Lebenslagen BW: Stadt Östringen

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ReadSpeaker
ReadSpeaker ist ein Vorleseservice für Internetinhalte. Der Besucher der Webseite kann den Vorleseservice mit einem Klick auf die Funktion aktivieren.
Verarbeitungsunternehmen
ReadSpeakerAm Sommerfeld 786825 Bad WörishofenDeutschland Phone: +49 8247 906 30 10Email: deutschland@readspeaker.com
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ReadSpeaker dokumentiert lediglich, wie oft die Vorlese-Funktion angeklickt wurde. Es werden keinerlei nutzerbezogene Daten erhoben, protokolliert oder dokumentiert. ReadSpeaker erhebt und speichert keine Daten, die zur Identifikation einer Person genutzt werden können.

Die IP-Adresse des Website-Besuchers wird im Cookie gespeichert, der Link zum Besucher wird jedoch nur für ReadSpeaker gespeichert, um die vom Benutzer gewählten Einstellungen beizubehalten (Hervorhebungseinstellung, Textgröße usw.). Es kann also keine Verbindung zwischen der IP-Adresse und der tatsächlichen Nutzung oder sogar Web-besuch-Details dieser individuellen Nutzung erfolgen. ReadSpeaker führt statistische Daten über die Verwendung der Sprachfunktion im Allgemeinen. Die statistischen Daten können jedoch nicht mit einzelnen Benutzern oder der Verwendung verknüpft werden. In ReadSpeaker wird nur die Gesamtzahl der Sprachfunktionsaktivierungen pro Webseite gespeichert. Die IP – Adresse wird einige Wochen nach dem  Umwandlungsprozesses wieder gelöscht.

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Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO

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Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

ReadSpeaker, Princenhof park 13, 3972 NG Driebergen-Rijsenburg, Niederlande

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Im Rahmen der Netze BW Initiative „Digitale Nähe zu Kommunen“ werden der Kommune Östringen Daten des sogenannten Energiemonitors und zu Störungsmeldungen für ihren Webauftritt bereitgestellt.Die Darstellung des Energiemonitors sowie der aktuellen Störungen zeigen ausschließlich aggregierte und nicht personenbeziehbare Daten der Kommune Östringen
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Diese Nutzungsdaten werden von Netze BW GmbH für die Qualitätssicherung des Systembetriebs genutzt und nach 90 Tagen von den Systemen der Netze BW gelöscht.

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Zur Gewährleistung eines störungsfreien Betriebs speichert die Netze BW GmbH technische Informationen sowie Inhalt, Datum und Uhrzeit von Systemzugriffen.

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Ort der Verarbeitung
Deutschland
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

90 Tage
Datenempfänger

Netze BW GmbH

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

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datenschutz@netze-bw.de

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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Europäische Union

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Checkliste Behindertenfahrzeuge

Die notwendige Zusatz-Ausstattung richtet sich einerseits nach Ihren individuellen Bedürfnissen, anderseits auch nach den Auflagen Ihres Führerscheins. Auf einige Punkte sollten Sie besonders achten.

Informieren Sie sich über die Bestimmungen für Fahrerlaubnisse für bewegungsbeeinträchtigte Menschen:

  • Für welche Fahrzeuge gilt Ihr Führerschein?
  • Welche Spezialvorrichtungen sind erforderlich?
  • Sind Perfektions- und Trainingsfahrten erforderlich oder möglich?
  • Bedingt durch die körperliche Behinderung ist in jedem Fall eine Bestätigung der Fahrtüchtigkeit durch eine ärztliche Untersuchung nachzuweisen. Informieren Sie sich darüber am besten bei Ihrem Arzt.
  • Eine Rücksprache mit einer Kfz-Versicherung ist oftmals angeraten, da diese teilweise besondere Konditionen in der Vertragsgestaltung oder dem Einbau besonderer Sicherheitsausstattungen in Fahrzeugen für behinderte Menschen zu Grunde legen.

Achten Sie beim Autokauf insbesondere auf

  • Anzahl und Art der Türen
  • Sitzform
  • Schwenksitze
  • Türöffnungsweite
  • Kofferraum (Größe, Öffnungsweite, Ladekantenhöhe)
  • klappbaren Rücksitz
  • Automatikgetriebe
  • technische Sicherheit wie z.B. Servolenkung
  • Assistenzsysteme wie z.B. Einparkhilfe oder Parklenkassistent
  • elektrische Fensterheber

Viele Fahrzeughersteller bieten daneben Fahrhilfen an wie beispielsweise

  • Linksgas
  • Fußfeststellbremse
  • Ladehilfe/Rollstuhl-Lift
  • Rollstuhlhalterungen mit elektrischer Lösevorrichtung
  • Handgeräte für Gas und Bremse
  • Lenkrad-Drehknäufe
  • Pedalabdeckungen
  • Schließhilfen

Versuchen Sie, Umbauvarianten vorab zu testen (z.B. bei Fahrschulen oder Autofahrerclubs).

Achtung: Lassen Sie Ihr Fahrzeug behindertengerecht umbauen, klären Sie vorher, ob Sie danach eine neue Betriebserlaubnis benötigen und ob das Fahrzeug wieder in seinen ursprünglichen Zustand zurückgebaut werden kann für den Fall eines Weiterverkaufs.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Finanzministerium hat ihn am 05.06.2019 freigegeben.

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