hat damit verbunden inzwischen bereits angekündigt, dass die momentan bestehenden Ausgangsbeschränkungen weiter aufrecht erhalten werden. Wie weiter informiert wurde, sollen private Zusammenkünfte vorerst nur noch im Kreis des eigenen Hausstandes und höchstens mit einer weiteren Person, die nicht zum eigenen Haushalt gehört, möglich sein. Kinder im Alter unter 14 Jahren werden dabei – anders als in den zurückliegenden Wochen – mitgezählt.
Wie die Landesregierung ferner ankündigt, werden auch Kindergärten und Schulen weiterhin von den Maßnahmen betroffen sein, die einer ungebremsten Ausbreitung des Coronavirus entgegenwirken sollen. Für die Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen soll es daher zunächst bis Ende Januar keinen Präsenzunterricht geben. Für die Abschlussklassen sind Sonderregelungen möglich. Auch in den Grundschulen soll zunächst kein Präsenzunterricht stattfinden und auch die Kitas bleiben bis auf weiteres geschlossen. Nach den Angaben der Landesregierung werde allerdings das Ziel verfolgt, Kitas und Grundschulen ab dem 18. Januar wieder zu öffnen. Voraussetzung dafür sei jedoch, dass in der kommenden Woche Klarheit über das tatsächliche momentane Infektionsgeschehen gewonnen werden könne und es die Pandemieentwicklung zulasse.
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber werden von der Landesregierung dringend gebeten, großzügige Home-Office-Möglichkeiten zu schaffen, um bundesweit den Grundsatz „Wir bleiben zuhause“ umsetzen zu können.
Auf Bundesebene ist zudem geplant, dass das sogenannte Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für zehn zusätzliche Tage pro Elternteil beziehungsweise 20 Tage bei Alleinerziehenden gewährt wird. Der Anspruch soll auch für die Betreuung der Kinder zuhause gelten, wenn Kitas und Schulen wegen der Pandemie geschlossen sind.
Bei den Bund-Länder-Konsultationen vom 5. Januar wurde ferner erörtert, dass in Landkreisen mit einer 7-Tage-Inzidenz von mehr als 200 weitere lokale Maßnahmen ergriffen werden. So soll der Bewegungsradius auf 15 Kilometer um den eigenen Wohnort beschränkt werden, sofern kein triftiger Grund für eine weitergehende Mobilität vorliegt. Wie die Landesregierung auf ihrer Website dazu mitteilt, soll für Baden-Württemberg eine solche Regelung zunächst auf Umsetz- und Kontrollierbarkeit geprüft werden.
Außerdem wurde nun bekanntgegeben, dass ab dem 11. Januar im Landesbereich Abholangebote im Handel wieder zulässig sein sollen. Kunden können so im Internet oder per Telefon Ware bei einem Einzelhändler bestellen, einen Abholtermin vereinbaren und die Ware selbst abholen. Baden-Württemberg hatte dies wegen des zu erwartenden großen Andrangs in der Weihnachtszeit untersagt.
Die aktuellen informationen der Landesregierung zur Corona-Pandemie und zu den für die nächste Zeit vorgesehenen Maßnahmen sind hier verfügbar.
Die am 5. Januar von Bund und Ländern gefassten Grundsatzbeschlüsse werden in den kommenden Tagen im Detail in die Corona-Verordnungen des Landes Baden-Württemberg eingearbeitet. Darüber, wie die einzelnen Punkte in Baden-Württemberg konkret ausgestaltet werden, stimmt sich der Ministerrat der Landesregierung ab. Die neue Corona-Verordnung soll Ende dieser Woche veröffentlicht werden, so die Ankündigung der Landesregierung. Zur Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg gelangen Sie hier.
Die aktuelle Lagekarte zur COVID-19-Situation im Landkreis Karlsruhe ist auf dem gemeinsamen Corona-Informationsportal der Stadt Karlsruhe und des Landkreises Karlsruhe (www.corona.karlsruhe.de) verfügbar. Für den Bereich der Stadt Östringen sind derzeit (6.1.2021) 12 aktive Corona-Infektionen registriert. Im Verhältnis der Zahl aktuell infizierter Personen zur Einwohnerzahl weist die Statistik demnach auch für Östringen in den zurückliegenden Tagen eine rückläufige Tendenz auf, dies unter dem Vorbehalt der gegenwärtig hinsichtlich der Datenlage bestehenden Unsicherheiten (siehe hierzu die Informationen in dieser Berichterstattung).
Die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Karlsruhe lag am 5.1.2021 bei 129,6. Das Ziel der Corona-Schutzmaßnahmen ist weiterhin, die 7-Tage-Inzidenz wieder stabil auf unter 50 zu senken, das bedeutet 50 Neuinfektionen pro 100.00 Einwohner in den vorangegegangenen 7 Tagen. Bei einem solchen Wert können die Gesundheitsämter Infektionsketten wieder nachverfolgen und konsequent Quarantäne für Kontaktpersonen anordnen. br.