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Artikel vom 04.06.2021

Gewerbegebiet wird vor Hochwasserschäden geschützt

Herstellung einer Regenrückhaltung wird vom Bund gefördert

Der Östringer Gemeinderat billigte jetzt die Anlegung einer Retentionsfläche am östlichen Siedlungsrand der Kernstadt, mit der Grundstücke im Gewerbegebiet Schenkloch V künftig im Falle eines sogenannten hundertjährigen Regenereignisses vor Hochwasserschäden geschützt werden können. Den Zuschlag für die Erd-, Beton-, Stahlbeton- und Tiefbauarbeiten zur Modellierung der Rückhaltung erteilte das Stadtparlament mit einmütigem Beschluss auf die Offerte eines Fachunternehmens aus Waldshut-Tiengen, das die Planung des Hügelsheimer Fachbüros Wald + Corbe  für knapp 560.000 Euro umsetzen wird. Das Projekt war im März öffentlich ausgeschrieben worden, sieben Betriebe hatten sich mit einem wertbaren Angebot beteiligt und zum Zuge kommt nun die preisgünstigste Offerte.

Aufgrund einer mit dem Bund vereinbarten Kostenteilung trägt die Stadt von den Bauausgaben rund 330.000 Euro. Hinzu kommen ein Ablösebetrag sowie der Planungsaufwand, wobei sich der Bund wiederum mit circa 15.000 Euro an den Nebenkosten für die Konzepterstellung und für die Bauüberwachung beteiligt.

Mit dem Vorhaben ergänzt und vervollständigt die Stadt die in den zurückliegenden Jahren im Kernort bereits realisierten Hochwasserschutzmaßnahmen, die in ihrer Dimensionierung nicht zuletzt auch die absehbaren Folgen des Klimawandels berücksichtigen.

Wie Bürgermeister Felix Geider die Ratsmitglieder informierte, fußt das Bauvorhaben auf den Daten der von den Fachbehörden des Landes erarbeiteten amtlichen Hochwassergefahrenkarte. Demnach würde im Falle eines sehr starken Regenereignisses eine Reihe von Grundstücken der Gewerbezone Schenkloch V überflutet, was wiederum Restriktionen hinsichtlich der Bebaubarkeit zur Folge hat.

Im Zuge der vorab durchgeführten Untersuchungen war festgestellt worden, dass die maximale Leistungsfähigkeit des Schenkgrabens zur Abführung von Niederschlagswasser durch eine rund 130 Meter lange Verdolung im Untergrund der Theodor-Heuss-Straße auf 0,8 Kubikmeter je Sekunde limitiert wird. Ein hundertjähriges Regenereignis mit einem Abflussvolumen von etwa 2 Kubikmeter pro Sekunde könnte die vorhandene Verdolung somit nicht bewältigen, so dass jetzt ortsnah eine ausreichend bemessene Rückhaltung geschaffen wird, um die Wassermenge eines solchen Starkregens gedrosselt abzuleiten. Im Zusammenhang mit dem Vorhaben wird auch der im Untergrund der Bundesstraße 292 verlaufende Durchlass des Schenkgrabens erneuert. Bei der Herstellung der Retentionsfläche wird außerdem zum Gewerbegebiet hin eine 80 Zentimeter hohe Hochwasserschutzmauer errichtet. Schließlich muss darüber hinaus der entlang der B 292 bestehende Radweg höhergelegt werden und im Bereich des Einlaufs der Retentionsfläche wird ein Damm mit einer Höhe von rund einem Meter aufgeschüttet. br.