Corona: Stadt Östringen

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

ReadSpeaker
ReadSpeaker ist ein Vorleseservice für Internetinhalte. Der Besucher der Webseite kann den Vorleseservice mit einem Klick auf die Funktion aktivieren.
Verarbeitungsunternehmen
ReadSpeakerAm Sommerfeld 786825 Bad WörishofenDeutschland Phone: +49 8247 906 30 10Email: deutschland@readspeaker.com
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

ReadSpeaker dokumentiert lediglich, wie oft die Vorlese-Funktion angeklickt wurde. Es werden keinerlei nutzerbezogene Daten erhoben, protokolliert oder dokumentiert. ReadSpeaker erhebt und speichert keine Daten, die zur Identifikation einer Person genutzt werden können.

Die IP-Adresse des Website-Besuchers wird im Cookie gespeichert, der Link zum Besucher wird jedoch nur für ReadSpeaker gespeichert, um die vom Benutzer gewählten Einstellungen beizubehalten (Hervorhebungseinstellung, Textgröße usw.). Es kann also keine Verbindung zwischen der IP-Adresse und der tatsächlichen Nutzung oder sogar Web-besuch-Details dieser individuellen Nutzung erfolgen. ReadSpeaker führt statistische Daten über die Verwendung der Sprachfunktion im Allgemeinen. Die statistischen Daten können jedoch nicht mit einzelnen Benutzern oder der Verwendung verknüpft werden. In ReadSpeaker wird nur die Gesamtzahl der Sprachfunktionsaktivierungen pro Webseite gespeichert. Die IP – Adresse wird einige Wochen nach dem  Umwandlungsprozesses wieder gelöscht.

Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien

IP-Adresse

Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

ReadSpeaker webReader speichert zwei Cookies:

1: Ein erstes Cookie, das festlegt, ob die Javascripts beim Laden der Seite geladen werden sollen oder nicht. Dieser Cookie heißt "_rspkrLoadCore" und ist ein Session-Only-Cookie. Dieser Cookie wird gesetzt, wenn der Benutzer mit der Schaltfläche interagiert.

2: Ein Cookie, der gesetzt wird, wenn Sie Änderungen an der Einstellungsseite vornehmen. Es heißt "ReadSpeakerSettings", kann aber mit einer Konfiguration ("general.cookieName") umbenannt werden. Standardmäßig ist die Cookie-Lebensdauer auf 360 000 000 Millisekunden (~ 4 Tage) festgelegt. Die Lebensdauer des Cookies kann vom Kunden geändert werden, um eine längere / kürzere Lebensdauer zu ermöglichen.

Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

ReadSpeaker, Princenhof park 13, 3972 NG Driebergen-Rijsenburg, Niederlande

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Netze BW
Im Rahmen der Netze BW Initiative „Digitale Nähe zu Kommunen“ werden der Kommune Östringen Daten des sogenannten Energiemonitors und zu Störungsmeldungen für ihren Webauftritt bereitgestellt.Die Darstellung des Energiemonitors sowie der aktuellen Störungen zeigen ausschließlich aggregierte und nicht personenbeziehbare Daten der Kommune Östringen
Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

Diese Nutzungsdaten werden von Netze BW GmbH für die Qualitätssicherung des Systembetriebs genutzt und nach 90 Tagen von den Systemen der Netze BW gelöscht.

Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

Zur Gewährleistung eines störungsfreien Betriebs speichert die Netze BW GmbH technische Informationen sowie Inhalt, Datum und Uhrzeit von Systemzugriffen.

Die Darstellung des Energiemonitors sowie der aktuellen Störungen zeigen ausschließlich aggregierte und nicht personenbeziehbare Daten der Kommune Östringen.

Ort der Verarbeitung
Deutschland
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

90 Tage
Datenempfänger

Netze BW GmbH

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

datenschutz@netze-bw.de

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Webseite zu aktivieren.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Stadt Östringen
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Logo Bürgermeldungen.com
Titel 1
Text 1
Titel 3
Text 3
Bürgerservice & Verwaltung in Östringen
Corona
Vorlesen

Infobereich

Hauptbereich

Artikel vom 06.01.2021

Lockdown wird verlängert und teilweise weiter verschärft - Corona-Update 6.1.2020

Entwicklung des Infektionsgeschehens ist weiterhin besorgniserregend

Wie die Landesregierung von Baden-Württemberg aktuell auf ihren Internetseiten informiert, machen es die unverändert hohen Infektionszahlen sowie ein erhöhtes Ansteckungsrisiko durch Mutationen des Corona-Virus unumgänglich, die Corona-Maßnahmen der vergangenen Wochen zunächst bis Ende Januar zu verlängern und dabei teilweise auch nachzuschärfen. 

Trotz des Lockdowns im Dezember verharrte die Anzahl der täglichen Neuinfektionen in Baden-Württemberg zuletzt weiter auf einem hohen Niveau. Die landesweite 7-Tage-Inzidenz liegt mit 124 (Stand 5.1.2021) immer noch weit über der Zielmarke von 50. Dazu kommt, dass die statistischen Daten aktuell nur sehr bedingt geeignet sind, das tatsächliche Infektionsgeschehen abzuschätzen. Aufgrund der zahlreichen Feiertage ist es zu Test- und Meldeverzögerungen gekommen und die Auswirkungen des Reise- und Besuchsverhaltens an den Feiertagen wird sich erst in den kommenden Tagen in den vom Robert-Koch-Institut und den Landesgesundheitsämtern erfassten Zahlen niederschlagen. 

