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Schwerpunkt-Kontrollen zur Corona-Quarantäne
Einhaltung der Absonderungspflicht ist bei der Pandemiebekämpfung unerlässlich
In der kommenden Woche überprüft die Ortspolizeibehörde der Stadt Östringen erneut flächendeckend in der Kernstadt und in den Stadtteilen, ob die im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie zu beachtenden Quarantänepflichten nach der Corona-Verordnung Absonderung und der Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne eingehalten werden. Die Kontrollen sind Teil einer landesweiten Schwerpunktaktion im Auftrag des Ministeriums für Soziales und Integration sowie des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration.Die Initiative soll die Bevölkerung sensibilisieren, die derzeit wegen der bedrohlichen Entwicklung des Infektionsngeschehens unverzichtbaren Quarantänevorgaben zu beachten und sie soll gleichzeitig in den Blick rücken, dass bei Verstößen gegen diese verbindlichen Regelungen hohe Bußgelder und gegebenenfalls bei vorsätzlichen Handlungen auch Strafanzeigen drohen.
"Ich appelliere an alle Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt, die sich für bestimmte Zeit in Quarantäne begeben müssen, dass sie sich gewissenhaft an die Verpflichtung zur Absonderung halten. Damit tragen sie entscheidend dazu bei, dass sich das Coronavirus nicht weiter ausbreiten kann", sagte jetzt Bürgermeister Felix Geider im Vorfeld der Schwerpunktaktion. Von einer Verpflichtung, sich in Quarantäne zu begeben, sind im Sinne der Corona-Verordnung Absonderung positiv auf das Coronavirus getestete Personen, deren Haushaltsangehörige, Kontaktpersonen der Kategorie 1, Kontaktpersonen der Kategorie Cluster-Schüler und Krankheitsverdächtige betroffen sowie außerdem auch Personen, die sich gemäß der Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne abzusondern haben. Schließlich kann die Pflicht zur Einhaltung einer Quarantäne darüber hinaus auch auf Basis einer entsprechenden behördlichen Anordnung bestehen.
Nähere Informationen zur Corona-Verordnung Absonderung beziehungsweise zur Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne sind auf den Internetseiten des Ministeriums für Soziales und Integration verfügbar. br.