Lebenslagen BW: Stadt Östringen

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ReadSpeaker
ReadSpeaker ist ein Vorleseservice für Internetinhalte. Der Besucher der Webseite kann den Vorleseservice mit einem Klick auf die Funktion aktivieren.
Verarbeitungsunternehmen
ReadSpeakerAm Sommerfeld 786825 Bad WörishofenDeutschland Phone: +49 8247 906 30 10Email: deutschland@readspeaker.com
Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 

ReadSpeaker dokumentiert lediglich, wie oft die Vorlese-Funktion angeklickt wurde. Es werden keinerlei nutzerbezogene Daten erhoben, protokolliert oder dokumentiert. ReadSpeaker erhebt und speichert keine Daten, die zur Identifikation einer Person genutzt werden können.

Die IP-Adresse des Website-Besuchers wird im Cookie gespeichert, der Link zum Besucher wird jedoch nur für ReadSpeaker gespeichert, um die vom Benutzer gewählten Einstellungen beizubehalten (Hervorhebungseinstellung, Textgröße usw.). Es kann also keine Verbindung zwischen der IP-Adresse und der tatsächlichen Nutzung oder sogar Web-besuch-Details dieser individuellen Nutzung erfolgen. ReadSpeaker führt statistische Daten über die Verwendung der Sprachfunktion im Allgemeinen. Die statistischen Daten können jedoch nicht mit einzelnen Benutzern oder der Verwendung verknüpft werden. In ReadSpeaker wird nur die Gesamtzahl der Sprachfunktionsaktivierungen pro Webseite gespeichert. Die IP – Adresse wird einige Wochen nach dem  Umwandlungsprozesses wieder gelöscht.

Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien

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ReadSpeaker webReader speichert zwei Cookies:

1: Ein erstes Cookie, das festlegt, ob die Javascripts beim Laden der Seite geladen werden sollen oder nicht. Dieser Cookie heißt "_rspkrLoadCore" und ist ein Session-Only-Cookie. Dieser Cookie wird gesetzt, wenn der Benutzer mit der Schaltfläche interagiert.

2: Ein Cookie, der gesetzt wird, wenn Sie Änderungen an der Einstellungsseite vornehmen. Es heißt "ReadSpeakerSettings", kann aber mit einer Konfiguration ("general.cookieName") umbenannt werden. Standardmäßig ist die Cookie-Lebensdauer auf 360 000 000 Millisekunden (~ 4 Tage) festgelegt. Die Lebensdauer des Cookies kann vom Kunden geändert werden, um eine längere / kürzere Lebensdauer zu ermöglichen.

Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 

Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

ReadSpeaker, Princenhof park 13, 3972 NG Driebergen-Rijsenburg, Niederlande

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Netze BW
Im Rahmen der Netze BW Initiative „Digitale Nähe zu Kommunen“ werden der Kommune Östringen Daten des sogenannten Energiemonitors und zu Störungsmeldungen für ihren Webauftritt bereitgestellt.Die Darstellung des Energiemonitors sowie der aktuellen Störungen zeigen ausschließlich aggregierte und nicht personenbeziehbare Daten der Kommune Östringen
Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 

Diese Nutzungsdaten werden von Netze BW GmbH für die Qualitätssicherung des Systembetriebs genutzt und nach 90 Tagen von den Systemen der Netze BW gelöscht.

Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
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Zur Gewährleistung eines störungsfreien Betriebs speichert die Netze BW GmbH technische Informationen sowie Inhalt, Datum und Uhrzeit von Systemzugriffen.

Die Darstellung des Energiemonitors sowie der aktuellen Störungen zeigen ausschließlich aggregierte und nicht personenbeziehbare Daten der Kommune Östringen.

Ort der Verarbeitung
Deutschland
Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

  90 Tage
Datenempfänger
   

Netze BW GmbH

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

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datenschutz@netze-bw.de

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Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Stadt Östringen
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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

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Lebenslagen BW
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Reisevertrag

 

Wenn Sie eine bestimmte Reise buchen und der Reiseveranstalter diese Buchung bestätigt, kommt ein Reisevertrag zu Stande. Der Reiseveranstalter muss Ihnen spätestens nach Vertragsabschluss eine Reisebestätigung aushändigen. Darin wird zugleich der wesentliche Vertragsinhalt festgelegt. Im Regelfall sind die Angaben des Reiseprospekts Vertragsbestandteil, darüber hinaus auch Ihre Sonderwünsche, sofern diese vom Veranstalter bestätigt worden sind.

Tipp: Nehmen Sie nicht nur die Reisebestätigung, sondern auch die Reisebeschreibung im Katalog an den Urlaubsort mit, damit Sie dort feststellen können, ob Sie die vertraglich vereinbarte und durch den Veranstalter geschuldete Leistung erhalten.

Spätere Änderungen des Reisevertrags sind sowohl für den Veranstalter als auch für Sie nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen zulässig.

Stornierung einer Reise

Eine Stornierung der Reise durch den Reiseveranstalter oder wesentliche Änderungen der vertraglich festgelegten Reiseleistung sind nur dann möglich, wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen wurde. Die Absage einer Reise ist zum Beispiel dann erlaubt, wenn eine bestimmte, im Katalog angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Ausnahmsweise kann der Reiseveranstalter den Reisevertrag auch ohne vertragliche Abrede kündigen, wenn die Reise durch höhere Gewalt (Naturkatastrophen, unvorhergesehene kriegerische Ereignisse) erheblich beeinträchtigt ist.

Änderung einer vertraglich vereinbarten Reiseleistung

Auch wenn sich der Reiseveranstalter in den Reisebedingungen die Änderung von vertraglich vereinbarten Reiseleistungen vorbehalten hat, ist diese nur unter sehr engen Voraussetzungen gestattet. Insbesondere muss die Leistungsänderung für Sie zumutbar sein.

Erhöhung des Reisepreises

Nur wenn sich der Reiseveranstalter eine nachträgliche Preiserhöhung im Vertrag vorbehalten hat, kann er den Reisepreis erhöhen. Er muss dabei genaue Angaben zur Berechnung des neuen Preises machen. Eine Preiserhöhung ist auch nur dann möglich, wenn der Reiseveranstalter bei bestimmten Kostenfaktoren, zum Beispiel den Treibstoffpreisen, selbst von Preiserhöhungen betroffen ist.

Wenn Sie eine Reise kurzfristig buchen, brauchen Sie trotz anderslautender Reisebedingungen keine Preiserhöhung zu befürchten, denn der Reiseveranstalter kann eine Preiserhöhung nur bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Reisetermin verlangen.

 

Freigabevermerk

 

Dieser Text entstand auf Grundlage der im Portal unseres Kooperationspartners Freistaat Sachsen veröffentlichten Version. Das Innenministerium hat ihn am 15.05.2017 zur Publikation freigegeben.

 

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