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Schutzmaßnahmen sollen bis 2. April verlängert werden – Update Corona 16.3.2022
Aktualisierung der Corona-Verordnung soll am Wochenende in Kraft treten

Das Management der Schutzmaßnahmen im Kontext der Corona-Pandemie liegt zukünftig im Wesentlichen bei den Bundesländern. Im Vorfeld der geplanten erneuten Änderung des Infektionsschutzgesetzes, die zum 20. März in Kraft treten soll, teilte das Bundesgesundheitsministerium jetzt mit, dass man seitens des Bundes einen Rahmen schaffen wolle, der den Ländern die Möglichkeit einräume, bei örtlich oder regional steigenden Fallzahlen und/oder einer drohenden Überlastung des Gesundheitssystems übergangslos die erforderlichen (weitergehenden) Schutzmaßnahmen zu veranlassen.
Gegenwärtig ist das Infektionsgeschehen in Deutschland und auch in Baden-Württemberg von immer neuen Höchstständen bei der sogenannten 7-Tage-Inzidenz sowie von einer schnellen Verbreitung der Omikron-Untervariante BA.2 geprägt.
Die Beratungen zur Fortschreibung des Infektionsschutzgesetzes laufen am heutigen Mittwoch, 16. März, im Bundestag. Wie schon länger angekündigt, sollen in Deutschland zum 20. März zumindest grundsätzlich alle tiefgreifenderen Corona-Beschränkungen entfallen. Allgemeine Schutzmaßnahmen wie Maskenpflichten in Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern und im öffentlichen Nahverkehr oder auch Testpflichten in Pflegeheimen und Schulen sollen aber möglich bleiben. Dazu soll es eine sogenannte "Hot-Spot-Regelung" geben, die es den Ländern erlaubt, für bestimmte Gebiete strengere Regeln einzuführen, wenn auch nicht mehr alle bisher verfügbaren. Baden-Württemberg will bis zum Wochenende auf der Grundlage der Aktualisierung des Infektionsschutzgesetzes über die Fortschreibung der im Landesbereich geltenden Corona-Verordnung entscheiden.
Angesichts bundesweit steigender Infektionszahlen haben zwischenzeitlich bereits mehrere Länder angekündigt, die aktuell bestehenden Corona-Beschränkungen auf jeden Fall bis zum 2. April beizubehalten. Eine solche Übergangsfrist ist ebenfalls Bestandteil des Entwurfs der Bundesregierung für eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes. In Stuttgart kündigte Gesundheitsminister Manne Lucha in diesem Zusammenhang nun am Dienstag dieser Woche an, dass in Baden-Württemberg die Maskenpflicht in Innenräumen und an den Schulen vorerst beibehalten werden soll. Auch die 2G-Plus-Regelung für Diskotheken sowie 3G für Gastronomie und Veranstaltungen sollen verlängert werden.
Im Internet stehen die jeweils neuesten Informationen zur Pandemie sowie zur Anpassung der Corona-Regeln auf der Webseite der Bundesregierung (www.bundesregierung.de) im Themenbereich `Coronavirus´ bzw. auf der Webseite der Landesregierung (www.baden-wuerttemberg.de) zum Abruf bereit.
Am Dienstag, 15.3.2022, hat das Landesgesundheitsamt (LGA) Baden-Württemberg insgesamt weitere 39.528 bestätigte Infektionen mit dem Coronavirus binnen eines Tages gemeldet. Damit steigt die Zahl der seit Beginn der Pandemie Infizierten in Baden-Württemberg auf mindestens 2.552.966 an. Davon sind ungefähr 1.843.742 Personen bereits wieder von ihrer COVID-19-Erkrankung genesen. Derzeit sind geschätzt 694.528 Menschen im Land mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) infiziert.
Dem Landesgesundheitsamt wurden am 15.3.2022 insgesamt 24 weitere Todesfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus gemeldet. Die Zahl der Todesfälle im Kontext der Pandemie steigt damit im Land auf insgesamt 14.696.
Die jeweils neuesten Informationen und Daten zur Entwicklung der Pandemie-Situation in Baden-Württemberg sind auf der Internetpräsenz des Landesgesundheitsamts verfügbar.
Nach den Daten des DIVI-Intensivregisters von Krankenhaus-Standorten mit Intensivbetten zur Akutbehandlung sind mit Datenstand 15.3.2022, 16 Uhr, in Baden-Württemberg 254 COVID-19-Fälle in intensivmedizinischer Behandlung, davon werden 110 (43,3 Prozent) invasiv beatmet. Der Anteil an COVID-19 Fällen in intensivmedizinischer Behandlung an der Gesamtzahl der betreibbaren ITS-Betten beträgt aktuell 11,7 Prozent.
Die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz (Hospitalisierungen bezogen auf 100.000 Einwohner in Baden-Württemberg) liegt im Landes-Durchschnitt momentan bei 7,5.
Nach diesen Werten gilt aktuell landesweit die sogenannte Warnstufe der Corona-Verordnung. Hinweis: Das aktuell geltende System von Basisstufe, Warnstufe und Alarmstufe soll künftig entfallen.
Die Lagekarte zur COVID-19-Situation im Landkreis Karlsruhe ist auf dem gemeinsamen Corona-Informationsportal der Stadt Karlsruhe und des Landkreises Karlsruhe (www.corona.karlsruhe.de) einsehbar. Für den Bereich der Stadt Östringen sind derzeit (16.3.2022, 00.00 Uhr) 541 aktive Corona-Infektionen registriert. Seit Beginn der Epidemie im März 2020 sind für Östringen inzwischen 3.358 Infektionen mit dem Coronavirus erfasst worden. Die 7-Tage-Inzidenz lag am 15.3.2022, 16 Uhr, im Landkreis Karlsruhe bei 2.240,6. Zum selben Zeitpunkt lag die 7-Tage-inzidenz im Stadtkreis Karlsruhe bei 2.026,7. Für den Rhein-Neckar-Kreis ist aktuell eine 7-Tage-Inzidenz von 1.944,4 gemeldet, für die Stadt Heidelberg eine solche von 1.813,6.
Auf dem Internetportal www.corona.karlsruhe.de sind auch weitergehende Informationen zum regionalen Infektionsgeschehen verfügbar. br.