Leistungen BW: Stadt Östringen

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ReadSpeaker
ReadSpeaker ist ein Vorleseservice für Internetinhalte. Der Besucher der Webseite kann den Vorleseservice mit einem Klick auf die Funktion aktivieren.
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ReadSpeakerAm Sommerfeld 786825 Bad WörishofenDeutschland Phone: +49 8247 906 30 10Email: deutschland@readspeaker.com
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Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO

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ReadSpeaker, Princenhof park 13, 3972 NG Driebergen-Rijsenburg, Niederlande

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Im Rahmen der Netze BW Initiative „Digitale Nähe zu Kommunen“ werden der Kommune Östringen Daten des sogenannten Energiemonitors und zu Störungsmeldungen für ihren Webauftritt bereitgestellt.Die Darstellung des Energiemonitors sowie der aktuellen Störungen zeigen ausschließlich aggregierte und nicht personenbeziehbare Daten der Kommune Östringen
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Zur Gewährleistung eines störungsfreien Betriebs speichert die Netze BW GmbH technische Informationen sowie Inhalt, Datum und Uhrzeit von Systemzugriffen.

Die Darstellung des Energiemonitors sowie der aktuellen Störungen zeigen ausschließlich aggregierte und nicht personenbeziehbare Daten der Kommune Östringen.

Ort der Verarbeitung
Deutschland
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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

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Netze BW GmbH

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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Europäische Union

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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Kommunale Tourismusinfrastruktur - Förderung beantragen

Mit dem Tourismusinfrastrukturprogramm fördert die Landesregierung bauliche Investitionen und investive Vorhaben der baden-württembergischen Tourismuskommunen, um den Ausbau einer modernen und zukunftsorientierten Tourismusinfrastruktur voran zu bringen.

Folgende Ziele sollen mit der Förderung von kommunalen Tourismusprojekten für das Reiseland Baden-Württemberg erreicht werden:

  • Die ökonomische, ökologische und soziale Nachhaltigkeit von öffentlichen Tourismusinfrastruktureinrichtungen soll gestärkt werden. Hier sind unter anderem Maßnahmen zur energetischen Sanierung und zum Ausbau der Barrierefreiheit im Sinne eines „Tourismus für Alle“ gemeint.
  • Ebenso können kommunale Vorhaben aus dem Bereich des sanften Tourismus wie Rad- und Wanderprojekte gefördert werden. Durch die Maßnahmen soll sich die Qualität, insbesondere auch die Erlebnisqualität öffentlicher Tourismusinfrastruktureinrichtungen verbessern.

Insgesamt sollen sich die Projekte im Rahmen der Schwerpunktthemen Natur, Genuss, Kultur und Gesundheit und der entsprechenden Produktmarken nach der aktuellen Tourismuskonzeption des Landes orientieren.

Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Voraussetzungen

Sie können die Förderung beantragen als:

  • Gemeinden
  • gemeindliche Zusammenschlüsse
  • Landkreise im Rahmen von Kooperationsvorhaben, sofern sich Gemeinden oder gemeindliche Zusammenschlüsse mit mindestens 50 Prozent beteiligen.

Gefördert werden:

  • nur Vorhaben, die überwiegend touristisch genutzt werden oder genutzt werden sollen und die den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie der Nachhaltigkeit entsprechen.
  • bauliche Investitionen für die Errichtung, Sanierung und die Modernisierung öffentlicher Tourismusinfrastruktureinrichtungen, die für die Gestaltung eines marktorientierten, zukunftsfähigen Gesamtangebots notwendig sind. Auf eine flächensparende Realisierung ist grundsätzlich zu achten.

Bei den Vorhaben sind die Belange von Menschen mit Behinderungen sowie mit Mobilitätsbeeinträchtigungen nach Maßgabe der einschlägigen Rechtsvorschriften des Landes zu berücksichtigen.

Verfahrensablauf

  • Um Ihre Erfolgschancen auszuloten, nehmen Sie mit dem zuständigen Regierungspräsidium vorher Kontakt auf.
  • Reichen Sie den Antrag per E-Mail ein. Nutzen Sie dafür das zur Verfügung gestellte Formular.
  • Füllen Sie das Formular vollständig aus.
  • Fügen Sie alle erforderlichen Unterlagen bei.
  • Unterschreiben Sie den Antrag.
  • Schicken Sie den Antrag und die erforderlichen Unterlagen an die Rechtsaufsichtsbehörde und an das zuständige Regierungspräsidium.

Die Rechtsaufsichtsbehörde beurteilt den Antrag aus gemeindewirtschaftlicher Sicht und leitet ihre Stellungnahme an das zuständige Regierungspräsidium weiter.

Es werden alle Anträge gesammelt und in Absprache mit dem zuständigen Ministerium abschließend beurteilt. Nach Entscheidung über die Anträge erhalten Sie in der Regel eine schriftliche vorab Information. Zeitgleich wird auch in der Presse über die Entscheidung informiert.

Den entgültigen Förderbescheid erhalten Sie zeitnah nach der Veröffentlichung. Darin finden Sie Informationen über die Förderhöhe, die Auszahlung und das weitere Verfahren.

Fristen

Bis zum 1. Oktober für das nächste Kalenderjahr.

Unterlagen

Alle erforderlichen Antragsunterlagen werden im Frühjahr hier auf service-bw und auf den Homepages des für den Tourismus zuständigen Ministeriums sowie der Regierungspräsidien bereitgestellt.

Darüber hinaus sind folgende Anlagen dem Antrag beizufügen:

  • Beurteilung der Rechtsaufsichtsbehörde aus gemeindewirtschaftlicher Sicht und zu der Wirtschaftlichkeit des beantragten Vorhabens
  • Beschluss des zuständigen Organs des Vorhabenträgers über deren Durchführung
  • Planungsunterlagen (Zeichnerische Darstellungen und Skizzen),
  • zweistufige Kostenschätzung nach DIN 276,
  • Wirtschaftlichkeitsberechnung/Kosten-Nutzennachweis entsprechend Nummer 4.1 VwV TIP mit einer hinreichend belastbaren Wirtschaftlichkeitsprognose für das Vorhaben,
  • Angaben zur Höhe und zur Finanzierung der durch das Vorhaben ausgelösten Folgekosten,
  • Übersicht über die Haushalts- und Finanzlage der Kommune,
  • Stellungnahmen der zuständigen Fachstellen (zum Beispiel Straßenbau-, Wasserwirtschafts- oder Naturschutzbehörde),
  • Kommunales Gesamtkonzept zur touristischen Entwicklung
  • Darstellung des Engagements in einer touristischen teilregionalen oder regionalen Destinationsmanagementorganisation
  • gegebenenfalls Angaben zum Innovationsgehalt des beantragten Vorhabens,
  • Stellungnahme der teilregionalen oder regionalen Destinationsmanagementorganisation.
  • Erklärung zu den subventionserheblichen Tatsachen
  • Beihilferechtliche Erklärungen soweit notwendig

Kosten

Keine

Bearbeitungsdauer

Eine Entscheidung über alle Projektanträge wird regelmäßig im 2. Quartal des Kalenderjahres gefällt, für das die Förderung beantragt wurde (Bearbeitungsdauer ab Oktober ca. 7 Monate).

Sonstiges

Keine

Zuständigkeit

Das für Ihre Kommune zuständige Regierungspräsidium.

Freigabevermerk

20.06.2022 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg

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