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Warnstufe tritt jetzt in Kraft – Update Corona 2.11.2021
Anpassung der Corona-Verordnung ergänzt Regeln zum 2G-Optionsmodell
Zum 28.10.2021 hat die Landesregierung die Corona-Verordnung ein weiteres Mal aktualisiert. Die seither geltenden Neuerungen werden weiter unten in dieser Berichterstattung erläutert. Die momentan geltende Fassung der Corona-Verordnung ist hier verfügbar und gilt bis zum 24.11.2021.
Die Ausbreitung des Coronavirus ist in Baden-Württemberg auch in den letzten Tagen weiter fortgeschritten. Am 1.11.2021 lag die 7-Tage-Inzidenz (Anzahl der Infektionen je 100.000 Einwohner in 7 Tagen) im Landesdurchschnitt bei 189,3, die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz bei 3,58 und auf den Intensivstationen der Kliniken in Baden-Württemberg wurden 276 Patienten mit einer COVID-19-Erkrankung behandelt.
Am 29.10.2021 hatte die Anzahl der COVID-Patienten auf Intensivstationen hingegen noch bei 258 Personen gelegen, der landesdurchschnittliche Kennwert der 7-Tage-Inzidenz bei 181,2. Nach den Daten des Landesgesundheitsamts wurde am 29.10.2021 die 7-Tage-Inzidenz für COVID-19 Fälle mit einer abgeschlossenen Impfserie (zweimal geimpft oder mit Johnson & Johnson mit 56,3 / 100.000 Einwohner festgestellt, gegenüber 411,1 COVID-Fällen je 100.000 Einwohner bei ungeimpften bzw. nicht vollständig geimpften Personen inklusive der Fälle ohne Angaben zum Impfstatus.
Der Anteil der Infizierten im Alter über 60 Jahre an allen Fällen innerhalb der letzten 7 Tage lag am 29.10.2021 bei 14 %; jener der Kinder und Jugendlichen im Alter bis 19 Jahren bei 30 %. Seit dem 1.9.2021 wurden von den Gesundheitsbehörden 360 COVID-19-Ausbrüche an Schulen mit insgesamt 1.931 SARS-CoV-2-Infektionen und 114 COVID-19-Ausbrüche aus Kindertagesstätten mit insgesamt 639 SARS-CoV-2-Infektionen registriert.
Zur tagesaktuellen Berichterstattung des Landesgesundheitsamts über die Datenlage in Bezug auf die Ausbreitung des Coronavirus gelangen Sie hier.
Voraussichtlich ab Mitte dieser Woche werden nun absehbar in Baden-Württemberg die Regeln für die sogenannte Warnstufe im Sinne von § 2 Ziff. 2 der Corona-Verordnung zur Anwendung kommen. Die Corona-Warnstufe wird ausgerufen, wenn entweder in den Intensivbetten der Kliniken in Baden-Württemberg an zwei aufeinanderfolgenden Werktagen 250 oder mehr Covid-19-Patienten liegen oder wenn die sogenannte Hospitalisierungsinzidenz an fünf Werktagen in Folge den Wert von 8,0 erreicht oder überschreitet. Die Regelungen der Warnstufe werden wieder aufgehoben, wenn die Werte an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter den genannten Grenzen liegen.
Von den Veränderungen in der Warnstufe sind ungeimpfte Personen betroffen. Deren Kontakte werden in dieser Phase mit einer zunehmenden Auslastung der Intensivstationen nun wieder beschränkt, um die Verbreitung des Coronavirus zumindest einzudämmen. In der Warnstufe dürfen sich Ungeimpfte eines Haushaltes privat nur noch mit fünf weiteren Personen treffen. Immunisierte Personen sowie Personen, die noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben oder sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können oder für die keine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission besteht, bleiben bei der Ermittlung der Personenzahl und des Haushalts unberücksichtigt.
Für den Zugang zu Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, in denen die 3G-Regel gilt (genesen, geimpft, getestet), müssen Ungeimpfte einen negativen PCR-Test nachweisen, ein Schnelltest genügt nicht mehr.
