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Großveranstaltungen bleiben bis Jahresende verboten - Update Corona 28.8.2020
Empfindliche Bußgelder bei Verstößen gegen Quarantäne-Pflicht
Der Bund und die Länder haben sich am Donnerstag, 27. August, über weitere Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 verständigt. Die Regierungschefinnen und Regierungschefs waren sich bei ihrer Videokonferenz darüber einig, dass eine niedrige Anzahl von Neu-Infektionen weiterhin die Voraussetzung dafür ist, dass die Ausbreitung des Coronavirus kontrollierbar bleibt, das Gesundheitswesen nicht überlastet wird und sich durch eine solche stabile Situation die Wirtschaft und damit auch die soziale Lage in Deutschland positiv entwickeln können. Die bei der Bund-Länder-Konsultation verabredeten Festlegungen sind von den Bundesländern jeweils in Gestalt von Verordnungen in verbindliches Recht umzusetzen. Für ganz Deutschland einheitlich geltende Vorgaben werden weiterhin nicht die Regel sein, insbesondere weil sich die Lage in den verschiedenen Bundesländern momentan sehr unterschiedlich entwickelt. Allerdings hat man sich auf ein abgestimmtes Handeln verständigt, dass nach gleichen Prinzipien, aber immer angepasst an das regionale Infektionsgeschehen, vorgegangen wird.
"Die zweite Jahreshälfte wird nicht leichter als die erste", sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann in einer ersten Stellungnahme. Seiner Einschätzung nach haben die Infektionszahlen inzwischen erneut ein gefährliches Niveau erreicht. Ein Hauptaugenmerk der Landesregierung liegt derzeit darauf, dass Kindertagesstätten und Schulen nach den Sommerferien nicht nur wie geplant geöffnet werden, sondern auch geöffnet bleiben können. An die Bevölkerung richtete der Ministerpräsident nicht zuletzt auch mit Blick auf die bevorstehende kühlere Jahreszeit, in der sich Viren grundsätzlich leichter ausbreiten können, den Appell, sich „wieder intensiver an die Abstands- und Hygieneregeln zu halten“.
Großveranstaltungen, bei denen die Kontaktverfolgung und Einhaltung von Hygieneregeln nicht gewährleistet werden kann, sollen bis Ende des Jahres verboten bleiben. Ob und wie Zuschauer wieder zu Sportveranstaltungen zugelassen werden, ist noch nicht final entschieden.
Wer aus einem Risikogebiet zurückkehrt, muss sich in Quarantäne begeben und sich testen lassen. Informationen zur Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne und Testung sowie zur Einstufung von Staaten und Regionen als Risikogebiet sind über die Internetpräsenzen des Sozialministeriums Baden-Württemberg sowie des Robert-Koch-Instituts verfügbar. An der Testpflicht wird nach gegenwärtigem Stand mindestens bis Ende September festgehalten. Die Quarantäne kann nur durch einen negativen Test aufgehoben werden. Wer gegen die Quarantäne-Pflicht verstößt, muss mit empfindlichen Bußgeldern rechnen. Ein Anspruch auf Lohnfortzahlung während der Quarantäne besteht nicht, wenn das Reiseziel vor Antritt der Reise als Risikogebiet eingestuft wurde und die Reise vermeidbar gewesen wäre.
Der Präsenzschulbetrieb soll weiterhin ermöglicht und Schulschließungen sollen vermieden werden. Deshalb gilt allgemein auf Schulhöfen sowie auf dem Weg in die Klassenzimmer eine Maskenpflicht. Eine Verschärfung dieser Maßnahmen bei steigenden Infektionszahlen behielten sich die Regierungschefinnen und Regierungschefs bei ihren Konsultationen jetzt ausdrücklich vor. Der Bund will mit einem Sofortausstattungsprogramm in Höhe von 500 Millionen Euro in die Digitalisierung von Schulen investieren.
Die Regeln für private Feiern sollen vorerst noch nicht verschärft werden. Ministerpräsident Kretschmann appellierte allerdings an die Vernunft der Bürger: "Halten Sie die Zahl Ihrer Kontakte gering, treffen Sie sich im selben Kreis von Menschen, treffen Sie sich bevorzugt im Freien". Außerdem sollen die Bürger Abstand halten und wo dies nicht möglich sei, einen Mund-Nasenschutz tragen.
In Bezug auf die ordnungsrechtlichen Konsequenzen von Verstößen gegen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung konnte man sich jetzt auf Bund-Länder-Ebene nicht auf eine einheitliche Handhabung verständigen. In Baden-Württemberg soll künftig ein Bußgeld von mindestens 50 Euro fällig werden, wenn die Pflicht zum Tragen einer Behelfsmaske missachtet wird. Eine Sonderregelung gilt für den Öffentlichen Nahverkehr - hier beträgt in Baden-Württemberg das Bußgeld bei Verstößen weiterhin 100 Euro.
Die aktuelle Lagekarte zur COVID-19-Situation im Landkreis Karlsruhe ist auf dem gemeinsamen Corona-Informationsportal der Stadt Karlsruhe und des Landkreises Karlsruhe (www.corona.karlsruhe.de) verfügbar.
Die neuesten Informationen zur Corona-Verordnung und zu den tagesaktuell geltenden Vorgaben sowie die jeweils gültige Fassung der CoronaVO können auf der Internetpräsenz des Landes www.baden-wuerttemberg.de aufgerufen werden. br.