Leistungen BW: Stadt Östringen

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ReadSpeaker
ReadSpeaker ist ein Vorleseservice für Internetinhalte. Der Besucher der Webseite kann den Vorleseservice mit einem Klick auf die Funktion aktivieren.
Verarbeitungsunternehmen
ReadSpeakerAm Sommerfeld 786825 Bad WörishofenDeutschland Phone: +49 8247 906 30 10Email: deutschland@readspeaker.com
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

ReadSpeaker dokumentiert lediglich, wie oft die Vorlese-Funktion angeklickt wurde. Es werden keinerlei nutzerbezogene Daten erhoben, protokolliert oder dokumentiert. ReadSpeaker erhebt und speichert keine Daten, die zur Identifikation einer Person genutzt werden können.

Die IP-Adresse des Website-Besuchers wird im Cookie gespeichert, der Link zum Besucher wird jedoch nur für ReadSpeaker gespeichert, um die vom Benutzer gewählten Einstellungen beizubehalten (Hervorhebungseinstellung, Textgröße usw.). Es kann also keine Verbindung zwischen der IP-Adresse und der tatsächlichen Nutzung oder sogar Web-besuch-Details dieser individuellen Nutzung erfolgen. ReadSpeaker führt statistische Daten über die Verwendung der Sprachfunktion im Allgemeinen. Die statistischen Daten können jedoch nicht mit einzelnen Benutzern oder der Verwendung verknüpft werden. In ReadSpeaker wird nur die Gesamtzahl der Sprachfunktionsaktivierungen pro Webseite gespeichert. Die IP – Adresse wird einige Wochen nach dem  Umwandlungsprozesses wieder gelöscht.

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1: Ein erstes Cookie, das festlegt, ob die Javascripts beim Laden der Seite geladen werden sollen oder nicht. Dieser Cookie heißt "_rspkrLoadCore" und ist ein Session-Only-Cookie. Dieser Cookie wird gesetzt, wenn der Benutzer mit der Schaltfläche interagiert.

2: Ein Cookie, der gesetzt wird, wenn Sie Änderungen an der Einstellungsseite vornehmen. Es heißt "ReadSpeakerSettings", kann aber mit einer Konfiguration ("general.cookieName") umbenannt werden. Standardmäßig ist die Cookie-Lebensdauer auf 360 000 000 Millisekunden (~ 4 Tage) festgelegt. Die Lebensdauer des Cookies kann vom Kunden geändert werden, um eine längere / kürzere Lebensdauer zu ermöglichen.

Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

ReadSpeaker, Princenhof park 13, 3972 NG Driebergen-Rijsenburg, Niederlande

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Netze BW
Im Rahmen der Netze BW Initiative „Digitale Nähe zu Kommunen“ werden der Kommune Östringen Daten des sogenannten Energiemonitors und zu Störungsmeldungen für ihren Webauftritt bereitgestellt.Die Darstellung des Energiemonitors sowie der aktuellen Störungen zeigen ausschließlich aggregierte und nicht personenbeziehbare Daten der Kommune Östringen
Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
Datenverarbeitungszwecke

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Diese Nutzungsdaten werden von Netze BW GmbH für die Qualitätssicherung des Systembetriebs genutzt und nach 90 Tagen von den Systemen der Netze BW gelöscht.

Einwilligungshinweis

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Erhobene Daten

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Zur Gewährleistung eines störungsfreien Betriebs speichert die Netze BW GmbH technische Informationen sowie Inhalt, Datum und Uhrzeit von Systemzugriffen.

Die Darstellung des Energiemonitors sowie der aktuellen Störungen zeigen ausschließlich aggregierte und nicht personenbeziehbare Daten der Kommune Östringen.

Ort der Verarbeitung
Deutschland
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

90 Tage
Datenempfänger

Netze BW GmbH

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

datenschutz@netze-bw.de

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Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Ingenieurversorgung - Mitgliedschaft anmelden

Die Ingenieurversorgung Baden-Württemberg ist die berufsständische Versorgungseinrichtung der Ingenieure in Baden-Württemberg.

Das Versorgungswerk gewährt Ihnen als Mitglied sowie Ihren Hinterbliebenen folgende Leistungen:

  • Altersruhegeld
  • Berufsunfähigkeitsrente
  • Hinterbliebenenversorgung
  • Kapitalabfindung für hinterbliebene Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner bei Erlöschen des Rentenanspruchs im Fall der Wiederverheiratung

Hinweis: Darüber hinaus kann Ihnen das Versorgungswerk auf Antrag Zuschüsse für Rehabilitationsmaßnahmen gewähren, wenn die Kosten anders nicht gedeckt sind.