Auch die Teilnahme am Vereinssport in geschlossenen Räumen ist Ungeimpften in der Warnstufe nur noch mit aktuellem PCR-Test möglich. Weiter gilt die PCR-Testpflicht für den Zutritt von ungeimpften Personen zu Kultureinrichtungen wie Galerien, Museen oder Bibliotheken. Hintergrund ist u.a., dass PCR-Tests weniger fehleranfällig sind als Antigen-Schnelltests. Allerdings dauert die Auswertung eines PCR-Tests länger als bei einem Antigen-Test und PCR-Tests sind auch teurer.
Mit der seit 28.10.2021 geltenden Neufassung der Corona-Verordnung wurden nun auch die Vorgaben für das sogenannte „2G-Optionsmodell“, das vorgibt, dass zu bestimmten Veranstaltungen nur immunisierten Personen der Zutritt gestattet ist, ergänzt. In der Basisstufe entfällt bei „2G“ auch die Maskenpflicht für Beschäftigte, wenn diese geimpft oder genesen sind und ihren Impf- oder Genesenennachweis freiwillig dem Arbeitgeber vorlegen. Veranstalter haben in Baden-Württemberg seit Mitte Oktober grundsätzlich die Wahl, für Ihr Event „3G“ oder „2G“ vorzugeben.
In § 11 der Corona-Verordnung sind jetzt auch die für Weihnachtsmärkte geltenden Bestimmungen neu gefasst. Bei Weihnachtsmärkten sind demgemäß der Verkauf von Speisen und Getränken zum sofortigen Verzehr und weitere Angebote, die zum Verweilen einladen, grundsätzlich erlaubt. In der Basis- und Warnstufe gilt für Besucherinnen und Besucher 3G. Diesbezüglich ist ein negativer Antigen-Schnelltest für nicht geimpfte oder genesene Personen ausreichend. In der Alarmstufe gilt für Weihnachtsmärkte 2G mit den entsprechenden Ausnahmen. Die Gesamtverantwortung für die Organisation liegt beim Veranstalter. Im Falle von 3G bzw. auch bei 2G muss er ein Hygienekonzept erstellen und die Daten der Besucherinnen und Besucher für Zwecke der Kontaktnachverfolgung erfassen.
Bei Weihnachtsmärkten gilt grundsätzlich auch die Maskenpflicht, sofern davon auszugehen ist, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht zuverlässig eingehalten werden kann.
Alle aktuellen Nachrichten zu den Maßnahmen gegen die weitere Ausbreitung des Coronavirus in Baden-Württemberg sind auf der Internetpräsenz des Landes www.baden-wurttemberg.de verfügbar. Eine zusammenfassende Darstellung der Landesregierung zu den seit dem 28. Oktober 2021 geltenden Corona-Regeln ist hier (PDF-Datei) verfügbar.
Die Lagekarte zur COVID-19-Situation im Landkreis Karlsruhe ist auf dem gemeinsamen Corona-Informationsportal der Stadt Karlsruhe und des Landkreises Karlsruhe (www.corona.karlsruhe.de) einsehbar. Für den Bereich der Stadt Östringen sind derzeit (2.11.2021, 00.00 Uhr) 37 aktive Corona-Infektionen registriert. Seit Beginn der Epidemie im März 2020 sind für Östringen inzwischen 817 Infektionen mit dem Coronavirus erfasst worden. Die 7-Tage-Inzidenz lag am 1.11.2021, 16 Uhr, im Landkreis Karlsruhe bei 198,5. Zum selben Zeitpunkt lag die 7-Tage-inzidenz im Stadtkreis Karlsruhe bei 167,6. Für den Rhein-Neckar-Kreis ist aktuell eine 7-Tage-Inzidenz von 123,3 gemeldet, für die Stadt Heidelberg eine solche von 103,3.
Auf dem Internetportal www.corona.karlsruhe.de sind auch weitergehende Informationen zum regionalen Infektionsgeschehen verfügbar. br.