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Zweite Zufahrt zum Dinkelberg IV planungsrechtlich abgesichert
Änderung von Bebauungsplänen schafft weitere Potentiale für den Wohnbau

Mit dem einstimmig gefassten Feststellungsbeschluss zu einer Fortschreibung des kommunalen Flächennutzungsplans stellte der Östringer Gemeinderat bei seiner zurückliegenden Sitzung die planungsrechtlichen Weichen für die Herstellung einer zweiten Zufahrt zum neuen Wohnbaugebiet Dinkelberg IV. Das Konzept für diese 7. Phase der 4. Fortschreibung des vorbereitenden Bauleitplans der Stadt sieht vor, von der rund 9,5 Hektar großen künftigen Bauzone am westlichen Siedlungsrand der Kernstadt eine rund 400 Meter lange Straßenverbindung nach Süden zu dem bereits 2019 an der Bundesstraße 292 auf Höhe des Industriegebiets entstandenen Kreisverkehrsplatz zu führen.
Die projektierte Trasse für eine solche zweite Zufahrtsstraße zum Dinkelberg IV ist das Resultat umfangreicher Voruntersuchungen, bei denen verschiedene Alternativ-Entwürfe insbesondere auch in ihren Auswirkungen auf Natur und Landschaft gegenübergestellt wurden, so beispielsweise in Bezug auf die erforderliche Überquerung des Freibachs. Mit der neuen Straße kann der aus dem Wohngebiet Dinkelberg IV über die B 292 nach Westen in Richtung zur Autobahn A 5 abfahrende beziehungsweise von dort in die Bauzone einfahrende Individualverkehr bereits am Stadtrand abgeleitet werden, ohne die stark befahrenen Verkehrsknotenpunkte der Hauptstraße mit der Kreisstraße K 3586 und der Goethestraße mit einem unzuträglich höheren Fahrzeugaufkommen zu belasten.
Auf ihrem südlichen Teilabschnitt wird die neue Erschließungsstraße für die Bauzone Dinkelberg IV auch Bestandteil eines ebenfalls schon bauleitplanerisch auf den Weg gebrachten zusätzlichen kommunalen Gewerbegebiets im Gewann „Erlen“.
Ganz im Sinne einer an ökologischen Gesichtspunkten ausgerichteten Entwässerung der Bauzone Dinkelberg IV weist die Fortschreibung des Flächennutzungsplans neben der vorgesehenen neuen Straße außerdem einen Bereich zur Modellierung einer Rückhaltung für Oberflächenwasser aus dem Wohngebiet aus.
Bei einer Gegenstimme ansonsten einmütig gab das Stadtparlament nun bei seiner jüngsten Zusammenkunft auch sein Plazet für die Satzung und die Entwürfe für den Bebauungsplan `Brüdersberg - 4. Änderung“. Die Modifizierung des Planwerks bezieht sich auf die vorgesehene Aufgabe eines aktuell in der Bauzone am südlichen Rand des Kernorts noch vorhandenen Spielpunkts und die Umwandlung dieser Fläche in einen Bauplatz.
Die beabsichtigte Aufhebung des Spielplatzes im Brüdersberg steht im Einklang mit dem in den Jahren 2018 und 2019 unter maßgeblicher Beteiligung von Kindern und Jugendlichen entwickelten und vom Gemeinderat beschlossenen kommunalen Spielplatzkonzept. Im selben Kontext war damals auch die grundlegende Sanierung und substantielle Ertüchtigung des nahegelegenen Spielplatzes an der Leo-Fall-Straße auf den Weg gebracht worden, die zurzeit bereits Gestalt annimmt. Außerdem sollen am Brüdersberg auch zukünftig einzelne Spielelemente in die dort vorhandenen Grünanlagen integriert werden. Weitere frei zugängliche Spielmöglichkeiten sollen im Nahbereich außerdem auf dem Außengelände des städtischen Bildungszentrums in der unmittelbaren Nachbarschaft der Bauzone Brüdersberg geschaffen werden.
Eine Interessengemeinschaft von Anwohnerinnen und Anwohnern des Wohngebiets Brüdersberg hat sich im Vorfeld des Ratsbeschlusses zur Änderung des Bebauungsplans gegen die Umwandlung der Spielfläche ausgesprochen. Zudem wurden auch Befürchtungen geäußert, dass die Kubatur eines etwa künftig dort entstehenden neuen Wohngebäudes nicht im Einklang mit der bereits vorhandenen Umgebungsbebauung stehen könnte, bei der zumindest bisher die vom ursprünglichen Bebauungsplan eröffneten Möglichkeiten für das Maß der baulichen Nutzung vielfach nicht ausgeschöpft wurden. Mit seinem Satzungsbeschluss belässt es der Gemeinderat demgegenüber nun auch in Bezug auf das neu hinzukommende Baugrundstück bei dem Planungsrahmen, der bereits für die unmittelbar angrenzenden Parzellen gilt.
Schließlich leitete der Gemeinderat nun auch mit mehrheitlichem Beschluss das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans „Sandwiesen - 5. Änderung“ ein. Betroffen ist, ebenfalls in der Kernstadt, das unterhalb der Konradin-Kreutzer-Straße gelegene Gelände einer früheren Gärtnerei sowie eine dazu benachbarte stadteigene Fläche. Der neue Eigentümer des früheren Gärtnereigrundstücks kann sich für seine Parzelle eine Nutzung für Wohnbauzwecke vorstellen, die Kubatur ist mit zwei Vollgeschossen und zurückversetztem Staffelgeschoss angedacht. Die Projektstudie sieht unter anderem auch Gemeinschaftsräume sowie eine Quartierstiefgarage vor.
Einhergehend mit dem Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan beauftragte der Gemeinderat nun die Verwaltung, in weiteren Kontakten mit dem neuen Eigentümer der früheren Gärtnerei unter anderem zu klären, wie ein einheitliches städtebauliches Konzept für die zueinander benachbarten Flächen aussehen könnte und welche weiteren Nutzungen, neben reinem Wohnraum, dabei umgesetzt werden könnten.
Im Zuge der Umsetzung des Konzepts soll auch die Zufahrt von der Kreisstraße 3586 bis zum rückwärtig der in Rede stehenden Flächen gelegenen städtischen Bauhof bedarfsgerecht ausgebaut werden. br.