Unterdessen ist die Belastung des Gesundheitssystems weiter gestiegen. In zahlreichen Krankenhäusern sind die Intensivstationen an ihrer Kapazitätsgrenze angelangt. Und noch nie sind innerhalb eines Monats so viele Menschen im Zusammenhang mit Corona verstorben wie im Dezember.

Vor diesem Hintergrund haben sich die Bundesregierung und die Länder am 5. Januar darauf verständigt, die derzeit bereits geltenden Maßnahmen bis zum 31. Januar 2021 zu verlängern. Die Landesregierung hat damit verbunden inzwischen bereits angekündigt, dass die momentan bestehenden Ausgangsbeschränkungen weiter aufrecht erhalten werden. Wie weiter informiert wurde, sollen private Zusammenkünfte vorerst nur noch im Kreis des eigenen Hausstandes und höchstens mit einer weiteren Person, die nicht zum eigenen Haushalt gehört, möglich sein. Kinder im Alter unter 14 Jahren werden dabei – anders als in den zurückliegenden Wochen – mitgezählt.

Wie die Landesregierung ferner ankündigt, werden auch Kindergärten und Schulen weiterhin von den Maßnahmen betroffen sein, die einer ungebremsten Ausbreitung des Coronavirus entgegenwirken sollen. Für die Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen soll es daher zunächst bis Ende Januar keinen Präsenzunterricht geben. Für die Abschlussklassen sind Sonderregelungen möglich. Auch in den Grundschulen soll zunächst kein Präsenzunterricht stattfinden und auch die Kitas bleiben bis auf weiteres geschlossen. Nach den Angaben der Landesregierung werde allerdings das Ziel verfolgt, Kitas und Grundschulen ab dem 18. Januar wieder zu öffnen. Voraussetzung dafür sei jedoch, dass in der kommenden Woche Klarheit über das tatsächliche momentane Infektionsgeschehen gewonnen werden könne und es die Pandemieentwicklung zulasse.

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber werden von der Landesregierung dringend gebeten, großzügige Home-Office-Möglichkeiten zu schaffen, um bundesweit den Grundsatz „Wir bleiben zuhause“ umsetzen zu können.

Auf Bundesebene ist zudem geplant, dass das sogenannte Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für zehn zusätzliche Tage pro Elternteil beziehungsweise 20 Tage bei Alleinerziehenden gewährt wird. Der Anspruch soll auch für die Betreuung der Kinder zuhause gelten, wenn Kitas und Schulen wegen der Pandemie geschlossen sind.

Bei den Bund-Länder-Konsultationen vom 5. Januar wurde ferner erörtert, dass in Landkreisen mit einer 7-Tage-Inzidenz von mehr als 200 weitere lokale Maßnahmen ergriffen werden. So soll der Bewegungsradius auf 15 Kilometer um den eigenen Wohnort beschränkt werden, sofern kein triftiger Grund für eine weitergehende Mobilität vorliegt. Wie  die Landesregierung auf ihrer Website dazu mitteilt, soll für Baden-Württemberg eine solche Regelung zunächst auf Umsetz- und Kontrollierbarkeit geprüft werden.

Außerdem wurde nun bekanntgegeben, dass ab dem 11. Januar im Landesbereich Abholangebote im Handel wieder zulässig sein sollen. Kunden können so im Internet oder per Telefon Ware bei einem Einzelhändler bestellen, einen Abholtermin vereinbaren und die Ware selbst abholen. Baden-Württemberg hatte dies wegen des zu erwartenden großen Andrangs in der Weihnachtszeit untersagt.

Die aktuellen informationen der Landesregierung zur Corona-Pandemie und zu den für die nächste Zeit vorgesehenen Maßnahmen sind hier verfügbar.

Die am 5. Januar von Bund und Ländern gefassten Grundsatzbeschlüsse werden in den kommenden Tagen im Detail in die Corona-Verordnungen des Landes Baden-Württemberg eingearbeitet. Darüber, wie die einzelnen Punkte in Baden-Württemberg konkret ausgestaltet werden, stimmt sich der Ministerrat der Landesregierung ab. Die neue Corona-Verordnung soll Ende dieser Woche veröffentlicht werden, so die Ankündigung der Landesregierung. Zur Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg gelangen Sie hier.

Die aktuelle Lagekarte zur COVID-19-Situation im Landkreis Karlsruhe ist auf dem gemeinsamen Corona-Informationsportal der Stadt Karlsruhe und des Landkreises Karlsruhe (www.corona.karlsruhe.de) verfügbar. Für den Bereich der Stadt Östringen sind derzeit (6.1.2021) 12 aktive Corona-Infektionen registriert. Im Verhältnis der Zahl aktuell infizierter Personen zur Einwohnerzahl weist die Statistik demnach auch für Östringen in den zurückliegenden Tagen eine rückläufige Tendenz auf, dies unter dem Vorbehalt der gegenwärtig hinsichtlich der Datenlage bestehenden Unsicherheiten (siehe hierzu die Informationen in dieser Berichterstattung).

Die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Karlsruhe lag am 5.1.2021 bei 129,6. Das Ziel der Corona-Schutzmaßnahmen ist weiterhin, die 7-Tage-Inzidenz wieder stabil auf unter 50 zu senken, das bedeutet 50 Neuinfektionen pro 100.00 Einwohner in den vorangegegangenen 7 Tagen. Bei einem solchen Wert können die Gesundheitsämter Infektionsketten wieder nachverfolgen und konsequent Quarantäne für Kontaktpersonen anordnen. br.

Infobereich