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Bebauungspläne nahmen weitere Verfahrenshürden
Weg für Tiefenbacher Stellplatzsatzung ist nun frei
Bei seiner letzten Sitzung im nun zu Ende gehenden Jahr traf der Östringer Gemeinderat am Donnerstag voriger Woche eine Reihe von Verfahrensentscheidungen zur Aufstellung diverser Bauleitpläne beziehungsweise zur Inkraftsetzung einer Stellplatzsatzung für einen Teil des Tiefenbacher Siedlungsgebiets.
Im Einzelnen wurde zunächst der Bebauungsplan „Dinkelberg III - 3. Änderung“ als Satzung beschlossen, dabei ging es unter anderem um die Zulassung von Flachdächern und in Bezug auf die Gebäudekubaturen um die Festlegung oberer und unterer Bezugspunkte. „Grünes Licht“ in Gestalt der Satzungsbeschlusses gab es nun außerdem für die Bebauungspläne „Sand/Untere Egerten - 12. Änderung“ und „Elsberg-Röte - 8. Änderung“, deren Umsetzung im Bereich der Martin-Kraus-Straße beziehungsweise der Nibelungenstraße eine städtebaulich grundsätzlich erwünschte innerörtliche Nachverdichtung bewirkt.
In Bezug auf den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Untere Mühle“ in Odenheim befasste sich das Stadtparlament mit den aus der Öffentlichkeit und von den Fachbehörden eingegangenen Stellungnahmen. In diesem Zusammenhang legte der Gemeinderat nun im Rahmen der innerhalb des Planaufstellungsverfahrens notwendigen Abwägungsentscheidung fest, dass für das seit Jahren privatgewerblich als Eventlocation genutzte Areal die Durchführung öffentlicher Veranstaltungen jedenfalls vorerst weiterhin ausgeschlossen bleibt.
Mit dem mehrheitlich gefassten Satzungsbeschluss zu einem Stellplatzstatut für einen großen Teil des Tiefenbacher Siedlungsgebiets trug der Gemeinderat nun außerdem einem dementsprechenden Antrag des Tiefenbacher Ortschaftsrats Rechnung. Unter Hinweis auf verkehrliche und städtebauliche Aspekte hatte der Ortschaftsrat gefordert, für künftige Bauvorhaben im unbeplanten Innenbereich des Stadtteils sowie in den Geltungsbereichen der Abrundungssatzungen „Berg“, „Eselswiese“, „Menzinger Straße – Kreuzstraße“ und „Neusatz“ die Stellplatzverpflichtung für Wohnungen zu erhöhen. Für Wohnungen bis 100 Quadratmeter Wohnfläche sind dort nach Inkrafttreten der neuen Satzung nun künftig 1,5 Stellplätze für Kraftfahrzeuge herzustellen, für größere Wohneinheiten 2,0 Stellplätze. Die veränderte Festlegung ist bei der Neuerrichtung von Wohngebäuden, bei Umbaumaßnahmen sowie bei Nutzungsänderungen zu Wohnzwecken anzuwenden.
Das Einvernehmen der Stadt erteilte der Gemeinderat bei seiner zurückliegenden Sitzung schließlich auch für Bauanträge zum Umbau und zur Erweiterung der Wohngebäude von zwei Aussiedlerhöfen im Eichtersheimer Bruch beziehungsweise im Hainbachtal bei Tiefenbach.
br.