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Persönliche Kontakte weiterhin auf ein Minimum reduzieren - Update Corona 18.11.2020
Dringender Appell von Bund und Ländern an die Bevölkerung
Bei ihren jüngsten Konsultationen zu einer koordinierten Vorgehensweise zur Bekämpfung der Corona-Pandemie haben sich der Bund und die Länder zu Wochenbeginn darauf geeinigt, an die Bürgerinnen und Bürger in Anbetracht der anhaltend bedrohlichen Infektionslage den dringenden Appell zu richten, die persönlichen Kontakte vorerst weiterhin auf ein Minimum zu beschränken. So soll beispielsweise auch in den kommenden Wochen auf private Feiern verzichtet werden, um letztlich dem in den vergangenen Tagen registrierten sehr schnellen Anstieg der Neu-Infektionen mit dem Coronavirus entgegen zu wirken und um das angestrebte Absinken der sogenannten 7-Tage-Inzidenz (Anzahl der Neu-Infektionen auf 100.000 Einwohner in sieben Tagen) auf einen Wert unter 50 zu erreichen.
Bei der Aussprache der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder mit Bundeskanzlerin Merkel am Montag zum weiteren Vorgehen in der Corona-Krise wurde weiterhin verabredet, das Geschehen "noch einige Tage zu beobachten", bevor neue verbindliche Festlegungen beschlossen werden. Die Gespräche auf Bund-Länder-Ebene werden nun in der kommenden Woche fortgeführt und allgemein wird erwartet, dass dabei nach Auswertung der bis dahin vorliegenden Erkenntnisse zur Entwicklung des Infektionsgeschehens Beschlüsse gefasst werden, welche konkreten Verhaltensregeln für die Bevölkerung im Dezember und Januar gelten sollen.
Ministerpräsident Winfried Kretschmann äußerte jetzt, dass seiner Einschätzung nach "die zweite Welle stärker ist als die erste". An Lockerungen sei deswegen in den kommenden Wochen seiner Meinung nach nicht zu denken. Man müsse sich auf "lange, harte Wintermonate einstellen", so der baden-württembergische Ministerpräsident. Wie Kretschmann zugleich betonte, habe das Offenhalten von Kitas und Schulen nach wie vor Priorität.
Der Bund und die Länder haben sich nun außerdem darauf verständigt, dass gesundheitlich besonders gefährdeten Menschen eine kostengünstige Möglichkeit zum Bezug von sogenannten FFP2-Masken eröffnet werden soll. FFP2-Masken, die mit speziellen Filtern ausgestattet sind, bieten gegenüber einfachen Mund-Nasen-Bedeckungen einen höheren Schutz vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus.
Durch verschiedene organisatorische Maßnahmen sollen in Baden-Württemberg die personellen Ressourcen zur Nachverfolgung von Kontakten im Falle einer Infektion mit dem Coronavirus weiter verstärkt werden. Bereits vielfach umgesetzt wird die Amtshilfeleistung durch Kräfte der Bundeswehr, bei diesem Thema sind darüber hinaus auch zahlreiche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus anderen Zweigen der Landesverwaltung im Einsatz.
Unter dem Label „MEDIS4ÖGD“ haben darüber hinaus der Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst (BVÖGD) und der Bundesverband der Medizinstudierenden (bvmd) eine Freiwilligenbörse eingerichtet, die Medizinstudierende, die sich bei der Bewältigung des Corona-Geschehens engagieren wollen, und Gesundheitsämter zusammenbringen soll. Das Projekt wird durch den Bund finanziert und stellt kurzfristig Medizinstudierende für einen Zeitraum von mindestens 6 Wochen zur Unterstützung der Gesundheitsämter bei der Kontaktpersonennachverfolgung und anderen Aufgaben wie z.B. Dateneingabe zur Verfügung.
Während sich in den zurückliegenden Tagen die Anzeichen verdichteten, dass für die ersten wirksamen Impfstoffe gegen den Erreger SARS-CoV-2 zeitnah eine Marktzulassung erfolgen kann, wurden dazu auf Landesebene in Abstimmung mit den Städten und Gemeinden bereits die notwendigen Vorbereitungen zur Organisation einer Impfkampagne angegangen.
