Leistungen BW: Stadt Östringen

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ReadSpeaker
ReadSpeaker ist ein Vorleseservice für Internetinhalte. Der Besucher der Webseite kann den Vorleseservice mit einem Klick auf die Funktion aktivieren.
Verarbeitungsunternehmen
ReadSpeakerAm Sommerfeld 786825 Bad WörishofenDeutschland Phone: +49 8247 906 30 10Email: deutschland@readspeaker.com
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

ReadSpeaker dokumentiert lediglich, wie oft die Vorlese-Funktion angeklickt wurde. Es werden keinerlei nutzerbezogene Daten erhoben, protokolliert oder dokumentiert. ReadSpeaker erhebt und speichert keine Daten, die zur Identifikation einer Person genutzt werden können.

Die IP-Adresse des Website-Besuchers wird im Cookie gespeichert, der Link zum Besucher wird jedoch nur für ReadSpeaker gespeichert, um die vom Benutzer gewählten Einstellungen beizubehalten (Hervorhebungseinstellung, Textgröße usw.). Es kann also keine Verbindung zwischen der IP-Adresse und der tatsächlichen Nutzung oder sogar Web-besuch-Details dieser individuellen Nutzung erfolgen. ReadSpeaker führt statistische Daten über die Verwendung der Sprachfunktion im Allgemeinen. Die statistischen Daten können jedoch nicht mit einzelnen Benutzern oder der Verwendung verknüpft werden. In ReadSpeaker wird nur die Gesamtzahl der Sprachfunktionsaktivierungen pro Webseite gespeichert. Die IP – Adresse wird einige Wochen nach dem  Umwandlungsprozesses wieder gelöscht.

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2: Ein Cookie, der gesetzt wird, wenn Sie Änderungen an der Einstellungsseite vornehmen. Es heißt "ReadSpeakerSettings", kann aber mit einer Konfiguration ("general.cookieName") umbenannt werden. Standardmäßig ist die Cookie-Lebensdauer auf 360 000 000 Millisekunden (~ 4 Tage) festgelegt. Die Lebensdauer des Cookies kann vom Kunden geändert werden, um eine längere / kürzere Lebensdauer zu ermöglichen.

Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

ReadSpeaker, Princenhof park 13, 3972 NG Driebergen-Rijsenburg, Niederlande

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Netze BW
Im Rahmen der Netze BW Initiative „Digitale Nähe zu Kommunen“ werden der Kommune Östringen Daten des sogenannten Energiemonitors und zu Störungsmeldungen für ihren Webauftritt bereitgestellt.Die Darstellung des Energiemonitors sowie der aktuellen Störungen zeigen ausschließlich aggregierte und nicht personenbeziehbare Daten der Kommune Östringen
Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
Datenverarbeitungszwecke

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Diese Nutzungsdaten werden von Netze BW GmbH für die Qualitätssicherung des Systembetriebs genutzt und nach 90 Tagen von den Systemen der Netze BW gelöscht.

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Zur Gewährleistung eines störungsfreien Betriebs speichert die Netze BW GmbH technische Informationen sowie Inhalt, Datum und Uhrzeit von Systemzugriffen.

Die Darstellung des Energiemonitors sowie der aktuellen Störungen zeigen ausschließlich aggregierte und nicht personenbeziehbare Daten der Kommune Östringen.

Ort der Verarbeitung
Deutschland
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

90 Tage
Datenempfänger

Netze BW GmbH

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

datenschutz@netze-bw.de

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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Patentregister - Design anmelden

  • Eingetragene Designs schützen die Gestaltung (das Design) von
    • industriell oder handwerklich hergestellten Erzeugnissen, zum Beispiel von Bekleidung, Möbeln, Fahrzeugen, Stoffen, Ziergegenständen oder grafischen Symbolen,
    • Teilen von Erzeugnissen, zum Beispiel die Sohle eines Sportschuhs oder die Kappe eines Schreibgeräts.
  • Schutzfähig sind Form und Farbgebung von Gegenständen.
  • Nach Eintragung ins Designregister haben Sie das ausschließliche Recht, das eingetragene Design zu benutzen
  • Designschutz können Sie bis zu 25 Jahre aufrecht erhalten.

Voraussetzungen

  • Das angemeldete Design ist designfähig, d.h. die konkrete Form- und Farbgebung eines Produkts wird gezeigt
  • Das Design ist mit der öffentlichen Ordnung und den guten Sit-ten vereinbar. Staatliche Hoheitszeichen oder andere Zeichen von öffentlichem Interesse dürfen nicht missbräuchlich verwendet werden.
  • Wenn Sie nicht in Deutschland wohnen und weder einen Sitz noch eine Niederlassung in Deutschland haben, benötigen Sie einen in Deutschland zugelassenen Rechts- oder Patentanwalt als Vertreter

Verfahrensablauf

Ihr Design können Sie schriftlich oder elektronisch anmelden.