Sie müssen monatliche Regelpflichtbeiträge leisten, solange Sie kein Altersruhegeld und keine Rente wegen Berufsunfähigkeit beziehen. Für Selbständige beträgt der Regelbeitrag 18 Prozent der in der gesetzlichen Rentenversicherung festgesetzten Beitragsbemessungsgrenze. In folgenden Fällen können Sie eine Beitragsermäßigung beantragen:

  • Ihr Einkommen erreicht die Beitragsbemessungsgrenze nicht: Der ermäßigte Beitrag beträgt 18 Prozent des Jahresberufseinkommens, mindestens aber ein Viertel des Regelbeitrags.
  • In den ersten fünf Jahren der Teilnahme können Sie den Beitrag bis zur Hälfte ermäßigen lassen - jedoch nur bis zur Höhe von einem Viertel des Regelbeitrags.

Wenn Sie von der Versicherungspflicht für Angestellte zugunsten der Mitgliedschaft im Versorgungswerk befreit sind, zahlen Sie mindestens den Betrag, den Sie an die gesetzliche Rentenversicherung entrichten müssten.

Die meisten Arbeitgeber führen die Mitgliedsbeiträge direkt an das Versorgungswerk ab. Stehen Sie in einem Arbeitsverhältnis, teilen Sie Ihrem Arbeitgeber Ihre Mitgliedsnummer mit. Informieren Sie ihn von Ihrer Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Stehen Sie in keinem Arbeitsverhältnis oder zahlt Ihr Arbeitgeber die Beiträge nicht direkt an das Versorgungswerk, müssen Sie die Beiträge selbst entrichten.

Tipp: Nähere Informationen zu den Beiträgen finden Sie in der Satzung der Ingenieurversorgung Baden-Württemberg.

Voraussetzungen

Zur Mitgliedschaft im Versorgungswerk sind alle Mitglieder der Ingenieurkammer Baden-Württemberg verpflichtet.

Eine Mitgliedschaft im Versorgungswerk ist ausgeschlossen, wenn Sie

  • zu dem Zeitpunkt, an dem Ihre Teilnahme am Versorgungswerk beginnen würde, 45 Jahre oder älter oder
  • zu diesem Zeitpunkt berufsunfähig sind oder
  • eigene Versorgungsansprüche nach beamtenrechtlichen Vorschriften haben.

Verfahrensablauf

Sobald Sie Mitglied der Kammer sind, erhält das Versorgungswerk automatisch eine Nachricht. Es kommt dann mit allen nötigen Informationen und Unterlagen auf Sie zu. Eine vorherige Anmeldung durch die Mitglieder ist nicht erforderlich.

Tipp: Gleich bei Ihrer Anmeldung können Sie sich auf Antrag zugunsten des Versorgungswerkes von der Versicherungspflicht bei der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen. Das erforderliche Formular für den Befreiungsantrag erhalten Sie beim Versorgungswerk oder Sie können es im Internet herunterladen. Schicken Sie es ausgefüllt und unterschrieben an das Versorgungswerk. Das Versorgungswerk ergänzt Ihren Antrag und leitet ihn an die Deutsche Rentenversicherung Bund weiter.

Erfüllen Sie die Voraussetzungen für die Mitgliedschaft, teilt Ihnen das Versorgungswerk Ihre Mitgliedsnummer mit. Diese sollten Sie bei jedem zukünftigen Kontakt mit dem Versorgungswerk angeben.

Fristen

  • für die Anmeldung: sobald Sie die Voraussetzungen für die Mitgliedschaft erfüllen
  • für einen möglichen Ermäßigungsantrag: innerhalb von sechs Monaten nach Eintritt der Voraussetzungen
  • Darüber hinaus sind in der Satzung des Versorgungswerks weitere Fristen geregelt.

Unterlagen

  • Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
  • wenn Sie als Selbständige oder Selbständiger die Berechnung des Beitrags nach dem Jahresberufseinkommen beantragen: Schätzung des Einkommens des laufenden Kalenderjahres
  • wenn Sie in einem Angestelltenverhältnis tätig sind: Kopie des Arbeitsvertrags

Kosten

  • für die Anmeldung: keine
  • für die Mitgliedschaft: monatlicher Regelpflichtbeitrag

Zuständigkeit

Ingenieurversorgung Baden-Württemberg

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 07.06.2019 freigegeben.

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