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Artikel vom 04.08.2020

Wieder höhere Zahl von Neu-Infektionen in Baden-Württemberg - Update Corona 4.8.2020

Reiserückkehrer haben die Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne zu beachten

Die von vielen befürchtete erneute Corona-Welle hat Deutschland nach Einschätzung etlicher Experten bereits erfasst. "Wir befinden uns ja schon in einer zweiten, flachen Anstiegswelle", sagte jetzt Susanne Johna, Vorsitzende des Ärzteverbandes Marburger Bund der "Augsburger Allgemeinen". In der gegenwärtigen Situation mit einer ganzen Reihe von sogenannten "Hot Spots", also Veranstaltungen, bei denen sich eine größere Anzahl von Menschen mit dem Coronavirus infizierten, hält es Johna wie eine Vielzahl weiterer Fachleute für unerlässlich, zur Vorbeugung vor einer Ansteckung die geltenden Abstands- und Schutzregeln weiterhin strikt zu beachten.

Nach Angaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) haben die Gesundheitsämter in Deutschland am Dienstag dieser Woche 879 neue Corona-Infektionen gemeldet - am Montag waren noch 509 Neuinfektionen registriert worden. Um eine unkontrollierte Weiterverbreitung des Coronavirus in Deutschland zu verhindern, ist es enorm wichtig, Fälle früh zu erkennen, sie zu isolieren und Hygienemaßnahmen konsequent einzuhalten. In diesem Zusammenhang ist es für die Gesundheitsbehörden auch eine große Hilfestellung, wenn die sogenannte Corona-Warn-App der Bundesregierung auf möglichst vielen Smartphones installiert wird. Die Corona-Warn-App kann kostenlos im Apple App Store oder bei Google Play heruntergeladen werden.

Um einer erneuten Ausbreitung des Erregers entgegenzuwirken, müssen sich Personen, die aus einem sogenannten Risikogebiet nach Baden-Württemberg einreisen, bei der zuständigen Ortspolizeibehörde ihres Aufenthaltsortes melden und sich in eine 14-tägige Quarantäne begeben. Dies hat das baden-württembergische Gesundheitsministerium in der Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne (CoronaVO EQ) verfügt, die die Einreisebestimmungen für Personen festlegt, die aus dem Ausland zurückkehren. Durch die CoronaVO EQ wird sichergestellt, dass durch Einreisen in die Bundesrepublik Deutschland nicht zusätzliche Impulse für das inländische Infektionsgeschehen geschaffen werden und ggf. - wie zu Beginn der Pandemie - neue Infektionsherde durch Ein- und Rückreisende entstehen. Vor diesem Hintergrund ist eine 14-tägige Anpassungsphase durch häusliche Quarantäne für einen Teil der Einreisenden erforderlich, um die in Deutschland bereits ergriffenen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus nicht zu gefährden. Gleichzeitig soll das wirtschaftliche und soziale Leben grenzüberschreitend aufrechterhalten werden, soweit das in der jetzigen Pandemie-Situation verantwortbar ist.

Die Liste der Risikogebiete im Sinne der CoronaVO EQ ist tagesaktuell auf der Internetseite des Ministeriums für Soziales und Integration Baden-Württemberg (www.sozialministerium.baden-wuerttemberg.de) verfügbar. Dort sind momentan rund 130 Länder verzeichnet, darunter die Türkei, die Vereinigten Staaten und weitere üblicherweise bei Urlaubern beliebte Reiseziele wie Ägypten oder Marokko. Zuletzt wurden in der Übersicht auch die spanischen autonomen Gemeinschaften Aragon, Katalonien und Navarra gelistet.

Personen, die von der Quarantäneregelung erfasst werden, müssen sich grundsätzlich auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit oder eine andere Unterkunft begeben und dürfen diese 14 Tage nicht verlassen. Sie müssen sich bei der zuständigen Ortspolizeibehörde (Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung) melden.

Die neuesten Informationen zur Corona-Verordnung (CoronaVO) und zu den tagesaktuell geltenden Vorgaben sowie die jeweils gültige Fassung der CoronaVO sind auf der Internetpräsenz des Landes www.baden-wuerttemberg.de verfügbar. br.

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