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Umlegung für Odenheimer Baugebiet Klotzacker angeordnet
Anpassung des Bebauungsplans Schenkloch V beschlossen
Im Zuge der Vorbereitungen für das geplante weitere Odenheimer Wohnbaugebiet „Klotzacker“ traf der Östringer Gemeinderat nun weitere wichtige Verfahrensentscheidungen. Nachdem das Stadtparlament schon bei seiner vorangegangenen Zusammenkunft im Juni den Bebauungsplan als Satzung beschlossen hatte, ordneten die Bürgervertreter jetzt mit einmütigem Votum auch die Umlegung der rund zwei Hektar großen Fläche an, auf der, voraussichtlich ab dem Jahr 2024, zwanzig neue Baugrundstücke entstehen können. Außerdem wurden vom Gemeinderat durch Wahl die Mitglieder des Umlegungsausschusses für die Umlegung der Grundstücke in der künftigen Bauzone „Klotzacker“ bestimmt. Demgemäß wird das Gremium von Bürgermeister Felix Geider geleitet, im Falle seiner Verhinderung fungiert Bürgermeisterstellvertreter Marc Weckemann als Vorsitzender des Umlegungsausschusses. Als Ausschussmitglieder wurden, jeweils auf Vorschlag der im Rat vertretenen Fraktionen, Stadträtin Dr. Regina Schlindwein (CDU), Stadtrat Thomas Krapp (SPD), Stadträtin Heidi Wagenblaß (Unabhängige Liste) sowie Stadtrat Marcus Kölmel (FDP / Freie Bürgerliste) gewählt. Die Gruppe Bündnis 90 / Die Grünen im Gemeinderat hatte bei der Sitzung auf die Nominierung eines Kandidaten beziehungsweise einer Kandidatin verzichtet.
Als bautechnischer Sachverständiger wurde Stadtbauamtsleiter Markus Schäfer in den Umlegungsausschuss gewählt, die Beratung als vermessungstechnischer Sachverständiger übernimmt der öffentlich bestellte Vermessungsingenieur Robert Max.
Mit dem einstimmigen Satzungsbeschluss unter Dach und Fach gebracht und als Satzung beschlossen wurde vom Gemeinderat außerdem die dritte Änderung des Bebauungsplans „Schenkloch V“, dessen Geltungsbereich sich auf Gewerbeparzellen am östlichen Siedlungsrand der Kernstadt Östringen erstreckt. Mit der weiteren Anpassung des Bauleitplans reagiert die Stadt auf die zuletzt erhöhte Nachfrage nach eher kleinteilig parzellierten Gewerbeflächen für mittelständische Betriebe.
„Grünes Licht“ gab der Gemeinderat ferner mit einem ebenfalls einstimmigen Satzungsbeschluss für die „Ergänzungs- und Klarstellungssatzung Forsthausstraße“ in Odenheim. Gegenstand des Konzepts sind Aspekte der Rechtssicherheit für Teile des Siedlungsgebiets im westlichen Teilabschnitt der Forsthausstraße.
br.