Leistungen BW: Stadt Östringen

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ReadSpeaker
ReadSpeaker ist ein Vorleseservice für Internetinhalte. Der Besucher der Webseite kann den Vorleseservice mit einem Klick auf die Funktion aktivieren.
Verarbeitungsunternehmen
ReadSpeakerAm Sommerfeld 786825 Bad WörishofenDeutschland Phone: +49 8247 906 30 10Email: deutschland@readspeaker.com
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ReadSpeaker dokumentiert lediglich, wie oft die Vorlese-Funktion angeklickt wurde. Es werden keinerlei nutzerbezogene Daten erhoben, protokolliert oder dokumentiert. ReadSpeaker erhebt und speichert keine Daten, die zur Identifikation einer Person genutzt werden können.

Die IP-Adresse des Website-Besuchers wird im Cookie gespeichert, der Link zum Besucher wird jedoch nur für ReadSpeaker gespeichert, um die vom Benutzer gewählten Einstellungen beizubehalten (Hervorhebungseinstellung, Textgröße usw.). Es kann also keine Verbindung zwischen der IP-Adresse und der tatsächlichen Nutzung oder sogar Web-besuch-Details dieser individuellen Nutzung erfolgen. ReadSpeaker führt statistische Daten über die Verwendung der Sprachfunktion im Allgemeinen. Die statistischen Daten können jedoch nicht mit einzelnen Benutzern oder der Verwendung verknüpft werden. In ReadSpeaker wird nur die Gesamtzahl der Sprachfunktionsaktivierungen pro Webseite gespeichert. Die IP – Adresse wird einige Wochen nach dem  Umwandlungsprozesses wieder gelöscht.

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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO

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Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

ReadSpeaker, Princenhof park 13, 3972 NG Driebergen-Rijsenburg, Niederlande

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Netze BW
Im Rahmen der Netze BW Initiative „Digitale Nähe zu Kommunen“ werden der Kommune Östringen Daten des sogenannten Energiemonitors und zu Störungsmeldungen für ihren Webauftritt bereitgestellt.Die Darstellung des Energiemonitors sowie der aktuellen Störungen zeigen ausschließlich aggregierte und nicht personenbeziehbare Daten der Kommune Östringen
Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
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Diese Nutzungsdaten werden von Netze BW GmbH für die Qualitätssicherung des Systembetriebs genutzt und nach 90 Tagen von den Systemen der Netze BW gelöscht.

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Zur Gewährleistung eines störungsfreien Betriebs speichert die Netze BW GmbH technische Informationen sowie Inhalt, Datum und Uhrzeit von Systemzugriffen.

Die Darstellung des Energiemonitors sowie der aktuellen Störungen zeigen ausschließlich aggregierte und nicht personenbeziehbare Daten der Kommune Östringen.

Ort der Verarbeitung
Deutschland
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

90 Tage
Datenempfänger

Netze BW GmbH

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

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datenschutz@netze-bw.de

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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Karteikartenabschrift - Ausstellung beantragen

Die Karteikartenabschrift ist eine Bescheinigung aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister über Ihre persönlichen Fahrerlaubnisdaten.
Die Abschrift enthält alle Eintragungen Ihres Führerscheins. Sie bestätigt, welche Fahrerlaubnisklassen Sie erworben haben.

Eine Karteikartenabschrift wird benötigt, wenn Sie Ihre Fahrerlaubnis nicht im Geltungsbereich der Fahrerlaubnisbehörde an Ihrem aktuellen Wohnort erworben haben und die Fahrerlaubnis noch nicht im zentralen Fahrerlaubnisregister gespeichert ist.
Dies betrifft alle Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden (unter anderem grauer oder rosafarbener Papierführerschein).

Die für Ihren Wohnort zuständige Fahrerlaubnisbehörde benötigt eine Karteikartenabschrift beispielsweise, wenn

  • Sie Ihren rosafarbenen oder grauen Papierführerschein in den EU-Kartenführerschein umtauschen oder
  • Ihr Papierführerschein verloren gegangen ist und Sie einen Ersatzführerschein benötigen.

Voraussetzungen

Ihr Papierführerschein wurde nicht von der Fahrerlaubnisbehörde am aktuellen Wohnort ausgestellt.

Verfahrensablauf

Sie müssen die Karteikartenabschrift bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragen, die den Papierführerschein ausgestellt hat.
Der Antrag kann in der Regel formlos, beispielsweise durch Brief oder E-Mail erfolgen.

Die Fahrerlaubnisbehörde benötigt von Ihnen Angaben zu Ihrer Person, wie Name, Geburtsdatum, Geburtsort. Ebenso bedarf es neben Ihrer aktuellen Wohnanschrift noch Angaben zum Wohnort zum Zeitpunkt der Ausstellung des Papierführerscheins.
Darüber hinaus sind Angaben zum Papierführerschein erforderlich. Dies sind die Führerscheinnummer und das Ausstellungsdatum. Als Nachweis für Ihre Angaben dient eine Kopie des Führerscheins beziehungsweise eines Ausweisdokumentes.
Zur Bearbeitung wird noch der Name und die Anschrift der aktuellen Fahrerlaubnisbehörde benötigt.
Dies ist die Fahrerlaubnisbehörde, welche für Ihren aktuellen Wohnort zuständig ist.

Die Karteikartenabschrift wird im Regelfall direkt an die aktuell zuständige Fahrerlaubnisbehörde gesendet.

Fristen

keine

Unterlagen

  • Angaben zum Führerscheininhaber: Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Angaben zur aktuellen Wohnanschrift und Angaben zum Wohnort bei Ausstellung des Papierführerscheins
  • Angaben zum Papierführerschein: Führerscheinnummer und Ausstellungsdatum
  • Kopie vom Führerschein oder von einem Ausweisdokument
  • Angaben zur aktuellen Fahrerlaubnisbehörde: Name und Anschrift

Kosten

je nach Behörde unterschiedlich

Sonstiges

keine

Zuständigkeit

die Fahrerlaubnisbehörde, welche den Papierführerschein ausgestellt hat

Vertiefende Informationen

Anschriftenverzeichnis der Fahrerlaubnisbehörden in Deutschland - Kraftfahrt-Bundesamt

Verwandte Lebenslagen

Freigabevermerk

09.11.2022 Verkehrsministerium Baden-Württemberg

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