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Im Stadtwald soll der Nachwuchs gefördert werden
Standortgerechte Naturverjüngung mit Eichen braucht dringend mehr Licht
Im Östringer Stadtwald unmittelbar nördlich des Siedlungsgebiets des Kernorts soll über die Wintermonate die dort aufgelaufene Naturverjüngung mit kleinen Eichenbäumchen durch gezielte forstwirtschaftliche Maßnahmen in ihrer weiteren Entwicklung gezielt gefördert werden. Betroffen ist ein etwa zwei Hektar großer, unmittelbar an die Hausgrundstücke entlang der Rozenburgstraße angrenzender Bestand mit teilweise auch schon deutlich überalterten Eichen.
Unter den Alteichen sowie einem hauptsächlich von Hainbuchen geprägten Unter- und Zwischenstand ist örtlich eine gute bis sehr gute Naturverjüngung an jungen Eichen herangewachsen, deren weiteres Gedeihen nun davon abhängt, ob die kleinen Bäume genügend Sonnenlicht bekommen. Um dies zu gewährleisten, soll der vorhandene Unter- und Zwischenstand mit Hainbuchen sowie sonstigen Bäumen und Sträuchern stellenweise entfernt werden.
Das für die Bevölkerung auf kurzen Wegen erreichbare Waldgebiet wird stark von Erholungssuchenden frequentiert, so dass im Zuge der nun vorgesehenen Forstarbeiten auch alte Eichenbäume entnommen werden sollen, die in Bezug auf ihre Standfestigkeit und das Risiko von herabfallendem Geäst einen kritischen Zustand erreicht haben. Vergleichbare Maßnahmen, zu denen die Stadt als Waldeigentümerin schon allein aus Gründen der Verkehrssicherung verpflichtet ist, wurden auch schon in der jüngeren Vergangenheit an einzelnen Bäumen entlang der Gärten der an der Rosenburgstraße gelegenen Grundstücke durchgeführt.
Einzelne für Belange des Naturschutzes bedeutsame Bäume oder auch Baumgruppen werden an Ort und Stelle belassen und als Habitatbestand ausgewiesen, sofern sie sich in einem genügenden Abstand zur Bebauung befinden und die Aspekte der Verkehrssicherung es zulassen.
Um das gesamte Waldgebiet nördlich von Östringen in die nächste Generation des Eichenbestands zu überführen, sollen in den kommenden Jahren weitere dementsprechende Bewirtschaftungsmaßnahmen durchgeführt und dabei die Alteichen sukzessive entnommen werden. Insbesondere auch nach den Vorgaben der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinien der Europäischen Union, die in großen Teilen des Östringer Stadtwalds gelten, sind Maßnahmen zur Förderung der Naturverjüngung von standorttypischen Waldbeständen aus fachlicher Sicht ausdrücklich erwünscht.