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Änderung der Corona-Verordnung - Update Corona 6.8.2020
Neue Regeln für das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung an weiterführenden Schulen
Die Landesregierung hat ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (CoronaVO) vom 1. Juli 2020 nun erstmals geändert. Die Änderungen treten am 6. August 2020 in Kraft.
Die Geltungsdauer der Corona-Verordnung wurde mit der nun bekanntgegebenen Änderung bis zum 30. September 2020 verlängert (§ 21 Absatz 3 Satz 2 CoronaVO). Damit erhalten Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen rechtzeitig die notwendige Planungs- und Regelungssicherheit, da die meisten Regelungen der Corona-Verordnung zum 31. August 2020 - und damit während der Sommerferien - außer Kraft getreten wären.
Weiter wurde festgelegt, dass ab dem 14. September 2020 an weiterführenden Schulen, beruflichen Schulen und Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren außerhalb der Unterrichtsräume eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden muss (§ 3 Absatz 1 Nr. 6 und § 3 Absatz 2 Nr. 7 CoronaVO).
Ferner muss auf allen Großmärkten sowie Wochenmärkten, Spezial- und Jahrmärkten, die in geschlossenen Räumen stattfinden, künftig eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden (§ 3 Absatz 1 Nr. 4 CoronaVO).
Die neuesten Informationen zur Corona-Verordnung (CoronaVO) und zu den tagesaktuell geltenden Vorgaben sowie die jeweils gültige Fassung der CoronaVO sind auf der Internetpräsenz des Landes www.baden-wuerttemberg.de verfügbar. br.