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Corona-Pandemie / Wichtige Hinweise für Reiserückkehrer
Pflicht zur umgehenden Meldung bei der Ortspolizeibehörde
Wer aus einem Risikogebiet nach Baden-Württemberg einreist, muss seit dem 8. August 2020 einen verpflichtenden Corona-Test durchführen lassen. Auch wer aus Staaten einreist, die nicht als Risikogebiet ausgewiesen sind, kann sich innerhalb von 72 Stunden nach der Einreise testen lassen.
Risikogebiete sind Staaten oder Regionen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, in denen eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für eine Infektion mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 besteht. Das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg hat auf seiner Internetseite die aktuelle Liste der Staaten und Regionen veröffentliicht, die anhand der vorliegenden epidemiologischen Daten als Risikogebiet eingestuft sind.
Informationen zur Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne und Testung sowie zur Einstufung von Staaten und Regionen als Risikogebiet sind über die Internetpräsenzen des Sozialministeriums Baden-Württemberg sowie des Robert-Koch-Instituts verfügbar.
Unabhängig von der Testung sind die Einreisenden aus einem Risikogebiet verpflichtet, sich unverzüglich bei der Ortspolizeibehörde ihres Wohnorts zu melden. Dies hat das baden-württembergische Gesundheitsministerium in der Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne (CoronaVO EQ) erlassen, die die Bestimmungen für Personen enthält, die aus dem Ausland nach Baden-Württemberg einreisen.
Alle Reiserückkehrer aus dementsprechenden Riskogebieten werden in diesem Zusammenhang aufgefordert, der Stadtverwaltung als Ortspolizeibehörde über die Mail-Adresse buergermeisteramt@oestringen.de eine Nachricht mit folgenden Angaben zu übermitteln: Vor- und Nachnamen, Geburtsdatum, vollständige Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Reiseland und Einreisedatum.
Die Einreisenden aus einem Risikogebiet müssen zwingend, mindestens bis zum Erhalt eines negativen Testergebnisses, in Quarantäne verbleiben. Die Aufhebung der Quarantänepflicht erfolgt nach Vorlage des Testergebnisses durch die Ortspolizeibehörde.
Bei Rückkehr aus einem Risikogebiet ist ein Corona-Test verpflichtend
Masken und Abstandsregeln weiterhin sehr wichtig - Update Corona 14.8.2020
Die Landesregierung hat ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (CoronaVO) vom 1. Juli 2020 mit Wirkung seit dem 6. August 2020 geändert. Die Geltungsdauer der Corona-Verordnung wurde dabei bis zum 30. September 2020 verlängert (§ 21 Abs. 3 Satz 2 CoronaVO). Damit erhalten Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen rechtzeitig die notwendige Planungs- und Regelungssicherheit, da die meisten Festlegungen der Corona- Verordnung zum 31. August 2020 - und damit während der Sommerferien - außer Kraft getreten wären.
Weiter wurde entschieden dass ab dem 14. September 2020 an weiterführenden Schulen, beruflichen Schulen und Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren außerhalb der Unterrichtsräume eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden muss (§ 3 Absatz 1 Nr. 6 und § 3 Absatz 2 Nr. 7 CoronaVO).
Mit Hochdruck arbeiten die Gesundheitsbehörden in Baden-Württemberg unterdessen am weiteren Ausbau der Kapazitäten für Tests auf die Coronavirus-Erkrankung (COVID-19). So wurden unter anderem auch die Testmöglichkeiten für Reiserückkehrer an Bahnhöfen, Autobahnen und Flughäfen weiter verbessert. Bereits seit dem vergangenen Wochenende können sich Reiserückehrende an den Flughäfen Stuttgart, Karlsruhe und Friedrichshafen testen lassen, seit Donnerstag, 13. August gibt es auch eine Teststation am Stuttgarter Hauptbahnhof. Von Freitag, 14. August, an können sich Reiserückkehrende außerdem an der A 5, Autobahn-Raststätte Neuenburg-Ost, auf das Coronavirus testen lassen. Ungeachtet dieser ergänzenden Möglichkeiten kann ein Test innerhalb von 72 Stunden zudem entweder in den Corona-Abstrichzentren und -Schwerpunktpraxen oder direkt beim Hausarzt vorgenommen werden.