Angepasst wurde zwischenzeitlich auch nochmals die für Baden-Württemberg geltende Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne. Personen, die aus dem Ausland nach Baden-Württemberg einreisen und die sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten zehn Tagen vor Einreise in einem Gebiet aufgehalten haben, das in diesem Zeitraum Risikogebiet war oder noch ist, sind verpflichtet sich für einen Zeitraum von zehn Tagen nach Einreise in häusliche Quarantäne zu begeben.
Risikogebiet ist ein Staat oder eine Region außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, für den oder die ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit dem Coronavirus besteht. Die Einstufung als Risikogebiet erfolgt mit Ablauf des ersten Tages nach Veröffentlichung durch das Robert Koch-Institut im Internet unter der Adresse https://www.rki.de/covid-19-risikogebiete, nachdem das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat darüber entschieden haben.
Weitere Informationen zur Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne, zur Einstufung von Staaten und Regionen als Risikogebiete sowie Ausnahmeregelungen von der Quarantänepflicht sind über die Internetpräsenzen des Bundeslandes Baden-Württemberg (https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-tests-fuer-reiserueckkehrer/) sowie des Robert Koch-Instituts (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html) verfügbar.
Einreisende aus einem Risikogebiet sind verpflichtet, unverzüglich nach der Einreise die zuständige Behörde zu kontaktieren. Diese Verpflichtung ist durch eine digitale Einreiseanmeldung unter www.einreiseanmeldung.de zu erfüllen. Wir bitten alle Reiserückkehrer aus dementsprechenden Risikogebieten, in diesem Zusammenfang auch der Stadtverwaltung als Ortspolizeibehörde über die E-Mail-Adresse buergermeisteramt@oestringen.deeine Nachricht mit folgenden Angaben zu übermitteln: Vor- und Nachname, Geburtsdatum, vollständige Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Reiseland und Einreisedatum.
Speziell für Urlaubsrückkehrer gilt:
- Die 10-tägige Quarantänedauer kann mit der Vorlage eines negativen Testergebnisses verkürzt werden. Dabei darf der Test frühestens am fünften Tag nach der Einreise durchgeführt werden. Das Testergebnis ist der Ortspolizeibehörde des Wohnorts vorzulegen.
- Ebenfalls sind Urlaubsrückkehrer aus einem Risikogebiet, die unmittelbar vor Rückreise an ihrem Urlaubsort einen Test mit negativem Ergebnis in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 durchgeführt haben, unter bestimmten zusätzlichen Voraussetzungen von der Quarantänepflicht befreit. Nähere Informationen hierzu sind auf der Internetpräsenz des Robert-Koch-Instituts verfügbar.
Die aktuelle Lagekarte zur COVID-19-Situation im Landkreis Karlsruhe ist auf dem gemeinsamen Corona-Informationsportal der Stadt Karlsruhe und des Landkreises Karlsruhe (www.corona.karlsruhe.de) verfügbar. Für den Bereich der Stadt Östringen sind derzeit 30 aktive Corona-Infektionen registriert, die 7-Tage-Inzidenz ist zuletzt im Landkreis Karlsruhe wieder rückläufig gewesen und liegt gegenwärtig bei 114,4 (Stand 18.11.2020).
Mit Beschluss der Landesregierung vom 17.11.2020 wurde es jetzt über eine ab 18.11.2020 geltende Änderung der Corona-Verordnung dem Sozialministerium ermöglicht, eine Corona-Verordnung Absonderung zur (Neu-)Regelung der Quarantäne bei SARS-CoV-2-Infektionen zu erlassen.
Die neuesten Informationen zur Corona-Verordnung und zu den tagesaktuell geltenden Vorgaben sowie die jeweils gültige Fassung der CoronaVO können auf der Internetpräsenz des Landes www.baden-wuerttemberg.de aufgerufen werden.
br.