Leistungen BW: Stadt Östringen

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ReadSpeaker
ReadSpeaker ist ein Vorleseservice für Internetinhalte. Der Besucher der Webseite kann den Vorleseservice mit einem Klick auf die Funktion aktivieren.
Verarbeitungsunternehmen
ReadSpeakerAm Sommerfeld 786825 Bad WörishofenDeutschland Phone: +49 8247 906 30 10Email: deutschland@readspeaker.com
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Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO

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Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

ReadSpeaker, Princenhof park 13, 3972 NG Driebergen-Rijsenburg, Niederlande

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Im Rahmen der Netze BW Initiative „Digitale Nähe zu Kommunen“ werden der Kommune Östringen Daten des sogenannten Energiemonitors und zu Störungsmeldungen für ihren Webauftritt bereitgestellt.Die Darstellung des Energiemonitors sowie der aktuellen Störungen zeigen ausschließlich aggregierte und nicht personenbeziehbare Daten der Kommune Östringen
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Netze BW GmbH
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Zur Gewährleistung eines störungsfreien Betriebs speichert die Netze BW GmbH technische Informationen sowie Inhalt, Datum und Uhrzeit von Systemzugriffen.

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Ort der Verarbeitung
Deutschland
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

90 Tage
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Netze BW GmbH

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

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datenschutz@netze-bw.de

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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Europäische Union

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Der Führungslehrgang an der Führungsakademie

Der Führungslehrgang der Führungsakademie dient der Vorbereitung von besonders qualifizierten Nachwuchskräften auf leitende Funktionen in der Landesverwaltung bzw. in den entsendenden Organisationen. Dem intersektoralen Auftrag folgend, stehen für nationale wie internationale Bewerbungen außerhalb der Landesverwaltung Teilnahmeplätze zur Verfügung.

Nähere Informationen zum jeweils aktuellen Führungslehrgang entnehmen Sie der Internetseite der Führungsakademie.

Voraussetzungen

20 Plätze sind für Teilnehmende aus der Landesverwaltung reserviert. Diese müssen

  • qualifizierte Universitätsabschlüsse haben,
  • überdurchschnittlich beurteilt sein und
  • sich in drei Stationen auf mindestens zwei Verwaltungsebenen bewährt haben.
  • Ministerialerfahrung ist wünschenswert.
  • Den Teilnehmenden muss Führungspotenzial attestiert werden.

Daneben lässt die Führungsakademie jedes Jahr bis zu 5 Teilnehmende zu, die aus folgenden Bereichen stammen:

  • Wirtschaft
  • kommunale, nationale und internationale Verwaltungen
  • Verbände
  • Kirchen
  • Zivilgesellschaft

Voraussetzung für eine erfolgreiche Bewerbung von Teilnehmenden aus diesen Bereichen ist, dass Bewerberinnen und Bewerber von ihrer Organisation benannt werden und sie über eine vergleichbare Qualifikation wie die Teilnehmenden aus der Landesverwaltung verfügen (Universitätsabschluss, praktische Berufserfahrung, Führungspotenzial).

Verfahrensablauf

Teilnehmende aus der Landesverwaltung Baden-Württemberg

Die Amtschefinnen und Amtschefs der Ressorts benennen dem Staatsministerium ihre Teilnehmerinnen und Teilnehmer für den Führungslehrgang. Die Auswahl der Teilnehmenden erfolgt flexibel entsprechend der Personalentwicklungsplanung der Ressorts. Jedes Ressort besetzt in eigener Zuständigkeit ein bis drei Plätze. Möchte ein Ressort mehr als 2 Plätze in Anspruch nehmen, ist eine Vorabstimmung mit der Führungsakademie sinnvoll. Für den Bereich der Regierungspräsidien liegt die Zuständigkeit der Teilnehmenden-Auswahl beim jeweiligen Fachressort, welches das Innenministerium über seine Entscheidung rechtzeitig informiert.

Teilnehmende außerhalb der Landesverwaltung Baden-Württemberg

Interessierte Organisationen außerhalb der Landesverwaltung können geeignete Bewerberinnen und Bewerber direkt bei der Führungsakademie melden. Die Vergabe der Plätze erfolgt durch die Führungsakademie im Rahmen eines Auswahl-Assessments. Die Führungsakademie nimmt bei Bedarf eine Vorauswahl für die Teilnahme am Assessment vor. Eine direkte Bewerbung von externen Interessentinnen und Interessenten ist nicht möglich.

Die für den Führungslehrgang benannten Teilnehmenden nehmen im Rahmen der „Brücke zur Akademie“ an einem Potenzial-Assessment-Center teil.

Fristen

Es gilt die in der jeweiligen Ausschreibung genannte Anmeldefrist.

Unterlagen

Erforderliche Unterlagen entnehmen Sie der jeweiligen Ausschreibung. Diese finden Sie auf der Internetseite der Führungsakademie (URL: https://www.diefuehrungsakademie.de/fuehrungslehrgang)

Kosten

Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus der Landesverwaltung werden von ihrer Dienststelle für die Präsenzphase an die Führungsakademie Baden-Württemberg abgeordnet. Sie erhalten während dieser Zeit Reisekosten nach dem Landesreisekostengesetz (LRKG) oder bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen Trennungsgeld. Während der berufsbegleitenden Phase übernimmt die Führungsakademie für die Teilnahme an den Lehrgangswochen und den Projekten die Reisekosten nach LRKG. Lehrgangsgebühren werden nicht erhoben.

Entsendende Organisationen außerhalb der Landesverwaltung zahlen eine Teilnahmepauschale in Höhe von 1.000 Euro je Person jeweils für die Präsenzphase und die berufsbegleitende Phase. Reisekosten, die im Rahmen des Lehrgangs entstehen, müssen von den Teilnehmenden selbst getragen und mit ihren entsendenden Organisationen eigenverantwortlich abgerechnet werden. Für Teilnehmende aus zivilgesellschaftlichen Organisationen und kleineren Verbänden kann die Gebühr im Einzelfall auch verringert werden. Zusätzlich können im Einzelfall (z.B. Teilnehmende aus den MOE-Staaten) auch Stipendien über den Verein der Absolventen und Freunde der Führungsakademie gewährt werden.

Bearbeitungsdauer

-

Bezugsort

-

Sonstiges

Keine

Rechtsgrundlage

Keine-

Zuständigkeit

die Führungsakademie Baden-Württemberg

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Führungsakademie Baden-Württemberg hat dessen ausführliche Fassung am 14.06.2022 freigegeben.

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