„Wir stehen vor großen Herausforderungen. Unser oberstes Ziel ist es, dass wir gerade während der Reisezeit das Coronavirus weiter unter Kontrolle halten können, um eine mögliche zweite Infektionswelle flach zu halten. Das schaffen wir nur, wenn alle sich anstrengen und die wichtigsten Regeln beachten: Abstand, Hygiene, Alltagsmaske und vor allem nach der Einreise aus einem Risikogebiet die verpflichtenden Testmöglichkeiten wahrnehmen“, sagte jetzt Gesundheitsminister Manne Lucha in Stuttgart.
Wer aus einem Risikogebiet einreist, muss sich auf jeden Fall testen lassen. Die Liste der Risikogebiete umfasst derzeit mehr als 130 Staaten, Regionen und Provinzen und wird fortlaufend aktualisiert. Zuletzt kamen unter anderem die belgische Provinz Antwerpen, die Verwaltungsbezirke Blagoevgrad, Dobritch und Varna in Bulgarien, insgesamt 18 Kreise in Rumänien sowie Spanien (mit Ausnahme der Kanarischen Inseln) dazu. dazu. Die Übersicht der Risikogebiete finden Sie hier.
Die Gesundheitsbehörden sind unterdessen durchaus besorgt, weil die Infektionszahlen wieder steigen: Die Zahl der seit Beginn der Seuche nachweislich mit dem Coronavirus infizierten Personen ist in Baden-Württemberg bereits auf mindestens 38.273 (Stand: 13.8.2020) gestiegen. Das sind 108 Fälle mehr als am vorangegangenen Tag, wie das Gesundheitsministerium mitteilte.
Die Corona-Lenkungsgruppe der Landesregierung hat deshalb weitere Maßnahmen im Kampf gegen die Pandemie beschlossen. Grund für die Verschärfung sei die "zunehmende und bisweilen mutwillige Disziplinlosigkeit beim Befolgen der Maskenpflicht im ÖPNV", teilte das Staatsministerium mit. Deshalb intensiviert auch die Polizei ihre Überwachungstätigkeit und kontrolliert seit Donnerstag an wechselnden Schwerpunkten im Land. Mit zunehmender Dauer der Maskenpflicht nehme die Akzeptanz ab, begründet Innenminister Thomas Strobl die Aktion.
Im Alltag und in der Freizeit muss in Anbetracht der jüngsten Entwicklung des Infektionsgeschehens weiter penibel auf Hygiene- und Abstandsregeln geachtet werden. Dort, wo kein Schutzabstand gehalten werden kann, muss vorerst weiterhin eine Mund-Nase-Bedeckung getragen werden. Generell gilt diese Pflicht insbesondere für den öffentlichen Verkehr mit Bahnen und Bussen, in Läden und Einkaufszentren sowie für bestimmte Berufsgruppen.
Ein Verstoß gegen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-bedeckung kann seit dem 1. Juli 2020 mit einem Bußgeld von bis zu 250 Euro geahndet werden.
Zahlreiche Studien haben zwischenzeitlich eindeutig belegt, dass auch einfache Masken das Infektionsrisiko deutlich senken können. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist somit unverändert auch das wirksamste Mittel, um Östringen weiterhin frei von aktuell aktiven Infektionsfällen zu halten beziehungsweise die Zahl etwaiger Neu-Infektionen zumindest so gering wie möglich zu halten.
Die aktuelle Lagekarte zur COVID-19-Situation in den Städten und Gemeinden im Landkreis Karlsruhe finden Sie im Internet auf dem gemeinsamen Corona-Informationsportal der Stadt Karlsruhe und des Landkreises Karlsruhes (www.corona.karlsruhe.de) beziehungsweise über diesen Link.
Die neuesten Informationen zur Corona-Verordnung und zu den tagesaktuell geltenden Vorgaben sowie die jeweils gültige Fassung der CoronaVO sind auf der Internetpräsenz des Landes www.baden-wuerttemberg.de verfügbar. br.