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Erneut Reh von Hund zu Tode gehetzt
Sachdienliche Hinweise erbeten
Auf Östringer Gemarkung in der Feldflur im Gewann Roter Boden machten ein Schäfer und ein Jagdpächter am Sonntag, den 19. Juni, einen schrecklichen Fund. Unweit des Lipp-Teichs wurde von ihnen ein verendetes Reh aufgefunden, das ganz offenbar von einem Hund zu Tode gehetzt worden war. So wies der Kadaver des Rehs an einem gebrochenen Vorderlauf die typischen Bisswunden eines Hundes auf.
Nach dem bisherigen Stand der Erkenntnisse spielte sich das Geschehen in der Zeit zwischen Samstagabend, 18. Juni, 19 Uhr, und Sonntag, 19. Juni, 7 Uhr, ab. Der Vorfall ist auch dadurch besonders tragisch, weil es sich bei dem verendeten Reh um eine Ricke handelte, die ganz offenkundig noch ihren Nachwuchs säugte.
Die Kitze, die bei der umgehend durchgeführten Nachschau nicht aufgefunden werden konnten, haben ohne den Schutz und die Fürsorge des Muttertiers keine Überlebenschance.
Das Vorkommnis ist nicht das erste seiner Art und gibt einmal mehr Anlass, Hundehalter an ihre Verantwortung und ihre Pflichten zu erinnern. Ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, dürfen Hunde im Außenbereich nicht frei umherlaufen. Wer als Hundehalter nicht zuverlässig auf seinen Vierbeiner einwirken kann und ihn dennoch unangeleint laufen lässt, handelt grob verantwortungslos.
Abgesehen von den Schmerzen, die den Wildtieren bei solchen Vorfällen zugefügt werden, ist wie vorliegend der Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit oder gar einer Straftat im Sinne des Strafgesetzbuchs (Jagdwilderei) erfüllt.
Sachdienliche Hinweise zu dem dargestellten Geschehen nimmt der Kommunale Vollzugsdienst der Stadtverwaltung Östringen (Frau Zimmermann, Tel. 07253/20765) entgegen.