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Artikel vom 12.12.2020

Ausgangsbeschränkungen in ganz Baden-Württemberg - Corona-Update 12.12.2020

Anhaltend bedrohliches Infektionsgeschehen zwingt zu einschneidenden Maßnahmen

Wegen der weiterhin sehr hohen Zahl von Neuansteckungen mit dem Coronavirus gilt in ganz Baden-Württemberg ab diesem Samstag, 12. Dezember, eine weitgehende Ausgangsbeschränkung. Um die eigene Wohnung verlassen zu können, müsse man «triftige Gründe» haben wie die Arbeit oder einen Arztbesuch, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann am Freitag in Stuttgart. Die neuen Regeln sollen vorerst bis 10. Januar gelten.

Die Landesregierung hat sich somit bereits im Vorfeld der für Sonntag, 13. Dezember, geplanten weiteren Bund-Länder-Konsultationen bei einer Sondersitzung des Kabinetts am Freitag, 11. Dezember, zum sofortigen Handeln entschlossen, weil die Entwicklung des Infektionsgeschehens in Baden-Württemberg auch im bundesweiten Vergleich Besorgnis errege und es Anzeichen für einen exponentiellen Anstieg der Zahl der Neuansteckungen gebe.

Konkret ist nun in ganz Baden-Württemberg für die Nachtzeit von 20 Uhr bis 5 Uhr vorgegeben, dass der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung nur noch in bestimmten Ausnahmefällen, so beispielsweise zur Berufsausübung, für Arztbesuche, zur Begleitung unterstützungsbedürftiger Personen oder zur Versorgung von Tieren („Gassi gehen“)  erlaubt ist.

Tagsüber, also in der Zeit von 5 Uhr bis 20 Uhr, ist darüber hinaus auch der Besuch von Einzelhandelsbetrieben, Schulen, Kindergärten und religiösen Veranstaltungen erlaubt. Zulässig sind in dieser Zeit außerdem private Treffen mit bis zu fünf Personen aus maximal zwei Haushalten (Kinder bis 14 Jahre ausgenommen) sowie Sport oder Bewegung an der frischen Luft (dies jedoch nur allein, mit eigenem Haushalt oder mit maximal einer Person aus einem anderen Haushalt).

Umfassende Informationen zu den ab 12. Dezember 2020 in Baden-Württemberg im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie geltenden Beschränkungen sowie die aktuell geltende Fassung der Corona-Verordnung Baden-Württemberg können auf der Internetpräsenz des Landes www.baden-wuerttemberg.de aufgerufen werden.

Die aktuelle Lagekarte zur COVID-19-Situation im Landkreis Karlsruhe ist auf dem gemeinsamen Corona-Informationsportal der Stadt Karlsruhe und des Landkreises Karlsruhe (www.corona.karlsruhe.de) verfügbar. Für den Bereich der Stadt Östringen sind derzeit (12.12.2020) 75 aktive Corona-Infektionen registriert. Im Verhältnis der Zahl aktuell infizierter Personen zur Einwohnerzahl zählt Östringen somit gegenwärtig zusammen mit Bad Schönborn, Bretten, Ettlingen und Hambrücken zu den im Landkreis Karlsruhe am stärksten betroffenen Kommunen. Die sogenannte 7-Tage-Inzidenz, die Auskunft gibt über die auf 100.000 Personen gerechnete Zahl von Neuansteckungen innerhalb der letzten sieben Tage, war zuletzt im Landkreis Karlsruhe nach den Daten des Landesgesundheitsamts weiter ansteigend und liegt aktuell bei 148,3 (Stand 11.12.2020, 16 Uhr). br.

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