Wenn Sie Ihr Design schriftlich anmelden möchten:

  • Laden Sie sich das Antragsformular zur Anmeldung eines Designs sowie – bei Sammelanmeldungen - gegebenenfalls das Anlageblatt herunter und füllen Sie beides aus. Es steht im Internet zum Download zur Verfügung.
  • Fügen Sie alle nötigen Unterlagen bei und reichen Sie Ihren Antrag persönlich oder per Post (nicht per Fax) beim DPMA ein. Beachten Sie die rechtlichen Anforderungen und die Vorgaben für die Wiedergabe Ihres Designs. Unbedingt vorliegen müssen
    • Angaben zum Anmelder
    • die Wiedergabe des Designs und
    • die Erzeugnisangabe.
  • Sie bekommen dann eine Empfangsbestätigung.
  • Überweisen Sie binnen drei Monaten die Anmeldegebühren.
  • Ihre Anmeldung wird erst im Rahmen der Sachbearbeitung in der Designstelle des DPMA geprüft. Das DPMA klärt, ob alle für die Anmeldung erforderlichen Angaben und Unterlagen eingegangen sind. Es wird festgestellt, ob die Anmeldung die rechtlichen Anforderungen erfüllt, vor allem, ob die Wiedergabe den Formerfordernissen entspricht. Außerdem prüft das DPMA, ob das angemeldete Design designfähig ist, das heißt die konkrete Form- und Farbgebung eines Produkts zeigt.
  • Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, trägt die Designstelle Ihre Anmeldung in das Register ein. Die Eintragung wird auf der Publikationsplattform DPMAregister und im elektronischen Designblatt bekannt gemacht. Mit der Eintragung in das Designregister entsteht der Designschutz.
  • Um den Schutz aufrecht zu erhalten, müssen Sie rechtzeitig zum Ende einer jeden Schutzperiode (jeweils 5 Jahre) die Aufrechterhaltungsgebühren bezahlen. Sie können Ihr Design maximal 25 Jahre schützen lassen.

Wenn Sie die Eintragung elektronisch beantragen möchten:

  • Für Anmeldungen von bis zu 10 Designs können Sie Ihren Antrag über den Dienst DPMAdirektWeb stellen, er ist dann ohne Unterschrift und ohne elektronische Signatur gültig.
  • Wenn Sie mehr als 10 Designs anmelden möchten, nutzen Sie dafür den kostenlosen Dienst DPMAdirektPro
  • Sie brauchen dafür
    • eine Signaturkarte mit dazugehörigem Kartenleser (Anbieter finden Sie bei der Bundesnetzagentur) und
    • die Anmelde-Software DPMAdirektPro, um die Anmeldedokumente erstellen und validieren zu können
  • Überweisen Sie unaufgefordert die Anmeldegebühr.
  • Sie erhalten dann eine Empfangsbestätigung.
  • Das DPMA prüft, ob Ihr Design eingetragen werden kann.
  • Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, trägt die Designstelle Ihre Anmeldung in das Register ein. Die Eintragung wird auf der Publikationsplattform DPMAregister und im elektronischen Designblatt bekannt gemacht. Mit der Eintragung in das Designregister entsteht der Designschutz.
  • Um den Schutz aufrecht zu erhalten, müssen Sie rechtzeitig zum Ende einer jeden Schutzperiode (jeweils 5 Jahre) die Aufrechterhaltungsgebühren bezahlen. Sie können Ihr Design maximal 25 Jahre schützen lassen.

Achtung: Es wird nicht geprüft, ob das angemeldete Design auch die übrigen materiellen Schutzvoraussetzungen erfüllt – zum Beispiel in Bezug auf die Neuheit und Eigenart des Designs. Ein Design wird also auch eingetragen, wenn eine oder mehrere dieser Schutzvoraussetzungen fehlen. Designschutz entsteht jedoch nur, wenn das Design zum Zeitpunkt der Anmeldung Neuheit und Eigenart aufweist. Diese Schutzvoraussetzungen werden aber erst im Streitfall im Nichtigkeitsverfahren vor dem DPMA oder in einem Verletzungsverfahren vor Gericht geprüft.

Fristen

  • Antrag auf Designschutz: maximal 12 Monate nach der erstmaligen Veröffentlichung ("Offenbarung") Ihres Designs
  • Zahlung der Anmeldegebühr: innerhalb von drei Monaten nach Einreichung der Anmeldung
  • Zahlung der Aufrechterhaltungsgebühr: spätestens zum Ende einer jeden Schutzperiode (jeweils fünf Jahre ab dem Anmeldetag)

Unterlagen

  • Antrag auf Eintragung eines Designs, der konkrete Angaben zum Anmelder enthält
  • Zur Bekanntmachung geeignete Darstellung des Designs, zum Beispiel eine bildliche Darstellung. Die Darstellungen des Designs, die Sie einreichen, sind besonders wichtig. Denn geschützt ist nur das, was aus den Darstellungen ersichtlich wird.
  • Angabe der Erzeugnisse, bei denen das Design verwendet werden soll
  • Bei Sammelanmeldungen zusätzlich: Anlageblatt zum Antrag auf Eintragung eines Designs

Kosten

  • Anmeldung eines Designs (elektronisch): EUR 60,00
  • Anmeldung eines Designs (in Papierform): EUR 70,00
  • Sammelanmeldung (elektronisch): EUR 6,00 pro Design, mindestens EUR 60,00
  • Sammelanmeldung (Papierform): EUR 7,00 pro Design, mindestens EUR 70,00

Bearbeitungsdauer

  • 2 bis 4 Wochen
  • Bei Anmeldungen mit Mängeln: 7 bis 8 Monate

Sonstiges

Als Inhaber eines eingetragenen Designs besitzen Sie das ausschließliche Recht, das Design zu benutzen. Sie können Dritten verbieten, Ihr Design bei der Herstellung, Veräußerung oder Ein- und Ausfuhr von Produkten zu verwenden. Das heißt auch, dass Sie als Designinhaber gegen jedes Design vorgehen können, das beim informierten Benutzer keinen anderen Gesamteindruck als Ihr eingetragenes Design erweckt.

Zuständigkeit

das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) in München

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Deutsche Patent - und Markenamt hat dessen ausführliche Fassung am 19.12.2018 freigegeben.

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